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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0554/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Verwaltung ist derzeit in Vorbereitung, für die Bereiche des Bewohnerparkens an die vorhandene Zonenbeschilderung von Bewohnerparkzonen (sog. Parkverbotszonen) das Zusatzzeichen 1024-12 „Carsharing frei“ (s. Anlage) zu ergänzen. Das neue Zusatzschild ermöglicht das Parken von eindeutig als solchen erkennbaren Carsharing-Fahrzeugen in eingeschränkten Halteverboten oder in Halteverbotszonen. Eindeutig erkennbar ist ein Carsharing-Fahrzeug durch einen Carsharing-Ausweis, der zur Kennzeichnung im Fahrzeug ausgelegt werden muss. Die beschränkende Variante des Schilds („Carsharing“) wird an Parkplätzen von Carsharing-Stationen angebracht, um die entsprechenden Parkplätze zu kennzeichnen.

 

Obsolet sind durch diese Gesetzesgrundlage nun weitere Genehmigungen des Landes Schleswig-Holstein zur Verlängerung der Parkberechtigung des stationsungebundenen

Carsharing in Bewohnerparkzonen (in Kiel betrieben durch den StattAuto-Ableger CAR.LOS!). Das Land Schleswig-Holstein hatte die Genehmigung im vergangenen Jahr im Hinblick auf die seinerzeit noch offene, nun beschlossene Neufassung der StVO zunächst nur für ein weiteres Jahr erteilt.

 

CAR.LOS! ist eine Ergänzung des stationären Carsharings zwischen Förde und Westring und wird seit vier Jahren als Pilotversuch von StattAuto mit 12 Fahrzeugen betrieben. Durch die neue Zusatzbeschilderung werden die mit der Carsharing-Plakette gekennzeichneten Fahrzeuge gleichgestellt, mit denen der Bewohner*innen, die einen Bewohnerparkausweis haben. Insofern wird mit dieser Maßnahme ein weiterer Anreiz geschaffen, private Fahrzeuge abzuschaffen und damit die Linderung des Parkdrucks deutlich zu fördern.

 

Grundlage ist die Neufassung der StVO, die diese Beschilderung ab Inkrafttreten vorsieht.

Die Verwaltung geht von einer Umsetzung der Beschilderung bis Ende August 2020 aus.

 

Das neue Carsharing-Gesetz bietet darüber hinaus weitere Grundlagen zur Förderung stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs. Es können z. B. Carsharing-Kunden*innen von der Pflicht befreit werden, Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen.

 

Auf Grundlage des Masterplans Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) und der Teilfortschreibung des VEP (Drs. 1227/2019) werden daher seitens der Verwaltung weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Carsharing-Anbieter geprüft.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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