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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0978/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.  Der Unterzeichnung des Änderungsvertrages zum VRK-Vertrag (einschließlich Anlagen) durch die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt

 

2.  Der Unterzeichnung des Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im ÖPNV (einschließlich Anlagen) durch die Vertreter der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem VRK-Vertrag (Neufassung vom 03./13.02.2013, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.09./26.11.2018) und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im ÖPNV (vom 12./29.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungsvertrag vom 31.05./30.08.2018) besteht bereits seit vielen Jahren eine vertraglich verankerte Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den beteiligten übrigen Partnern der Region. Im Falle des erstgenannten Vertrages sind dies alle Partner des Verkehrsverbundes Region Kiel (VRK) mit den beiden benachbarten Aufgabenträgern Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde und den auf diesem gesamten Gebiet tätigen Verkehrsunternehmen KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH, Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH, Autokraft GmbH, DB Regio AG und SFK Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH. Die Vertragspartnerschaft des letztgenannten Vertrages erstreckt sich auf die genannten Aufgabenträger. Diese Zusammenarbeit ist für die Landeshauptstadt Kiel weiterhin von herausragender Bedeutung. Jedoch sind die Rahmenbedingungen hierfür immer wieder Änderungen unterworfen, was auch in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Anpassungen der Inhalte dieser Vertragswerke führte. Solche Veränderungsprozesse sind auch für die jüngste Vergangenheit bis in die gegenwärtige Phase hinein insbesondere im Hinblick auf die Frage der organisatorischen Struktur und die Aufgabenwahrnehmung auf Aufgabenträgerseite zu beobachten, in deren Folge die Regelungen in den benannten Verträgen nicht mehr in jeder Beziehung den realen Verhältnissen entsprechen bzw. dies in naher Zukunft erwarten lassen. Nach gemeinsamer Analyse durch die drei betroffenen Aufgabenträger können hier insbesondere folgende Punkte genannt werden:

 

  1. In den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde erfolgte im Laufe der letzten Jahre ein Auf- bzw. Ausbau von personellen Kapazitäten und fachlichen Kompetenzen im ÖPNV-Aufgabenträger-Bereich, so dass das diesbezügliche Aufgabenportfolio in weiten Teilen in Eigenleistung bearbeitet werden kann.

 

  1. Ebenso hat die NAH.SH GmbH als landesweite Aufgabenträgerverbund-Organisation im Bereich des „übrigen ÖPNV“, d.h. im Bereich Bus, zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die landesweit den Aufgabenträgern im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Unterstützung bieten und in dieser Weise zunehmend in Anspruch genommen werden; auch durch die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, ergänzend zu der vorstehend genannten Eigenleistung.

 

  1. Verschiedene Anforderungen grundsätzlicher Natur, die mit der Änderung des rechtlichen Rahmens insbesondere durch die Verordnung (EG) 1370/2007 und die Novellierung des PBefG verbunden waren, wurden inzwischen in allen Gebietskörperschaften des VRK so weit umgesetzt, dass die entsprechenden Aufgabenstellungen nicht mehr in der ursprünglichen Form bzw. im ursprünglichen Umfang (Komplexität) vorhanden sind bzw. stehen diese Prozesse kurz vor dem Abschluss.

 

  1. Ähnliches gilt für die Koordination und Abstimmung zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen; infolge des geltenden Rechtsrahmens hat sich der Schwerpunkt erheblich auf die Regelung diesbezüglicher Fragen unmittelbar zwischen dem bestellenden Aufgabenträger und dem entsprechenden Leistungsersteller mit Rahmensetzung durch die Verkehrsverträge verlagert; im Regionalverkehr des Kreises Rendsburg-Eckernförde erfolgt dies abschließend ab 01.01.2021. Komplementär hierzu erfolgte ein Bedeutungsgewinn der Abstimmungsprozesse auf der Bestellerebene, also zwischen den Aufgabenträgern.

 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Interesse der Vermeidung von Doppelstrukturen Verschiebungen im Aufgabenspektrum und -volumen, das dem im EBK verorteten „Regionalen Kompetenzzentrum ÖPNV“ zugeordnet und in den hier in Rede stehenden Verträgen (im Falle des VRK-Vertrages im Wesentlichen nur Anlage 8) niedergelegt ist, so dass dort eine dementsprechende Neujustierung erforderlich wird. Die Bedeutung von aufgabenträgerübergreifender Abstimmung, koordiniertem Handeln und gemeinsamem Auftreten nach Außen wird hierbei von allen Partnern als bedeutsam anerkannt und verbleibt somit mit weiterer Ausdifferenzierung als wichtiger Bestandteil in diesem Aufgabenspektrum verankert. Andere Tätigkeiten, insbesondere aus dem Bereich der operativen Aufgabenträgeraktivitäten im direkten Auftrag der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, entfallen dagegen bzw. werden deutlich reduziert. Als unmittelbare Folge resultiert daraus ein verringertes anteiliges Stellenvolumen. Der sich hieraus ergebende Spielraum bei der personellen Kapazität konnte insofern genutzt werden, als im Zuge einer erfolgten Stellenausschreibung im EBK eine entsprechende Umbesetzung dort vorgenommen werden konnte. Somit wird die Personalkapazität weiterhin optimal genutzt. Dementsprechend wird mit den Vertragsänderungen ein verändertes Aufteilungsverhältnis der Arbeitskapazität festgelegt und die Wahrnehmung gemeinsamer, übergreifender Aufgaben in Personalunion mit spezifisch der Landeshauptstadt Kiel zugeordneten Tätigkeiten explizit zugelassen. Die anteilige Mitfinanzierung durch die Kreise bleibt sichergestellt. Die Vertragspartner haben sich überdies auf eine Umbenennung in „Regionale Koordinierungsstelle ÖPNV“ verständigt, da diese sachgerechter erscheint. Die Änderungen im Vertragstext des VRK-Vertrages beruhen alleine hierauf und auf Datenaktualisierungen, berühren also die inhaltliche Substanz nicht. Auch bleibt im öffentlich-rechtlichen Vertrag der Inhalt bezüglich der Durchführung der Aufgaben nach Weisung (Liniengenehmigungswesen) unverändert.

 

Die Änderungen wurden mit den Vertragspartnern einvernehmlich abgestimmt. Zudem erfolgte eine Abstimmung mit dem Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Entwurf eines Änderungsvertrages zum VRK-Vertrag in der Neufassung vom 03./13.02.2013, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.09./26.11.2018
  2. Entwurf eines Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit im ÖPNV vom 12./29.12.2012, zuletzt geändert durch Änderungsvertrag vom 31.05./30.08.2018

 

 

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