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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0411/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.050.000 EUR r die Investitionen Liebigstraße (Investitionsnummer 5410010297) sowie 400.000 EUR für die Waisenhofstraße - Umbau zur Fahrradstraße (Investitionsnummer 5410010300) wird gem. § 82 i.V.m. § 84 Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Mehreinzahlung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 1.920.458 EUR bei der Investition Geh- und Radweg auf Gleistrasse West (Investitionsnummer 5410010053) im Teilplan 541.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Der Bauausschuss hat der Umsetzung der beiden Maßnahmen Liebigstraße (Drs. 1010/2020) und Waisenhofstraße (Drs. 0536/2020) zugestimmt.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 im Frühjahr 2020 wurde bei der Waisenhofstraße nicht davon ausgegangen, dass hierfür investive Mittel einzustellen waren. Daher wurde die Mnahme für den Ergebnishaushalt 2021 eingeplant. Diese Entscheidung muss nach heutigen Erkenntnissen verändert werden. Die neue Planung führt jedoch nicht in gleicher Höhe - aufgrund des neuen Maßnahmenumfangs - zu einer Änderung im Ergebnishaushalt.

 

In der Maßnahme Waisenhofstraße werden nun - nach neuester - Planung auch die Bordsteinlagen verändert, so dass die Gehwege neu gepflastert werden. Bei der Prüfung der Entwässerungsleitungen hat sich ergeben, dass Kanäle erneuert werden müssen. Dafür muss auch eine Wasserleitung der Stadtwerke Kiel verlegt werden. Die Straße liegt darüber hinaus im Ausbaugebiet der Telekom für den Glasfaserausbau 2021. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich baulich nach Fertigstellung um eine neue Straße handeln wird, so dass es sich nun um eine investive Baumaßnahme handelt. Für diese Maßnahme wird daher eine Investition mit Kassenmitteln he von 400.000 EUR benötigt.

 

Die Verstärkung des Fahrbahnaufbaus der Liebigstraße konnte trotz ihrer hohen sachlichen Dringlichkeit nicht im Investitionsvolumen des Tiefbauamtes für 2021 untergebracht werden, sondern erst für 2022/2023. Nun ist jedoch beim Projekt Liebigstraße zwischen Braunstraße und Edisonstraße eine Erneuerung der Fahrbahn im sog. Vollausbau durchzuführen. Die Erneuerung des vollständigen Straßenaufbaus ist daher als Investition zu betrachten. Eine turnusgemäße Sanierung der Deckschicht der Fahrbahn ist r die vorhandene verkehrliche Belastung durch Lastwagen nicht ausreichend. Die vorzeitige Durchführung der Baumaßnahme ist daher begründet.

 

Die Deckung der beiden Maßnahmen im Investitionshaushalt ist möglich geworden, da die Landeshauptstadt Kiel nach erfolgter Fertigstellung und Abrechnung mit dem Fördergeldgeber nun für die Bauabschnitte 2 bis 4 der Veloroute 10 (zwischen Hasseldieksdammer Weg und Saarbrückenstraße) mehr Fördermittel (überplanmäßige Einzahlung von GVFG-Fördermitteln) erhalten hat. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese zusätzlichen Finanzmittel zur Umsetzung der bisher nicht im Investitionshaushalt finanzierten Projekte des Tiefbauamtes verwendet werden.

 

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Bilanzkonto

Kostenstelle

Kostenträger

HH-Ansatz

2021 alt
Einzahlungen -
Auszahlungen +

HH-Ansatz

2021 neu
Einzahlungen -
Auszahlungen +
 

5410010297

Liebigstre

04510002

50042

54100101

0

 

1.050.000

5410010300

Waisenhofstraße Umbau zur Fahrradstraße

04510002

50042

54100101

0

400.000

5410010053

Geh- und Radweg auf Gleistrasse West

04210002

50042

54100101

-1.400.000

-3.386.315

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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