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Antrag der Verwaltung - 0411/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.050.000 EUR für den Um- und Ausbau der Liebigstraße und außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 400.000 EUR für Waisenhofstraße - Umbau zur Fahrradstraße gem. § 82 und 84 Gemeindeordnung im Teilplan 541 mittels Deckung einer überplanmäßigen Einnahme
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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11.05.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.06.2021
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Antrag
Antrag:
Den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.050.000 EUR für die Investitionen „Liebigstraße“ (Investitionsnummer 5410010297) sowie 400.000 EUR für die „Waisenhofstraße - Umbau zur Fahrradstraße“ (Investitionsnummer 5410010300) wird gem. § 82 i.V.m. § 84 Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Mehreinzahlung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 1.920.458 EUR bei der Investition Geh- und Radweg auf Gleistrasse West (Investitionsnummer 5410010053) im Teilplan 541.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Bauausschuss hat der Umsetzung der beiden Maßnahmen Liebigstraße (Drs. 1010/2020) und Waisenhofstraße (Drs. 0536/2020) zugestimmt.
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2021 im Frühjahr 2020 wurde bei der Waisenhofstraße nicht davon ausgegangen, dass hierfür investive Mittel einzustellen waren. Daher wurde die Maßnahme für den Ergebnishaushalt 2021 eingeplant. Diese Entscheidung muss nach heutigen Erkenntnissen verändert werden. Die neue Planung führt jedoch nicht in gleicher Höhe - aufgrund des neuen Maßnahmenumfangs - zu einer Änderung im Ergebnishaushalt.
In der Maßnahme Waisenhofstraße werden nun - nach neuester - Planung auch die Bordsteinlagen verändert, so dass die Gehwege neu gepflastert werden. Bei der Prüfung der Entwässerungsleitungen hat sich ergeben, dass Kanäle erneuert werden müssen. Dafür muss auch eine Wasserleitung der Stadtwerke Kiel verlegt werden. Die Straße liegt darüber hinaus im Ausbaugebiet der Telekom für den Glasfaserausbau 2021. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich baulich nach Fertigstellung um eine neue Straße handeln wird, so dass es sich nun um eine investive Baumaßnahme handelt. Für diese Maßnahme wird daher eine Investition mit Kassenmitteln Höhe von 400.000 EUR benötigt.
Die Verstärkung des Fahrbahnaufbaus der Liebigstraße konnte trotz ihrer hohen sachlichen Dringlichkeit nicht im Investitionsvolumen des Tiefbauamtes für 2021 untergebracht werden, sondern erst für 2022/2023. Nun ist jedoch beim Projekt Liebigstraße zwischen Braunstraße und Edisonstraße eine Erneuerung der Fahrbahn im sog. Vollausbau durchzuführen. Die Erneuerung des vollständigen Straßenaufbaus ist daher als Investition zu betrachten. Eine turnusgemäße Sanierung der Deckschicht der Fahrbahn ist für die vorhandene verkehrliche Belastung durch Lastwagen nicht ausreichend. Die vorzeitige Durchführung der Baumaßnahme ist daher begründet.
Die Deckung der beiden Maßnahmen im Investitionshaushalt ist möglich geworden, da die Landeshauptstadt Kiel nach erfolgter Fertigstellung und Abrechnung mit dem Fördergeldgeber nun für die Bauabschnitte 2 bis 4 der Veloroute 10 (zwischen Hasseldieksdammer Weg und Saarbrückenstraße) mehr Fördermittel (überplanmäßige Einzahlung von GVFG-Fördermitteln) erhalten hat. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese zusätzlichen Finanzmittel zur Umsetzung der bisher nicht im Investitionshaushalt finanzierten Projekte des Tiefbauamtes verwendet werden.
Investitionsnummer | Bezeichnung | Bilanzkonto | Kostenstelle | Kostenträger | HH-Ansatz 2021 alt | HH-Ansatz 2021 neu |
5410010297 | Liebigstraße | 04510002 | 50042 | 54100101 | 0
| 1.050.000 |
5410010300 | Waisenhofstraße Umbau zur Fahrradstraße | 04510002 | 50042 | 54100101 | 0 | 400.000 |
5410010053 | Geh- und Radweg auf Gleistrasse West | 04210002 | 50042 | 54100101 | -1.400.000 | -3.386.315 |
Doris Grondke
Stadträtin