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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0410/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2021/2022

45

17

431

2022/2023

95

100

 

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

2021/2022

10

158

 

(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2021/2022 in der Bedarfsplanung 2020 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 6).

 

  1. In der Anlage 3 werden Mehraufwendungen im Jahr 2021 in Höhe von 373.200 EUR, davon 75.100 EUR im Teilplan 361, 124.100 EUR im Teilplan 365 und 174.000 EUR im Teilplan 211 dargestellt.

 

Innerhalb der Teilpläne 361 und 365 können die Mehraufwendungen von 75.100 EUR und 124.100 EUR (= 199.200 EUR) durch Minderaufwendungen in der Position 15 Transferaufwendungen gedeckt werden.

 

Die Mehraufwendungen von 174.000 EUR im Teilplan 211 Grundschulen können durch Minderaufwendungen an selber Stelle gedeckt werden.

 

Die Aufwendungenr die Haushaltsjahre 2022 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in 2021 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes gedeckt.

 

  1. Die zusätzlichen Stellenbedarfe im pädagogischen Bereich und im Verwaltungsbereich für die Jahre 2022 und 2023 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2022 und 2023 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. r Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.

 

  1. r Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tages­pflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).

 

  1. r jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).

 

  1. r Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

  1. Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist glichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.

 

  1. Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2020 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung

In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt, einerseits um den gesetzlichen Anspruch der Kinder zu erfüllen und andererseits um den strategischen Zielen „Kinderfreundliche Stadt“, „Soziale Stadt“,Innovative Stadt“ sowie den Querschnittszielen „Geschlechtergerechtigkeit, Demografischen Wandel gestalten“ undInklusion“ gerecht zu werden.

 

Der gesetzliche Anspruch auf Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein bis zum Grundschulalter findet sich ab 1. August 2020 in § 5 des Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTaG). Das Gesetz ist vollständig zum 01.Januar 2021 in Kraft getreten.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit knapp 16.000 (aktuell 15.984) verlässlichen Betreuungsplätzen über ein sehr umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Die Betreuungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ist auf 41,1 Prozent gestiegen, von den Elementarkindern können 99,7 Prozent einen Kitaplatz erhalten und die verlässliche Betreuung der Grundschulkinder liegt in Kiel bei 72,6 Prozent. Dennoch liegen im Zeitraum November 2020 bis Oktober 2021 über 1.300 zusätzliche Bedarfsmeldungen von Kindern auf einen Platz vor, davon 694r Krippenbetreuung sowie 582 im Elementar- und 66 im Grundschulbereich, die im Einzelnen in den nächsten Wochen auf ihre Aktualität hin überprüft werden müssen.

 

Die Zahlen der Kinder auf der Warteliste zeigen, dass das Angebot den Bedarf derzeit noch nicht vollständig decken kann. Eine Aufschlüsselung der Wartelisten nach Betreuungsformen und Ortsteilen ist in Anlage 1, Kapitel 1.3 dargestellt. Der Ausbau des Betreuungsangebots wird weiterhin intensiv betrieben.

 

here Ausführungen zu den Zielen und Grundlagen der Bedarfsplanung in Kiel finden sich in Anlage 1, Kapitel 1, die Ausbauoptionen zur Verbesserung der Versorgungsquoten in Anlage 1, Kapitel 6.

 

  1. Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2015

In den Jahren 2015 bis 2020 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 1.772 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 22.065 Kindern im Alter von 0 bis unter 10,5 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2020 damit insgesamt 15.984 Plätze bei 87 Trägern in 160 Kitas, 60 Einrichtungen der Schulkindbetreuung, davon 14 offene Ganztagsschulen mit nicht verlässlichem Betreuungsangebot, sowie bei freiberuflichtigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung.

 

Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 161 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strandkitas und Betriebskitagruppen sowie eine kindergartenähnliche Einrichtung. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren sowie Einrichtungen der sonstigen Schulkindbetreuung.

Die detaillierte Entwicklung des Betreuungsangebots in den verschiedenen Alterskohorten ist in Anlage 1, Kapitel 2 dargestellt.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

3a. Betriebskosten

Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 die in der nachfolgen­den Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklu­sive Overheadkosten, also einschließlich der Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:

 

Beschlossene Haushaltsmittel

2021

2022

2023

Teilplan 211 Betreute Grundschulen

2.715.000 €

3.062.500 €

3.062.500 €

Teilplan 361 Tagespflege

9.138.700 €

9.367.800 €

9.630.400 €

Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen

133.150.400 €

142.637.300

145.179.200 €

Gesamt

145.004.100

155.067.600

157.872.100

 

Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach jetzigem Planungsstand haushalts­rechtliche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2021 je nach Mittelzufluss und Mittelabfluss gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre entsprechend bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:

 

Übersicht der zusätzlichen Betriebskosten

2021

2022

2023

Teilplan 365 neue Maßnahmen (nM) freier Träger

124.100 €

1.839.325

3.517.725 €

Teilplan 361 (nM) Kindertagespflege

75.100 €

180.200 €

180.200 €

Teilplan 211 (nM) Betreute Grundschulen        

174.000 €

347.500 €

347.500 €

Gesamt

373.200 €

2.367.025 €

4.045.425 €

 

Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2020/2021 zum 1. August beschlossen und mit entsprechenden Mitteln beplant wurden, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten belief sich mit Stand März 2021 für das Jahr 2020 auf rund 1,6 Mio. Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2020 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushalts­konsolidierung ver­wendet. Im Kindergartenjahr 2020/2021 können sich Mehraufwendungen ebenso durch nicht umgesetzte Maßnahmen reduzieren. Vor diesem Hintergrund dieser Erfahrungen werden entsprechend gekürzte Ansätze in die Haushaltsanmeldungen aufgenommen.

 

r die Kalkulation der zusätzlichen Betriebskosten für die neuen Maßnahmen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Kieler Durchschnittswerte wurden in 2021 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

 

Betreuungsart

Plätze

Platzkosten bis 31.12.2020

Gruppenkosten bis 31.12.2020

Platzkosten ab 01.01.2021

Gruppenkosten ab 01.01.2021

Krippe

10

17.400 €

174.000 €

20.810 €

208.100 €

Elementar

20

7.810 €

156.200 €

10.237 €

204.740 €

Hort

20

6.000 €

120.000 €

7.835 €

156.700 €

Tagespflege

Sozialvers. pfl.

5

12.900 €

64.500 €

18.020 €

90.100 €

Tagespflege

freiberuflich

5

10.900 €

54.500 €

11.207 €

56.035 €

 

Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine täg­liche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit wäh­rend der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden.

 

Folgende Gesamtaufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Haushaltsmittel sowie der Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Betriebskosten der Kitas der freien Träger, der zusätzlichen Betriebskosten der Betreuten Grundschulen und der zusätzlichen Mehraufwendungen für Verwaltungskosten der Stadt sowie aufgrund des neuen KiTaG:

 

Übersicht der Aufwendungen

2021

2022

2023

Beschlossene Haushaltsmittel

145.004.100 €

155.067.600 €

157.872.100 €

Zusätzliche Betriebskosten

373.200 €

2.367.025 €

4.045.425 €

Zusätzliche städt. Personalkosten

228.972 €

572.022 €

599.441 €

Gesamt

145.606.272 €

 

158.006.647 €

 

162.516.966 €

 

 

3b. Entwicklung des kommunalen Eigenanteils

Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2020 ohne Verwaltungsaufwand rund 122 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 49,9 Mio. Euro. Dies entsprach einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 59,1 %, der im Vergleich zum Jahr 2019 um 3,9 Prozent sank.  Der Anteil des Landes/Bundes an den Gesamtausgaben (ohne Overhead) betrug im Jahr 2019 26,9 Prozent und ist im Jahr 2020 auf 34,3 Prozent gestiegen.

 

3c. Investitionskosten

Notwendige Investitionen für Kitas und Betreute Grundschulen werden so­wohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel gefördert.

In den meisten Fällen ist es weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren.

 

Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden für die drei Planjahre 2021 bis 2023 insgesamt 22,2 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungs­bauten (inklusive Inventar) angemeldet. Teilweise schlagen sich finanzielle Aufwendungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnis­haushalt, nieder (s. Anlage 1 Punkt 3.5).

 

3d. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitions­programm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung

Aus den bisherigen Investitionsprogrammen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes wurden bislang 24,2 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Kiel bereit­gestellt. Davon entfallen ca. 18,8 Mio. Euro auf die Förderung von Kitas in freier Trägerschaft und Kindertagespflegepersonen sowie 5,4 Mio. €uro auf die Förderung von städtischen Kitas. Darüber hinaus hat sich die Landeshauptstadt Kiel seit dem Jahr 2008 (Vergleichszeitraum zur Bundes und Landesförderung) mit eigenen Mitteln in Höhe von 6,64 Mio. Euro an der Schaffung zusätzlicher Plätze bei freien Trägern beteiligt.

 

Durch die Förderprogramme des Bundes und des Landes konnten bislang in freier Trägerschaft 1.663 U3-Plätze und 310 Plätze im Elementarbereich geschaffen werden. Von den 1.663 U3-Plätzen entfallen 448 Plätze auf die Tagespflege und 1.215 auf Krippenplätze in Kitas. Zeitgleich sind durch Investitionsmittel der Landeshauptstadt Kiel und verschiedener Investoren 1.160 Elementarplätze in Kitas freier Träger entstanden.

 

Aus dem Bundesförderprogramm 2017-2020 wurden der Landeshauptstadt Kiel insgesamt 3,3 Mio. Euro durch das Sozialministerium zur Verfügung gestellt, die die Landeshauptstadt Kiel in aktuellen Maßnahmen in voller Höhe binden konnte. Das aktuelle Landesförderprogramm 2019 - 2024 wird mit einem Fördervolumen von 5,8 Mio. Euro für die Schaffung neuer Kita-Plätze, die digitale Ausstattung der Kitas, sowie für mehrere kleinere Kita-Projekte gebunden (siehe Anlage 1 Punkt 3.6).

 

Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land

Die Bezuschussung des Landes im Ergebnisplan betrug im Jahr 2020 insgesamt 37.549.206 .

 

Die Fördermittel des Landes betragen ab Januar 2021 jährlich:

Betreuungsumfang

(täglich)

Kindertageseinrichtungen

Kindertagespflege

U3

Ü3

U3

Ü3

4 Stunden / Kind

4.971 €

2.121 €

3.157 €

3.529 €

8 Stunden / Kind

7.984 €

3.129 €

6.314 €

7.058 €

Gesamt Kiel

16.546.264 €

23.358.822 €

2.570.307 €

262.486 €

 

Der Landeshauptstadt Kiel fließen im Jahr 2021 voraussichtlich 42.737.879 € zu.

Die Bundesmittel aus der Förderung „Gute-Kita-Gesetz“ sind in die Fördermittel des Landes eingeflossen.

 

3e. Haushaltsvorbehalt

Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnis­plan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbei­tende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2024 unter Berücksichtigung der gesamt­städtischen Entwicklungen.

 

4. Ausblick

4a. Das Angebot wächst weiter

Unter Berücksichtigung aller be­reits beschlossenen Maßnahmen (Anlage 2, Ziffer 1 und 2), der unterjährig an den Start gegangenen Maßnahmen (siehe folgende Tabelle) sowie der neuen Anträge (Anlage 2, Ziffer 4 und 5) gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2020 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:


 

latz-
bilanz

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

Ge­samt

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Inbetriebnahme im Kalenderjahr

2021

50

15

15

80

98

76

17

191

 

 

431

 

702

2022

 

55

95

150

 

72

56

  128

 

 

-20

-20

258

2023

 

25

30

55

 

76

44

120

 

 

 

 

175

Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli)

2021/2022

 

    30

 45

75

 

118

17

135

 

 

431

431

641

2022/2023

 

65

95

160

 

106

100

206

 

 

-20

-20

346

 

Zusammengefasst bedeutet dies in 2021 die Schaffung von 702 Plätzen, davon 80 Krippen- und 191 Elementarplätze sowie 431 Schulkindplätze.

Im Jahr 2022 werden 150 Krippen- und 128 Elementarplätze geschaffen. Im Jahr 2023 werden 55 Krippen- sowie 120 Elementarplätze geschaffen.

Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden im Jahr 2021 zusätzliche 431 Plätze neu geschaffen. Diese Anzahl ergibt sich aus einem Saldo von 446 neuen Plätzen in Betreuten Grundschulen sowie in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung und dem Abbau von 15 Hortplätzen in 2021 (KTE Königsweg). Ein weiterer Abbau um 20 Hortplätze ist für 2022 in der KTE Schützenpark geplant. Eine entsprechende Umsteuerung findet nur an den Standorten statt, an denen im Umfeld eine Erweiterung der Betreuungskapazitäten an Schulen erfolgen kann.

 

4b. Auswirkungen der KiTa-Reform des Landes (siehe Anlage 1 Kapitel 1.8)

Das KiTaG ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Verwaltung arbeitet - wie die anderen im Land ebenfalls - weiterhin mit Hochdruck daran, die umfassenden Änderungen umzusetzen, zu kommunizieren und zusätzlich die Kitas bei der Umsetzung zu unterstützen.

In den nächsten Jahren werden sich die Auswirkungen der Reform deutlicher zeigen. Eine Evaluation auf Landes- und Kommunalebene hilft bei der Nachsteuerung. Strukturelle, qualitative und finanzwirksame Effekte sind in dieser Phase zu erwarten. Die Verwaltung der LHK ist auf Landesebene in der AG Evaluierung beteiligt.

Bereits jetzt zeigt sich eine enorme Steigerung im Verwaltungsaufwand aller im System Beteiligten.

Die Zuwendungen des Landes sind um rund 5 Mio. Euro her als 2020. Die Einnahmeausfälle, die Gebührenerstattung des Landes und die Kostensteigerungen, beispielsweise in den Randzeitengruppen und -angeboten führen zu Änderungen der Einnahme- wie der Ausgabeseite, die sich im weiteren Jahresverlauf noch abschließend beziffern lassen werden.

Insbesondere auch aufgrund des Fachkräftemangels ist es den Trägern momentan nicht möglich den gesetzlich geforderten Fachkraft-Kind-Schlüssel umzusetzen; sie sind deshalb gezwungen, die Ausnahmegenehmigung zur Reduzierung des Personalschlüssels im Jugendamt zu beantragen.

 

4c. herer Bedarf trotz Ausbau (siehe Anlage 1 Kapitel 1.1.3)

Erste Ergebnisse zeigen, dass sich trotz der stetig erweiterten Platzkapazitäten die Anzahl der Eltern, die noch einen Platz für ihre Kinder suchen, nicht gravierend verringert.

Erstmals konnte über den Kitaplaner (Kita-Datenbank des Landes Schleswig-Holstein) die Zahl der Plätze ausgewertet werden, die für Kinder mit Inklusionsbedarf freigehalten werden. Die Aufnahme von Kindern mit Inklusionsbedarf zieht eine Reduzierung der Gruppengröße nach sich. Das führt dazu, dass derzeit 400 Elementarplätze nicht zur Verfügung stehen. Dies führt zu einem Einnahmeausfall von 1 Mio. Euro.

 

Kinder müssen nach einem Umzug ins Umland nicht wie bisher zum Ende des KiTa-Jahres ihren Betreuungsplatz in der bisherigen Wohnortgemeinde verlassen, sondern können trotz Umzug die gewohnte Kita bzw. Krippe oder Tagespflege besuchen Dies hat zur Folge, dass die Zahl der in Kieler Kitas und Tagespflege betreuten Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Kiel bisher auf 244 Kinder gestiegen ist und damit Kieler Eltern und Kieler Kindern weniger zur Verfügung stehen.

 

4d. Planung und Prognose (siehe Anlage 1 Kapitel 2.2)

Die diesjährige Bedarfsplanung beruht auf der im März 2021 zur Verfügung gestellten Bevölkerungsprognose für die Jahre 2020-2029 und einem Abgleich mit dem Ist-Stand der Bevölkerung am 31.Dezember 2020. Stadtweit wurde eine Abweichung von den Ist-Zahlen zu den Prognosezahlen in Höhe von 238 in der Altersgruppe der 0-<3-jährigen Kinder festgestellt.

 

Um eine Überplanung zu vermeiden, wurden für diese Bedarfsplanung auf Plausibilität geprüfte und bereinigte Bevölkerungszahlen genutzt, da die Kitabedarfsplanung die Platzsituation ortsteilbezogen betrachtet und entsprechend den Ausbau plant.

 

4e. „Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ (siehe Anlage 1 Kapitel 1.4)

Der Masterplan wird weiterhin erfolgreich umgesetzt, sowohl im bedarfsgerechten Ausbau in den jeweiligen Stadtteilen als auch in der Unterstützung der Kieler Wirtschaftsunternehmen mit Belegplätzen sowie Betriebskitas und der Weiterentwicklung des KiTaG. Eine schwierige Herausforderung bleibt die Fachkräftegewinnung und die Erhöhung der Ausbildungsquote.

 

4f. Strategien gegen den Fachkräftemangel (siehe Anlage 1 Kapitel 1.6)

Mit drei Initiativen wirkt die Stadt Kiel gegen den Fachkräftemangel.

Die Stadt Kiel fördert seit dem Ausbildungsjahr 2020/21r einen Zeitraum von drei Jahren 24 Plätze zur Ausbildung zur Erzieher*in der Praxisintegrierten Form (PiA). Im Sommer 2021 erfolgt ein weiterer dreijähriger Durchgang. Eine weitere Finanzierung ab Sommer 2022 wäre für einen weiteren Ausbildungsgang nicht sichergestellt.

In Kiel gibt es aktuell keinen Anbieter zur Durchführung der Grundqualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflegeperson mehr.

Zur Sicherstellung eines auch in Zukunft bedarfserfüllenden und qualifizierten Angebotes der Kindertagespflege hat die Jugendhilfeplanung daher aktuell die Gespräche mit den freien Trägern über das Angebot von zwei Grundqualifizierungskursen ab Sommer 2021 sowie einen Aufbaukurs im Jahr 2022 in Kiel aufgenommen und wird hierfür die Fördermittel des Landes beantragen.

Als weitere Maßnahme zur Begegnung des Fachkräftemangels wird die Qualifizierung zu Erzieher*innen wie bereits 2019 erneut r bis zu 30 Personen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Kiel und der Bundesagentur für Arbeit in Kiel auf den Weg gebracht.

 

4g. Schulkindbetreuung (siehe Anlage 1 Kapitel 4.3)

Die Landeshauptstadt Kiel ist mit einer Versorgungsquote von 72,6 % verlässlicher Schulkindbetreuung im bundesweiten Vergleich schon recht gut aufgestellt. Gemeinsam mit freien Trägern wurden ein Entwurf für pädagogische Leitlinien und Standards für die Schulkindbetreuung erarbeitet. Der Vorschlag für eine auskömmliche Finanzierung ist noch in der Entwicklung. Sobald alle Ergebnisse vorliegen, werden sie mit den Trägern der Schulkindbetreuung sowie stadtintern abgestimmt und wird abschließend der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Landesregierung plant unter Einbeziehung des Städteverbandes die Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Schulkindbetreuung. Diesen Prozess gilt es in die Kieler Entwicklungen einzubinden.

Der vom Bund angekündigte Gesetzesentwurf bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich liegt zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Bedarfsplanung noch nicht vor.

 

4h. Flächennutzungserfordernisse in Kiel

Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kitas zu finden.

Die vorhandenen Flächen stehen vor einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, z.B. dringend notwendiger Schul- und Wohnungsbau und ebenso Grün- und Spielflächen, denn sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei.

Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien ebenso wie von Wirtschaftsunternehmen in der Stadt erwartet. Noch reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage und der Veränderungen aufgrund des KiTaG nicht aus. Die in Anlage 1 Kapitel 6 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die es im Laufe der fortschreitenden Planung zu lösen gilt.

 

 

Fazit

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es vergleichsweise hohe Versorgungsquoten sowohl in der frühkindlichen wie auch in der Schulkindbetreuung. Für einen weiteren Ausbau sowie den Erhalt der vielfältigen Angebote sind mannigfaltige Herausforderungen zu bewältigen.

 

Kinder in dieser Stadt sollen möglichst frühzeitig die Bildungs- und Betreuungsangebote wahrnehmen und damit in ihrer Entwicklung gut gefördert werden können. Insbesondere die langen Zeiten von Einrichtungsschließungen in der Pandemie haben gezeigt, wie einschneidend dieser Eingriff in den Rechtsanspruch auf Betreuung ging und wie wichtig das gemeinsame Lernen mit anderen Kindern ist. Die große Freude nach der Öffnung der Einrichtungen zeigt, wie stark die Kinder diesen Entwicklungsraum vermisst haben und ihn unbedingt brauchen. Ziel ist und bleibt es, allen Kieler Kindern und Familien ein rechtzeitiges und geeignetes Bildungsangebot zur Verfügung stellen zu können.

 

Dafür entwickelte Handlungsstrategien werden mit vielen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung verfolgt, um diesem Ziel stetig näher zu kommen.

 

-          Das Jugendamt wird mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt weitere Flächen für Neubauten bzw. Optionen für Umbauten im Rahmen einer Standortuntersuchung eruieren.

Neue Lösungsoptionen, wie eine Kita über einem Supermarkt und „Außengelände“ auf dem Dach, werden dabei ebenso mitgedacht wie z.B. Naturkitas in unterschiedlichster Form.

 

-          Die zu geringe Ausbildung von neuen Fachkräften nimmt auch vor dem Hintergrund eines Rechtsanspruchs von auf Ganztagsbetreuung an Schule und sinnvoller Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels dramatischer werdende Formen an. Schon jetzt können Qualitätsverbesserungen für die Förderung von Kindern nicht wie gewünscht umgesetzt werden. Eine Aufgabe, die die Kommunen nicht alleine werden schultern können. Aktivitäten auf Landes- und insbesondere auf Bundesebene bleiben weit hinter den Erfordernissen zurück.

 

-          Trotz steigender Landesmittel hat die LH Kiel als kreisfreie Stadt für den Ausbau eine immense Kostensteigerung zu bewältigen. Diese lässt es zu einem besonderen Kraftakt werden, den Gestaltungsspielraum sowohl für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung auf hohem Niveau als auch für andere kommunale Aufgaben zu erhalten.

In den nächsten Jahren wird das KiTaG und seine Evaluation mit möglichen finanziellen Auswirkungen viel Zeit und Raum einnehmen.

 

-          Schulkindbetreuung soll in Schleswig-Holstein über das Bildungs- und Sozialministerium auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Daran wird die LH Kiel sehr gerne mitwirken. Dies wird ebenso wie das für dieses Jahr vom Bund angekündigte Gesetz zum Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung in den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau einzubeziehen sein.

 

-          Die Weiterentwicklung von Betreuungs- und Förderkonzepten ganz aktuell vor dem Hintergrund der Pandemie erfordert die volle Aufmerksamkeit und Energie derjenigen, die gleichzeitig einen Ausbau weiter stemmen sollen.

 

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ist ein dynamischer, von vielen Faktoren geprägter Prozess, der in Kooperation wesentlicher Akteure in Kiel nach wie vor gut getragen und vorangebracht wird.

 

Der kontinuierliche Platzausbau und die Qualitätsentwicklung sind Maßstab des Handels in der Bedarfsplanung. Dabei werden die Interessen und Bedürfnisse von Familien und Unternehmen permanent berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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