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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0493/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung nimmt die Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung der nichtpolizeilichen Leitstellen im Land Schleswig-Holstein zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Kiel betreibt seit 2008 die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle IRLS Mitte) für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich sowie im Rahmen einer vertraglichen Aufgabenübertragung auch für die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. In regelmäßigen meist mehrjährigen Abständen erfolgt die externe Begutachtung von Struktur, Qualität und Personalausstattung der IRLS Mitte, um sachgerecht und rechtssicher zu prüfen, ob die Anforderungen an Verfügbarkeit und Qualität bei der Annahme von 112-Notrufen noch erfüllt werden können. Die vorletzte Begutachtung erfolgte in 2014/15.

 

Der laufende Anstieg der Einsatzzahlen vor allem im Rettungsdienst sowie neue gesetzliche Forderungen zur Aufgabenausführung haben in 2019 eine neue Begutachtung erforderlich gemacht.

 

Gemeinsam mit den anderen sechs kommunalen Leitstellen in Schleswig-Holstein wurde über die Koordinierungsstelle Rettungsdienst beim Landkreistag und Städteverband Schleswig-Holstein in einer öffentlichen Ausschreibung dem Büro LUELF & RINKE Sicherheitsberatung der Auftrag auf Basis eines landeseinheitlichen Leistungskataloges erteilt.

 

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Personalbedarfe der Leistelle untersucht, die sich aus dem Regelbetrieb, dem Bedarf in Sonderlagen sowie den rückwärtigen Aufgaben ergeben. Schwerpunkte der Untersuchung waren

 

  • Bedarfsgerechte Besetzung der Einsatzleitplätze für den Alltags- und Sonderbedarf
  • Bemessung des Personalbedarfs im rückwärtigen Bereich
  • Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur der Leitstelle

 

Auf Basis der Erkenntnisse aus der vorliegenden Personalbemessung ist r den Bereich der Disposition inklusive einer neuen Bereitschaftsfunktion sowie der Schichtführung zukünftig eine Personalausstattung von 53 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erforderlich. Dies entspricht auf Basis des Stellenplans 2021 einem Stellenaufwuchs von 12,39 VZÄ. Dieser Mehrbedarf entsteht aus der Steigerung der Einsatzzahlen sowie aus der Bereitschaftsfunktion. Die Bereitschaftsfunktion dient der Sicherstellung einer sofortigen Aufwuchsfähigkeit der Leitstelle in besonderen ungeplanten Lagen (z.B. Unwetter, Großfeuer, Massenanfall von Verletzten).

 

 

Um auf die gestiegenen Anforderungen in der Aus- und Fortbildung der Disponent*innen reagieren zu können, sollen sechs Stelle für die Aus-/Weiterbildung zur*m Leitstellendisponent*in eingerichtet werden. Da für diesen Bereich bereits 5 VZÄ im Stellenplan seit 2020 vorhanden sind, beträgt hier der Zuwachs nur 1 VZÄ.

 

Im rückwärtigen Aufgabenbereich soll der Personalbedarf von aktuell 8,79 VZÄ um 4,71 VZÄ auf insgesamt 13,5 VZÄ steigen. Dieser Aufwuchs ist insbesondere notwendig, um die zusätzlichen Aufgaben in Verbindung mit den gestiegenen Anforderungen und Vorgaben an die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement sowie die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung wahrnehmen zu können. Für die Erstellung des Gutachtens lagen erstmalig landesgesetzliche Regelungen und darauf aufbauende Landeskonzepte vor.

 

Insgesamt steigt dadurch der Gesamtpersonalbedarf von 49,4 VZÄ auf 72,5 VZÄ. Dies entspricht einer Steigerung um 23,1 VZÄ.

 

Die Kosten der IRLS Mitte werden zu 65 % durch die Krankenkassen/Krankenkassenverbände refinanziert. Daher wurden diese bereits im Vergabeverfahren beteiligt. Dem Gutachten wurde bereits zugestimmt  und damit die Kostenzusage im genannten Umfang erteilt. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 35 % teilen sich die drei kommunalen Partner auf Basis der fixierten Kostenverteilung. Die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde wurden beteiligt und sehen den Kostenanstieg als notwendig und angemessen an.

 

Neben dem Stellenmehrbedarf empfiehlt der Gutachter verschiedene organisatorische Maßnahmen zur sachgerechten Aufgabenerfüllung:

 

-          Ergänzend zur planerischen Bereitschaftsdienstfunktion sind weitere Planungen zur Nachbesetzung bei ungeplanten Lagen zu treffen. Dies umfasst die Aktivierung von dienstfreien Kräften sowie den Einsatz von geschulten Leitstellendisponent*innen aus anderen Bereichen der Feuerwehr (Löschzugdienst/Rettungsdienst). (Gutachten S. 15)

-          Zur Optimierung der überregionalen Zusammenarbeit mit den anderen Leitstellen im Land ist eine technische Vernetzung herzustellen. Damit können Einsätze digital übergeben werden, Überlastungsunterstützungen erfolgen und technische Ausfälle kompensiert werden.

-          Einführung eines weiteren Sachgebiets „Servicefunktionen“, insbesondere zur Strukturierung und Führung des resultierenden Zuwachses an rückwärtigen Stellen und zur Organisation der abteilungsinternen „Kund*innen“.

 

Bei der Organisationsuntersuchung wurde auch die perspektivische Entwicklung der Personalausstattung abgeschätzt. Hierzu wurden die Jahre 2016 bis 2019 betrachtet und mit Hilfe einer Modellierung die Entwicklung bis 2023 ermittelt. Sofern die Steigerungen wie prognostiziert eintreten, wäre in 2023 von einem erneuten Personalmehrbedarf von ca. 3-4 VZÄ auszugehen.

 

Da das Gutachten erst im September 2020 vorgestellt wurde, wurden die Stellen nicht mehr in das Stellenplanverfahren 2021 eingebracht, dies wird in diesem Jahr nachgeholt.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen

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