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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0667/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem geänderten Konzept gem. Anhang zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 10.06.2021 des Änderungsantrages Drs. 0575/2021 zur Drs. 0512/2021, „Gründachprogramm für Kiel“ wurde die Verwaltung gebeten, die Kombination von Gründächern und PV oder Solarthermie insbesondere bei öffentlichen Liegenschaften aktiv voranzubringen.

 

Dazu hat die Verwaltung in folgenden Kapiteln des Konzeptes (s. Anhang) den Inhalt entsprechend angepasst:

 

Kapitel 1.1.2.1 Flächenkonkurrenz ersetzt durch Kombination PV / Gründach“ (S. 10 - 11)

r die reine Dachbegrünung städtischer Liegenschaften kommen daher vorrangig sanierungsbedürftige Dachflächen in Frage, die für eine PV-Nutzung, z.B. durch ihre Lage, nicht geeignet sind.

Daneben wird zum Zeitpunkt einer anstehenden Dachsanierung die Möglichkeit der Kombination von PV und Dachbegrünung geprüft.

In beiden Fällen müssen die statischen Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Kapitel 1.2.2 Städtische Liegenschaften (S.13)

Auch beim Neubau städtischer Gebäude ist die Errichtung eines Gründaches in Zusammenhang mit dem Climate-Emergency-Beschluss (Drs. 0901/2019; Drs. 1135/2019) und der damit vorgesehenen Dachnutzung für PV-Anlagen zu sehen.

Danach kommen für eine reine Dachbegrünung vorrangig die Flächen in Frage, die für eine Nutzung solarer Energiegewinnung (PV) nicht geeignet sind.

Bei den für die PV-Nutzung geeigneten Dächern wird eine Kombination mit einer Dachbegrünung angestrebt.

 

Zusammenfassung / Städtische Liegenschaften (S. 37)

r die reine Dachbegrünung städtischer Liegenschaften kommen daher zunächst vorrangig die Flächen in Frage, die für eine PV-Nutzung nicht geeignet sind. Bei PV-geeigneten Dachflächen wird geprüft, ob eine Kombination mit einer Dachbegrünung möglich ist. Diese Dachflächen müssen jedoch so ausgeführt sein bzw. nachgerüstet werden, dass die Zusatzlasten, die durch die Dachbegrünung auftreten, aufgenommen werden können.

 

Vor allem im Neubau wird für die geeigneten Dachflächen städtischer Liegenschaften die Kombination von Begrünung und solarer Energiegewinnung auf einem Dach in der Planung berücksichtigt.

 

 

Eine besondere finanzielle rderung für den Mehraufwand durch die Befestigung von Anlagen für solare Energiegewinnung bei Solar-Gründächern ist in der Förderrichtlinie bereits enthalten.

 

 

Anlagen:

 

 Geändertes Konzept zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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