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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0781/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gestellung von Brandschutzkomponenten zwischen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel und der Gemeinde Kronshagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Wie bereits in dem Beschluss 0172/2020 angekündigt, wurde der Gemeinde Kronshagen eine Anpassung der seit Jahren erfolgreich praktizierten Vereinbarung aus dem Jahr 2006 auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in analoger Anwendung des Vertragstextes mit der Gemeinde Altenholz aus dem Jahr 2020 angeboten.

 

In der Hauptsache geht es - neben einigen redaktionellen Aktualisierungen - um die Umstellung von Pauschal- auf Einzelabrechnung. Dies ist notwendig, um die Kostenrechnung auf eine nachvollziehbare und für alle Vertragspartner*innen einheitliche Grundlage zu stellen und um damit die Frage der Umsatzsteuer durch eine Berechnung allein in Höhe einer tatsächlichen Kostenerstattung zu regeln. r die Landeshauptstadt Kiel entstehen damit allerdings Mindereinnahmen in Höhe von bis zu 5.000 € (Gesamtvolumen derzeit 10.000 ), diese werden jedoch durch den Wegfall des Arbeitsaufwandes für eine Umsatzsteuerberechnung kompensiert.

 

Die gegenseitige Anforderung zur nachbarschaftlichen Löschhilfe entsprechend § 21 Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein bleibt von der Vereinbarung unberührt.

 

Der mit unserem Rechtsamt abgestimmte Vereinbarungstext ist von der Gemeinde Kronshagen mit der örtlichen Wehrführung besprochen worden, eine Zustimmung ist signalisiert worden. Die Gemeindevertretung Kronshagen wird in ihrer chsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss fassen, so dass die geplante Umsetzung zum 1. Januar 2022 erfolgen kann.

 

Bewertung der Feuerwehr

Da die Einsatzzahlen mit allen drei Vertragspartner*innen (Gemeinde Altenholz, Flughafen Kiel und Gemeinde Kronshagen) im Vergleich zu den Einsatzzahlen innerhalb der Landeshauptstadt Kiel eher moderat sind und der Flughafen seine Flugbewegungen langfristig anmeldet, stellen diese Kooperationsverträge keine größere Belastung für die Feuerwehr Kiel dar und reduzieren allenfalls Personal- und Materialvorhaltungen, die für die Landeshauptstadt Kiel nicht signifikant sind.

 

Die Feuerwehr Kiel begrüßt die Kooperationen ausdrücklich, weil diese die übergemeindliche Zusammenarbeit vertiefen, teure Einsatzmittel wie die Drehleiter besser auslasten (ohne diese zu überfordern), ehrenamtliche Strukturen entlasten und damit einen Sicherheitsgewinn für die gesamte Region bedeuten.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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Anlagen

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