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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0791/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

I.  Im Stadtteil Kiel-Hassee wird für das Baugebiet zwischen Bahnlinie Kiel - Eckernförde, Hamburger Chaussee und Theodor-Heuss-Ring der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1038V „Waldwiesenkreisel“ gefasst.

 

II.  Der am 16.02.1995 von der Ratsversammlung gefasste Aufstellungsbeschluss r den Bebauungsplan Nr. 778r das Baugebiet Kiel-Hassee, Theodor-Heuss-Ring, Hamburger Chaussee, südlich der Bahnlinie Kiel - Eckernförde wird aufgehoben.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. umlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hassee am südlichen Rand der Innenstadt nahe der Kreuzung Hamburger Chaussee / Theodor-Heuss-Ring (Waldwiesenkreisel“). Das Plangebiet ist ca. 1,2 Hektar groß.

 

Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Vorhabengrundstück und einen Teil der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche an der Hamburger Chaussee. Das Plangebiet stellt sich als bisher untergenutzte Gewerbefläche mit mehreren Betrieben aus dem Kfz-Segment und den zugehörigen Stellplatzflächen dar.

 

Die nördlich der Bahnlinie mit der Moorteichwiese bestehende Grünnutzung (Schrebergärten, Sportplatz) setzt sich in das Plangebiet hinein nicht fort. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht ein hoher Versiegelungsgrad, der nur von vereinzelten Bäumen unterbrochen wird.

 

Das Plangebiet liegt nahe eines Kreuzungspunktes mit hohem Verkehrsaufkommen durch innerstädtischen und überregionalen Verkehr. Die Umgebungsnutzung des Gebiets besteht aus dem westlich benachbarten Domcura-Verwaltungsgebäude sowie Wohnnutzungen beidseitig der Hamburger Chaussee.

 

 

 

II. Anlass, Planungserfordernis, Ziel der Planung

In der Landeshauptstadt Kiel besteht seit mehreren Jahren ein erhöhter Bedarf an Wohn- und Gewerberaum. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung kommt der Aktivierung bestehender und zusätzlicher Baulandpotentiale eine große Bedeutung zu.

 

Die Vorhabenträgerin MP Wohn- und Gewerbebau GmbH, Itzehoe, beabsichtigt, auf ihrem Privatgrundstück (Vorhabengebiet) entlang der Hamburger Chaussee ein Bürogebäude und im rückwärtigen Bereich mehrgeschossigen Wohnungsbau zu errichten. Da das Vorhabengebiet zzt. in einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt, besteht für den rückwärtigen Bereich ein Planungserfordernis; für das vorgesehene Bürogebäude besteht hingegen bereits Baurecht nach § 34 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1038V soll in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Wohnbebauung schaffen. Da es sich jedoch um ein Gesamtvorhaben handelt und das geplante Bürogebäude mit den geplanten Wohngebäuden erschließungstechnisch verknüpft sein wird, soll es gleichfalls in den Bebauungsplan einbezogen werden.

 

r den Geltungsbereich wurde bereits im 1. Halbjahr 2021 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Als Ergebnis wird am Übergang zwischen Hamburger Chaussee und Theodor-Heuss-Ring die Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes sowie eines ckwärtig gelegenen Wohngebiets mit ca. 150 Wohneinheiten geplant. 30 Prozent der Wohnungen werden nach den Vorgaben des öffentlich geförderten Wohnungsbaus erstellt. 

 

Die detaillierten gestalterischen Ergebnisse des Wettbewerbs werden als Festsetzungen in die Bauleitplanung übernommen.

 

Das Plangebiet wird über die Hamburger Chaussee erschlossen. Der ruhende Verkehr wird vollständig über Tiefgaragen abgewickelt.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1038V „Waldwiesenkreisel wird im vollumfänglichen Verfahren durchgeführt und in die Prioritätenstufe 1 des Arbeitsprogramms Bauleitplanung der Landeshauptstadt Kiel aufgenommen. Aus verfahrenstechnischen Gründen wird die im Arbeitsprogramm 2021/22 ursprünglich vorgesehene Bebauungsplannummer 778 durch die neue Nr. 1038V ersetzt.

 

Der Flächennutzungsplan stellt an dieser Stelle eine gemischte Baufläche dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1038V wird aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

 

Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgehrt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1038V wird gemäß § 12 BauGB mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Die Landeshauptstadt Kiel schließt mit der Vorhabenträgerin MP Wohn- und Gewerbebau GmbH, Itzehoe, einen Durchführungsvertrag. Die Einhaltung der Quotierung für den sozialen Wohnungsbau wird ebenfalls vertraglich gesichert. Die gesamten Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die Vorhabenträgerin.

 

Nur für das geplante rogebäude besteht bereits Baurecht nach § 34 BauGB. Es ist vorgesehen, dieses Vorhaben bereits hrend der Planaufstellung zu genehmigen, da es mit der künftigen Bauleitplanung übereinstimmt.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 778 vom 16.02.1995 wird aufgehoben.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1038V dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

 

Gemäß § 15 BauGB hat das Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Mitte erhält die Vorlage zur Kenntnis. Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs werden in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats vorgestellt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung,

Bauen und Umwelt

 

 

 

 

 

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Anlagen

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