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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0024/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Neufassung der Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) wird beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die derzeit gültige Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Kiel ist datiert vom 09.04.1984. Sie muss nicht nur formell, sondern auch inhaltlich neu gefasst werden.

Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich die Nutzungsansprüche an öffentliche Grünflächen sowohl in qualitativer Hinsicht durch eine Veränderung des Freizeitverhaltens als auch in quantitativer Hinsicht durch eine Intensivierung der Nutzung aufgrund von Nachverdichtungen und zunehmenden Flächenkonkurrenzen geändert. Diese Entwicklung wurde durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch verstärkt.

Die Aufgabe des Grünflächenamtes der Landeshauptstadt Kiel ist es, der Allgemeinheit öffentliche Grünflächen als Erholungsraum zur Verfügung zu stellen, sie als solche zu sichern und gleichzeitig die Regelung der Flächenansprüche geordnet durchzuführen.

Mit der neuen Grünflächensatzung wird den oben beschriebenen Veränderungen Rechnung getragen. Darüber hinaus werden bestehende und neue Grundsätze zur Nutzung und zum Schutz der öffentlichen Grünflächen konkretisiert. Das strategische Ziel „Klimaschutzstadt“ der Landeshauptstadt Kiel wird aufgenommen.

Zukünftig soll die Grünflächensatzung (neben einer aufgrund des Landes-Immissionsschutzgesetzes noch zu erlassenden Stadtverordnung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen) dazu dienen, auf den öffentlichen Grünflächen die Zulässigkeit von Nutzungen klarer zu regeln und damit ihren Auswirkungen zu begegnen. Die Stadtverordnung soll in den Sommermonaten in festgelegten räumlichen Bereichen den Lärmschutz gewährleisten.

Im Einzelnen wurden folgende Neuerungen in die Grünflächensatzung eingearbeitet:

      Konkretisierung der Begriffsbestimmungen wie „Grünflächen und ihre Bestandteile“, „Zweckbestimmung“, „Gemeingebrauch“,

      Neufassung des Geltungsbereichs: Das Straßenbegleitgrün sowie die Spiel- und Bolzplätze wurden in Absprache mit den zuständigen Fachämtern herausgenommen. Die Bedarfe sollen zukünftig gezielter in jeweils eigenen Satzungen des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie des Tiefbauamtes geregelt werden,

      Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage, um bei Bedarf kurzfristig in Ergänzung zur Stadtverordnung Lärm Regelungen zu erlassen, die das Verweilen, den Genuss von Alkohol und/oder die Erzeugung von Lärm regeln,

      Konkretisierung der Grundsätze zur Nutzung von öffentlichen Grünflächen wie z.B. Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme oder Untersagung gewerblicher und/oder kommerzieller Aktivitäten,

      Schaffung von Regelungen hinsichtlich neuer Nutzungsarten wie z.B. Baumklettern, Slacklining, Benutzung von Drohnen, Magnetfischen,

      Schaffung von Regelungen hinsichtlich der Sondernutzung in Abgrenzung zum Gemeingebrauch sowie hinsichtlich Antragsfristen und -inhalten von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnisse,

      Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung und Berechnung von Sondernutzungsgebühren, die der Nutzung von öffentlichen Grünflächen Rechnung trägt; bisher war lediglich die analoge Anwendung der aktuellen Gebührensatzung des Tiefbauamtes über privatrechtliche Verträge möglich,

      Erweiterung der Liste der bußgeldrelevanten Verstöße zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Neben den o.g. Gründen wird mit der neuen Grünflächensatzung für die Verwaltung eine eindeutigere und konkretere Handlungsgrundlage, insbesondere für die Antragsbearbeitung zu Sondernutzungserlaubnissen oder die Beantwortung verschiedenster Fragestellungen rund um das Thema Nutzung von Grünflächen, geschaffen. Insbesondere für den Kommunalen Ordnungsdienst wird die Grünflächensatzung bei seinen täglichen Aufgaben vor Ort eine klare Rechts- und Eingriffsgrundlage bieten.

Um die neue Grünflächensatzung bekannt zu machen, erarbeitet das Grünflächenamt noch ein Konzept zur Information der breiten Öffentlichkeit.

Eine Vorabbeteiligung des Amtes für Sportförderung, des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie des Tiefbauamtes ist erfolgt. Diese Vorlage wurde vom Rechtsamt, Bürger- und Ordnungsamt und Umweltschutzamt mitgezeichnet.

 


 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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