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ALLRIS - Drucksache

Antrag der FDP-Ratsfraktion - 0200/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag (in der Neufassung vom 08.03.2022)

 

Der Punkt 2.5 (Abschnitt C, S. 85) der Anlage 1 der Drs. 0177/2022 wird um die markierten Punkte ergänzt bzw. geändert und erhält folgende Fassung:

 

Die Gestaltung der Kiellinie Nord ist gleichwertig in zwei Varianten auszuarbeiten. Aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen wird für beide Varianten empfohlen, die Umgestaltung unter Berücksichtigung des bestehenden, intakten Uferkantenbauwerks vorzunehmen. Die Realisierung von Stegen wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Ausweitung in den angrenzenden Fördehang (Landschaftsschutzgebiet) wird ausgeschlossen, wobei der westlich der Kiellinie gelegene Fußweg nicht der Landschutzgebietsverordnung unterliegt und die Fläche daher überplant werden kann.

 

Variante A: Die Kiellinie Nord wird zwischen Seebadeanstalt und Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, mit Ausnahme der Durchfahrbarkeit durch Rettungs- und Räumfahrzeuge, kraftfahrzeugfrei. In Reaktion hierauf kann die gesamte Fahrbahn anderen Nutzungen zugeführt werden. Sowohl die Koesterallee als auch die Parkstraße sind als Stichstraßen an die Kiellinie, ohne Anschluss für den Kfz-Verkehr darzustellen, hier sollen künftig Behindertenparkplätze sowie Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verortet werden. Die Erschließung der Anlieger ist sicherzustellen. Im Bereich der Seglervereinigung Kiel sind die Vorgaben zum zweimal jährlich stattfindenden Einsetzen und Herausheben der Segelboote mit Mobilkränen zu berücksichtigen (siehe Anlage 42)

 

Variante B: Die Umgestaltung der Kiellinie Nord erfolgt unter Beibehaltung von Kfz-Verkehr. Dabei drängt es sich auf, innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtquerschnittes eine verkehrssichere Promenade für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr zu entwickeln und gleichzeitig einen, der Lage angemessenen, attraktiven öffentlichen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität und Angeboten für Spiel und Sport mit großer Nutzungsoffenheit zu gestalten. Die Standards für Premiumradwege sind einzuhalten.“

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

      

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke   f. d. R.

stv. Fraktionsvorsitzende     

 

 

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Anlagen

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