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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0223/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Aufnahme von Vertragsverhandlungen zur Übernahme des Alten Botanischen Gartens zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Alte Botanische Garten wurde 1884 eröffnet und ist ein Zeugnis Kieler Stadtgeschichte. 1981 wurde zwischen dem Land SH als Eigentümer und der Landeshauptstadt Kiel vertraglich vereinbart, dass die Landeshauptstadt Kiel die Unterhaltung und Pflege des Alten Botanischen Gartens einschließlich der Einfriedungen unterhält und den öffentlichen Zugang sicherstellt. Seitdem stellt das Grünflächenamt ganzjährig eine gärtnerische Vollzeitkraft sowie Sachmittel für den Erhalt und die Wahrung des Gartens zur Verfügung. In Kooperation mit dem ehrenamtlich agierenden Verein zur Erhaltung und Förderung des Alten Botanischen Gartens konnte dieses besondere Kieler Gartenjuwel in einem guten Zustand erhalten werden und ist seit 1992 in seiner Gesamtheit ein Natur- und Kulturdenkmal.

 

r die ungefährdete Fortsetzung dieses Engagements der Stadt hätte es eine erneute Legitimation bzw. eines Beschlusses der Selbstverwaltung bedurft. Im Zuge dieser Überlegungen entstand die Idee, anstelle eines erneuten Vertrages mit dem Land über eine Eigentumsübertragung zu verhandeln. So könnte zukünftig Kostenträgerschaft und Eigentum vereint werden.

 

Das Land Schleswig-Holstein, in diesem Fall vertreten durch die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, kann sich grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen die Eigentumsübertragung an die Landeshauptstadt Kiel für einen symbolischen Preis von 1 € vorstellen.

 

So soll in einem Kaufvertrag der dauerhafte Erhalt sowohl des Alten Botanischen Garten als auch des jetzigen Literaturhauses, das sich auf dem Gelände befindet, abgesichert werden. Das Literaturhaus soll als Kulturstätte erhalten bleiben und einen barrierefreien Zugang und Fluchtweg im Erdgeschoss erhalten.

 

Es soll eine Rückführungsklausel zu gleichen Bedingungen geben, sollte die Landeshauptstadt Kiel den Garten einem anderen Zweck zuführen wollen oder anderswie vertragsbrüchig werden. Ebenso soll eine gebührenfreie Gewährung von Leitungs- und Anschlussrechten für das Land Schleswig-Holstein für ihre sich im direkten Anschluss befindlichen Institute festgelegt werden.

 

Die Erstellung eines Parkpflegewerks zur Ausrichtung einer denkmalpflegerischen Zielkonzeption ist ein Wunsch auf beiden Seiten, ebenso wie die qualitätsvolle Gestaltung der Flächen zwischen dem Schlossgarten und dem Altem Botanischen Garten.

 

Die Übernahme in das Eigentum der Landeshauptstadt Kiel zu diesen Bedingungen ist aus Sicht der Verwaltung eine einmalige Gelegenheit, für das Stadtbild dauerhaft einen unschätzbaren Beitrag zu leisten und den Grünzug vom Kieler Schloss bis zum Alten Botanischen Garten und in Fortsetzung bis zur Forstbaumschule als Visitenkarte Kiels zu präsentieren. Sie bietet die Gelegenheit, verlässlich alle für den Zweck zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen zu bündeln.

 

Wir bitten um Zustimmung, die bereits auf Arbeitsebene angestoßenen Verkaufsverhandlungen zu den o.g. Bedingungen weiterführen zu können.

 

Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertrag den zuständigen Gremien (Bauausschuss, Finanzausschuss, Ratsversammlung) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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