Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0279/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Beschluss Bauausschuss vom 04.11.2021:

 

Antrag:

Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, dass die bestehende Tempo-30-Zone Bärenkrog/ Uhlenkrog ab Kolonnenweg erweitert wird und dass durch Markierungen (Zebrastreifen) eine Sichere Querung ermöglicht wird. Dafür sollen insbesondere folgende zwei Maßnahmen ergriffen werden:

 

Maßnahme 1: Einrichten einer Tempo-30-Zone für den gesamten Bereich vom Kolonnenweg bis zur Rendsburger Landstraße (sowohl Hasseer Str. als auch Gärtnerstraße und Seitenstraßen). Gärtnerstraße, Hasseer Straße und Nebenstraßen sind bereits Tempo-30-Straßen.

 

Maßnahme 2: Querungshilfen sollen an der Haltestelle Uhlenkrog und an dem Kreuzungsbereich Uhlenkrog/Kolonnenweg eingerichtet werden, um die Querung zu erleichtern. Ein Zebrastreifen auf Höhe Kolonnenweg sollte nicht auf der Seite der Verkehrsinsel erstellt werden, sondern auf der anderen Seite der Kreuzung.

 

Zudem soll die Stadt prüfen, wie der rechtsseitige Fuß- und Radverkehr zwischen Aubrook und Neuenrade insbesondere nach Fertigstellung des Eckgebäudes Uhlenkrog 26 sicher geordnet werden kann.

 

Begründung:

Den Uhlenkrog zu überqueren, ist generell schwierig. Insbesondere junge und alte Fußgänger*innen, aber gerade auch schulpflichtige Kinder mit dem Fahrrad müssen häufig lange warten, bis sie sicher über die Straße kommen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Neuenrade und Hasseer Straße. Eine wesentliche Ursache ist die erhöhte Geschwindigkeit, mit der viele Kfz-Fahrer*innen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten durch diese und die anliegenden Straßen fahren. Um diesem Problem zu begegnen, erscheinen die Maßnahmen besonders vielversprechend.

 

Zu den Zebrastreifen: Zwar sind Zebrastreifen nach FGÜ in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. (R-FGÜ, 2.1 (3)) Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). Für Maßnahme 2 ist die Bushaltestelle anzuführen. Für Maßnahme 2 liegt zudem ein besonderes Erfordernis aufgrund des angrenzenden Seniorenwohnheimes sowie dem Treffpunkt des Gehörlosenverbands vor. Eine gesicherte Überquerungsstelle würde die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und wird zugleich von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Maßnahme 1: Die Forderung nach einer Ausdehnung der Tempo-30-Regelung im Uhlenkrog ist nicht neu und wurde vom Ortsbeirat sowie Anwohner*innen schon öfter vorgetragen. Folgende Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde liegt hierzu vor:

 

Die Straßenverkehrsbehörde kann in Abhängigkeit von den jeweiligen individuellen, verkehrlichen und baulichen Rahmenbedingungen Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen der Verkehrssicherheit anordnen. Die Ausdehnung dieser Regelungen ist dabei streng auf das im Einzelfall erforderliche Maß begrenzt. Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gem. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter günstigsten Umständen 50 km/h. Eine darüberhinausgehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit darf gem. § 45 Abs. 9 StVO für bestimmte Streckenabschnitte nur dort angeordnet werden, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, wie die in Rede stehende 30 km/h- Regelung für den betreffenden Abschnitt des Uhlenkroges, nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt.“

 

Bereits aus dieser Formulierung der StVO wird deutlich, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung eine Ausnahmeregelung darstellt, die nur bei Vorliegen ganz bestimmter Rahmenbedingungen zulässig ist.

 

Weder der Verwaltung noch der Polizei liegen für diesen Teil des Uhlenkroges entsprechende Erkenntnisse vor, die auf einen Mangel in der Verkehrssicherheit hindeuten und dem mit einer 30 km/h-Regelung begegnet werden müsste. Insbesondere gibt es kein spezifisches Unfallgeschehen im Verhältnis Fußgänger*innen / Kraftfahrzeugverkehr. Die Wohnbebauung ist einseitig, der Straßenverlauf ist geradlinig, übersichtlich und auf den beidseitigen Gehwegen sind im Längsverkehr ebenfalls keine Verkehrsgefährdungen gegeben. Es handelt sich also um eine übliche und im gesamten Stadtgebiet an vielen vergleichbaren Straßen anzutreffende Situation. Insofern ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mangels einer verkehrsrechtlichen Begründung im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO unzulässig und wird daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet. 

 

Maßnahme 2: Die Forderung nach einer Querungshilfe im Uhlenkrog auf Höhe des Zugangs zum Tiergehege wurde bereits im Rahmen des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzepts aufgenommen und vom Ortsbeirat Hassee/Vieburg für die Prioritätenliste „Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs“ gemeldet (Drs. 0325/2020 Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste, Prioritätenliste: Nr. 15). Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen konnte die Prioritätenliste leider noch nicht in der Form abgearbeitet werden, wie es aus Sicht der Verwaltung wünschenswert wäre. Für die Querungshilfe am Tiergehege strebt das Tiefbauamt derzeit eine Umsetzung im Nachgang der für das kommende Jahr vorgesehenen Kanalbaumaßnahme in der Hasseer Straße an. Entsprechende Pläne werden derzeit erstellt und sollen im Ortsbeirat vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) behandelt.

Eine Querungshilfe am Kreuzungsbereich Uhlenkrog/Kolonnenweg war bislang nicht Teil der Prioritätenliste, wurde aber im Rahmen des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzepts als Handlungsschwerpunkt benannt. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine Kenntnisse über einen erhöhten Querungsbedarf vor. Es ist somit davon auszugehen, dass die verkehrlichen Voraussetzungen (mindestens 50 querende Fußgänger*innen pro Stunde) nicht erreicht werden und auch keine begründeten Ausnahmefälle vorliegen. Daher ist der Wunsch nach einem Fußgängerüberweg aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu befürworten. Der Wunsch nach einer verbesserten Querung für den Fußverkehr allerdings kann grundsätzlich nachvollzogen werden. Daher hat der Ortsbeirat die Möglichkeit die Kreuzung mit auf die Prioritätenliste setzen zu lassen. Das Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste wird regelmäßig vor einer Beschlussfassung der Selbstverwaltung an die OBR zur Stellungnahme versandt.

 

 

Zum Wunsch des Ortsbeirates, dass die Verwaltung prüfen soll, wie der rechtsseitige Fuß- und Radverkehr zwischen Aubrook und Neuenrade insbesondere nach Fertigstellung des Eckgebäudes Uhlenkrog 26 sicher geordnet werden kann, liegt folgender Sachstand vor:
Derzeit ist das Befahren des Gehweges für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Der noch vorhandene asphaltierte Streifen ist somit verkehrsrechtlich bereits Teil des Gehweges. Aufgrund der Tempo-30-Regelung im Uhlenkrog ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und dementsprechend aufzuheben. Bei der Wiederherstellung des Gehweges vor dem Eckgebäude Uhlenkrog 26 wird daher der Gehweg in seiner gesamten Breite gepflastert. Eine darüber hinaus gehende Umgestaltung ist im Zusammenhang mit dem Bau der Querungsstelle im Uhlenkrog vorgesehen.

 

Eine Kopie erhält der Ortsbeirat Hassee/Vieburg.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Baudezernentin

 

 

Loading...