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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0601/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Ratsversammlung wählt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung Werner Höfer als stellvertretendes Mitglied in den X. Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Beirat für Menschen mit Behinderung setzt sich u.a. aus je zwei Vertretungen und Stellvertretungen der Sozialverbände mit Sitz im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel zusammen, die vom Sozialverband Deutschland e.V. und Sozialverband VdK Nord e.V. benannt werden.

 

Aus der Gruppe der Vertretungen der Sozialverbände ist ein stimmberechtigtes Mitglied ausgeschieden. Nach § 5 Abs. 2 rückt die persönliche Stellvertretung nach. Die Besetzung der freien Stelle der Stellvertretung erfolgt durch Wahl nach § 4 der Satzung des Beirates.

 

Dazu wurde der Sozialverband VdK Nord e.V. angeschrieben, eine neue Stellvertretung zu benennen. Der Sozialverband VdK Nord e.V. hat Werner Höfer als neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

 

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung erfolgt die Wahl durch die Ratsversammlung.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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