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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0629/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Als Gemeindewahlleiter für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl in der Landeshauptstadt wird gewählt

 

 Stadtrat Christian Zierau

 

 

Weiter werden in den Gemeindewahlausschuss gewählt

 

als Beisitzerinnen und Beisitzer

 

 Oliver Vongehr SPD

 Lewe Jannsen CDU

 Johanna Schierloh GRÜNE

 Daniel Hofmann DIE LINKE

 André Classen FDP

 Eike Reimers AfD

 Armin Petersen SSW

 Karin Zorko-Wrobel DIE PARTEI

 

als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer

 

 Susanne Kalweit SPD

 Marie Caroline Maase CDU

 Karen Stegelmann GRÜNE

 Ulrich Schippels DIE LINKE

 Julian Geist FDP

 Robert Schmidt AfD

 Merve Jensen SSW

 Gerd Wrobel DIE PARTEI

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Am 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Für die Durchführung ist nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für die Landeshauptstadt Kiel ein Wahlausschuss zu bilden.

 

Der Oberbürgermeister, der per Gesetz Wahlleiter ist, hat auf das Amt gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 GKWG verzichtet. Gemäß § 12 GKWG wählt die Ratsversammlung eine andere Person zum Wahlleiter.

 

Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer; die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten (§ 12 Absatz 3 GKWG).

 

Die frühzeitige Wahl der Wahlorgane ist nötig, da die Einteilung der Gemeindewahlkreise durch den Gemeindewahlausschuss in seiner ersten Sitzung ausschlaggebend für die Aufforderung an die politischen Parteien, Wählergruppen und ggf. Einzelbewerber*innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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