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Antrag der Verwaltung - 0629/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Gemeindewahlleiters und des Wahlausschusses für die Gemeindewahl 2023
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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25.08.2022
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Antrag
Als Gemeindewahlleiter für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl in der Landeshauptstadt wird gewählt
Stadtrat Christian Zierau
Weiter werden in den Gemeindewahlausschuss gewählt
als Beisitzerinnen und Beisitzer
Oliver Vongehr SPD
Lewe Jannsen CDU
Johanna Schierloh GRÜNE
Daniel Hofmann DIE LINKE
André Classen FDP
Eike Reimers AfD
Armin Petersen SSW
Karin Zorko-Wrobel DIE PARTEI
als stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer
Susanne Kalweit SPD
Marie Caroline Maase CDU
Karen Stegelmann GRÜNE
Ulrich Schippels DIE LINKE
Julian Geist FDP
Robert Schmidt AfD
Merve Jensen SSW
Gerd Wrobel DIE PARTEI
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Am 14. Mai 2023 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Für die Durchführung ist nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für die Landeshauptstadt Kiel ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Oberbürgermeister, der per Gesetz Wahlleiter ist, hat auf das Amt gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 GKWG verzichtet. Gemäß § 12 GKWG wählt die Ratsversammlung eine andere Person zum Wahlleiter.
Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer; die Vertretung wählt diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten (§ 12 Absatz 3 GKWG).
Die frühzeitige Wahl der Wahlorgane ist nötig, da die Einteilung der Gemeindewahlkreise durch den Gemeindewahlausschuss in seiner ersten Sitzung ausschlaggebend für die Aufforderung an die politischen Parteien, Wählergruppen und ggf. Einzelbewerber*innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister