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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0610/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Kieler Ratsversammlung bekennt sich zur Gleichberechtigung der Geschlechter, auch beim Besuch von Schwimmhallen und Sommerbädern und beschließt folgende Maßnahmen:

 

  1. §4 „Benutzung der Bäder“ Absatz 12 der Satzung über die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder der Landeshauptstadt Kiel erhält folgende Form:
    „In den Frei- und Hallenbädern ist die übliche geeignete (d.h. aus nicht-saugenden Stoffen bestehende), mindestens die primären Geschlechtsmerkmale bedeckende Badebekleidung zu tragen. Gänzlich textilfreie Badezeiten werden besonders bekannt gegeben.“

 

  1. Das Personal der städtischen Bäder ist auf die Anwendung dieser Definition zu schulen und zu sensibilisieren um ggf. vorkommende sexuelle Belästigung oder andere Konflikte zwischen Badegästen zu verhindern.

 

 

  1. Über die Änderung ist die Öffentlichkeit, insbesondere in den Bädern, zu informieren.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

So wie viele Badeordnungen anderer Städte, weist die Kieler Haus- und Badeordnung einen eklatanten Mangel in der Definition der Badebekleidung auf. Dieser hat nicht nur das Potential Badegäste und Personal zu verunsichern, sondern auch dazu, Menschen zu benachteiligen.  In der Kieler Haus- und Badeordnung ist „übliche Badebekleidung“ allen Badegästen vorgeschrieben.

 

„Üblich“ ist hierbei jedoch nicht weiter definiert. Im quantitativen Sinne gelten für weiblich gelesene Menschen wohl Bikinis und Badeanzüge als „üblich“, für männlich gelesene Menschen verschiedene Formen von Badehosen. So auch die Definition der Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe.

 

Dies stellt eine Ungleichbehandlung der Geschlechter dar, da weiblich gelesene Menschen genötigt werden ihre sekundären Geschlechtsmerkmale zu verdecken, männlich gelesene Menschen die ihren hingegen nicht. Insbesondere kompliziert und diskriminierend kann dies für trans* Personen werden.

 

Um die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhallen und Sommerbäder diskriminierungsfrei im Sinne des Grundgesetzes zu gestalten, sollten die Bekleidungsvorschriften unabhängig vom Geschlecht gelten.

 

Die genauere Definition der Badebekleidung soll Badegästen darüber hinaus Sicherheit bei der Wahl ihrer Badebekleidung unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität, aber auch beispielsweise religiösen Überzeugungen oder persönlichen Wohlbefindens geben.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass alle Badegäste die geeignete Bekleidung tragen können, mit der sie sich wohlfühlen. Vom String bis zum Burkini.

Darüber hinaus gibt die Definition dem Personal der städtischen Bäder bei der Umsetzung der Haus- und Badeordnung Handlungssicherheit. Zusätzlich setzt die Landeshauptstadt Kiel ein wichtiges Zeichen gegen Sexualisierung und wird ihrem Ruf als offene und vielfältige Stadt gerecht, in der die persönliche Freiheit aller Menschen respektiert wird.

 

 

 

gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth    f.d.R.

Ratsfraktion Die Politiker*innen

 

gez. Ratsherr Ove Schröter

Ratsfraktion Die Politiker*innen

 

 

gez. Ratsfrau Margot Hein     f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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