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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0682/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte in der Sitzung am 24.05.2006 die Verwaltung beauftragt, regelmäßig nach der Sommerpause eine Geschäftliche Mitteilung mit einer Übersicht der Ende des Jahres auslaufenden Zuwendungsverträge einzubringen. Diese Geschäftliche Mitteilung soll auch dem Finanzausschuss vorgelegt werden.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden also die Zuwendungsverträge aufgeführt, die der Selbstverwaltung Ende 2022/Anfang 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (18 Verträge mit einem Fördervolumen 2023 in Höhe von 2.537.000,- Euro). Es ist geplant, mit diesen Trägern jeweils einen dreijährigen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

 

Der bestehende Beschluss der Ratsversammlung, für Zuwendungsverträge eine jährliche pauschale Steigerung von 2% der Zuwendung vorzusehen, wird in den geplanten Verträgen umgesetzt.

 

Für die zu schließenden Verträge findet die zum 01.02.2022 in Kraft getretene „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die finanzielle Förderung außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen“ Anwendung.

 

 

 

 

 Gerwin Stöcken

 Stadtrat

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Anlagen

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