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Antrag der Verwaltung - 0830/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionspaket "Förderung des Breitensports"; hier: Förderfonds Breitensport, Bewilligung der Zuschüsse
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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10.11.2022
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Antrag
Antrag:
Den beigefügten Vorschlägen zur Vergabe von Haushaltsmitteln des Förderfonds
- zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von Vereinen
(Anlage 1) und
- zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von anderen Institutionen (Anlage 2)
wird zugestimmt.
Gleichzeitig werden die entsprechenden Haushaltsmittel 2022 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) zur Förderung des Breitensports zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Zusammenfassung
Für die Förderung des Breitensports durch den Förderfonds Breitensport stehen im Haushalt 2022 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) insgesamt 370.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Grundsätzlich sind nach dem Konzept des Förderfonds Breitensport Mittel i. H. v. 150.000 € für die Förderung von Kieler Sportvereinen und weitere Mittel i. H. v. 20.000 € für Anträge außerhalb von Sportvereinen vorgesehen. Weiter stehen für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen Mittel i. H. v. 200.000 € zur Verfügung.
Nach dem Konzept Förderfonds Breitensport sollen die Haushaltsmittel in zwei Tranchen vergeben werden. Das Gremium kommt zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Beratung zusammen. Anschließend beschließt der Ausschuss für Schule und Sport über die Vorschläge des Gremiums.
Im Zuge der ersten Tranche wurden bereits Mittel i. H. v. 89.103,80 € für Vorhaben und 150.702,28 € für die Sanierung vereinseigener Anlagen bewilligt. Somit verbleiben Mittel i. H. v. 130.193,92 € für die zweite Tranche.
II. Sachverhalt
Bis zur zweiten Sitzung des Gremiums am 12.10.2022 wurden von den im Sportverband Kiel organisierten Sportvereinen zwölf Anträge eingereicht. Von weiteren Antragstellern außerhalb des organisierten Sports wurden zwei Anträge auf Förderung gestellt. Anträge für die Sanierung vereinseigener Anlagen wurden nicht eingereicht.
Am 12.10.2022 ist das Gremium zur Beratung zusammengekommen und gibt die beigefügte Empfehlung für den Ausschuss für Schule und Sport zur Beschlussfassung ab (siehe Anlagen).
| zur Verfügung stehende Mittel | beantragt | Empfehlung des Gremiums zur Mittelverteilung | Zu übertragende Mittel nach 2023 |
Sportvereine | 63.270,35 € | 57.938,07 | 44.335,03 € | 18.935,32 € |
andere Institutionen | 17.625,85 € | 851,18 € | 851,18 € | 16.774,67 € |
Sanierungen | 49.297,72 € | 0,00 € | 0,00 € | 49.297,72 € |
Auffällig ist der starke Rückgang der Anträge für die Sanierung der vereinseigenen Anlagen. Dies liegt unter anderem an den allgemein steigenden Preisen und der damit verbundenen Planungsschwierigkeit sowie dem andauernden Genehmigungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung. Aufgrund des enorm hohen Arbeitsaufkommens im Amt für Immobilienwirtschaft kann die erforderliche baufachtechnische Prüfung derzeit nicht zeitnah erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die bereits gestellten Anträge aus der ersten Tranche noch nicht zur Auszahlung kommen konnten. Für die Sportvereine bedeutet diese Verzögerung eine Kostensteigerung, da die Baufirmen ihre Angebote von Anfang 2022 nicht aufrechterhalten können.
Um dieser Kostensteigerung entgegenzuwirken, schlägt das Gremium vor, die zu übertragenden Mittel i. H. v. 49.297,72 € für eben diese einzusetzen. Nach erfolgreich abgeschlossener baufachtechnischer Prüfung können die Vereine das ausgewählte Unternehmen beauftragen und die aktualisierten Angebote bzw. erhöhten Rechnungen mit einem Kurzantrag beim Amt für Sportförderung bis zur nächsten Gremiumssitzung einreichen. Das Fachamt prüft diesen auf Plausibilität und zahlt die Mehrkosten anteilig in einem Umfang von bis zu 50 % im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus. Alle in diesem Zuge eingereichten Anträge werden dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt, sodass das Gremium auch für diese Anträge einen Entscheidungsvorschlag an den Ausschuss für Schule und Sport weitergeben kann.
III. Bezug zu den strategischen Zielen
Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Der Förderfonds Breitensport unterstützt die strategischen Ziele Soziale Stadt und Kinderfreundliche Stadt.
IV. Weiteres Verfahren
Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Sport werden die Zuwendungsbescheide durch das Amt für Sportförderung erteilt. Zusätzlich werden die Mittel, die in diesem Jahr nicht zur Ausschüttung kommen konnten, in das nächste Jahr übertragen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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370,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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360,1 kB
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