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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0830/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den beigefügten Vorschlägen zur Vergabe von Haushaltsmitteln des Förderfonds

  • zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von Vereinen

(Anlage 1) und

  • zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von anderen Institutionen (Anlage 2)

wird zugestimmt.

 

Gleichzeitig werden die entsprechenden Haushaltsmittel 2022 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) zur Förderung des Breitensports zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Zusammenfassung

r die Förderung des Breitensports durch den Förderfonds Breitensport stehen im Haushalt 2022 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) insgesamt 370.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Grundsätzlich sind nach dem Konzept des Förderfonds Breitensport Mittel i. H. v. 150.000 €r die Förderung von Kieler Sportvereinen und weitere Mittel i. H. v. 20.000 €r Anträge außerhalb von Sportvereinen vorgesehen. Weiter stehen für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen Mittel i. H. v. 200.000 € zur Verfügung.

Nach dem Konzept Förderfonds Breitensport sollen die Haushaltsmittel in zwei Tranchen vergeben werden. Das Gremium kommt zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Beratung zusammen. Anschließend beschließt der Ausschuss für Schule und Sport über die Vorschläge des Gremiums.

 

Im Zuge der ersten Tranche wurden bereits Mittel i. H. v. 89.103,80 r Vorhaben und 150.702,28 €r die Sanierung vereinseigener Anlagen bewilligt. Somit verbleiben Mittel i. H. v. 130.193,92 €r die zweite Tranche.

 

II. Sachverhalt

Bis zur zweiten Sitzung des Gremiums am 12.10.2022 wurden von den im Sportverband Kiel organisierten Sportvereinen zwölf Anträge eingereicht. Von weiteren Antragstellern außerhalb des organisierten Sports wurden zwei Anträge auf Förderung gestellt. Anträge für die Sanierung vereinseigener Anlagen wurden nicht eingereicht.

 

Am 12.10.2022 ist das Gremium zur Beratung zusammengekommen und gibt die beigefügte Empfehlung für den Ausschuss für Schule und Sport zur Beschlussfassung ab (siehe Anlagen).

 

 

zur Verfügung stehende Mittel

beantragt

Empfehlung des

Gremiums zur

Mittelverteilung 

Zu übertragende

Mittel nach 2023

Sportvereine 

63.270,35 €

57.938,07

44.335,03 €

18.935,32 €

andere

Institutionen

17.625,85 €

851,18 €

851,18 €

16.774,67 €

Sanierungen

49.297,72 €

0,00 €

0,00 €

49.297,72 €

 

 

Auffällig ist der starke Rückgang der Anträge für die Sanierung der vereinseigenen Anlagen. Dies liegt unter anderem an den allgemein steigenden Preisen und der damit verbundenen Planungsschwierigkeit sowie dem andauernden Genehmigungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung. Aufgrund des enorm hohen Arbeitsaufkommens im Amt für Immobilienwirtschaft kann die erforderliche baufachtechnische Prüfung derzeit nicht zeitnah erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die bereits gestellten Anträge aus der ersten Tranche noch nicht zur Auszahlung kommen konnten. Für die Sportvereine bedeutet diese Verzögerung eine Kostensteigerung, da die Baufirmen ihre Angebote von Anfang 2022 nicht aufrechterhalten können.

 

Um dieser Kostensteigerung entgegenzuwirken, schlägt das Gremium vor, die zu übertragenden Mittel i. H. v. 49.297,72 €r eben diese einzusetzen. Nach erfolgreich abgeschlossener baufachtechnischer Prüfung können die Vereine das ausgewählte Unternehmen beauftragen und die aktualisierten Angebote bzw. erhöhten Rechnungen mit einem Kurzantrag beim Amt für Sportförderung bis zur nächsten Gremiumssitzung einreichen. Das Fachamt prüft diesen auf Plausibilität und zahlt die Mehrkosten anteilig in einem Umfang von bis zu 50 % im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus. Alle in diesem Zuge eingereichten Anträge werden dem Gremium in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt, sodass das Gremium auch für diese Anträge einen Entscheidungsvorschlag an den Ausschuss für Schule und Sport weitergeben kann. 

 

III. Bezug zu den strategischen Zielen

Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Der Förderfonds Breitensport unterstützt die strategischen Ziele Soziale Stadt und Kinderfreundliche Stadt.

 

IV. Weiteres Verfahren

Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Sport werden die Zuwendungsbescheide durch das Amt für Sportförderung erteilt. Zusätzlich werden die Mittel, die in diesem Jahr nicht zur Ausschüttung kommen konnten, in das nächste Jahr übertragen.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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