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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0854/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Einer Anpassung der bereits beschlossenen Essenszuschüsse (Drs. 0502/2022) r alle Anbieter von Schulverpflegung auf Grundlage der Entwicklung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2022 wird r die Zeit von 01.04.2022 bis zum 31.12.2022 zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 75.000 sind über das Sachkonto 52111000, Kostenstelle 20100 gedeckt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Sport haben in ihren Sitzungen im Juni 2022 einer zeitlich befristeten Erhöhung (01.04.2022 bis 31.12.2022) der Essenszuschüsse für die Caterer der Kieler Schulen zugestimmt, um die Schulverpflegung an den Kieler Schulen sicherzustellen (Drs. 0502/2022).

 

Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich bereits ab, dass sich die Folgen des russischen Angriffskrieges im gesamten Jahr 2022 auf die Kieler Schulverpflegung auswirken werden. Das Amt für Schulen hat seitdem die Preisentwicklung sorgfältig beobachtet und steuert nun mit diesem Antrag der Verwaltung nach.

 

Mit der Drs. 0502/2022 wurden die Preissteigerungen bis einschließlich April 2022 berücksichtigt.

Von April bis September 2022 sind Preisindizes für Lebensmittel ohne Getränke um weitere 9,0 %, für Energie um 10,5 % sowie der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie um 2,6 % gestiegen (offizielle Preisindizes des Statistischen Bundesamtes).

 

Die im Juni 2022 beschlossene befristete Bezuschussung war für die Caterer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, eine notwendige Unterstützung, um die starken Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiebereich abzufedern. Durch diesen befristeten Zuschuss konnte die Schulverpflegung mit einem warmen Mittagessen und einer gleichbleibenden Qualitätr die Schüler*innen an den Kieler Schulen sichergestellt werden.

 

 

Um dieses fortzuführen, soll der zeitlich befristete Zuschuss an die Caterer nun neu anhand des offiziellen Preisindizes des statistischen Bundesamtes monatsgenau angepasst werden.

 

Sobald die exakten Preissteigerungsraten vom statistischen Bundesamt bis einschließlich Dezember vorliegen, wird die genaue Zuschusshöhe monatsgenau berechnet und an die Caterer ausgezahlt. Nach einer Hochrechnung auf Grundlage der bekannten Daten rechnet das Amt für Schulen mit zusätzlichen Kosten von ca. 75.000 r das Kalenderjahr 2022.

 

 

Ausblick

 

Dieser Zuschuss ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die weitere Entwicklung der Preise bzw. Preisindizes über den 31.12.2022 hinaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Das Amt für Schulen wird die weitere Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und ggf. erneut nachsteuern.

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

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