Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0026/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in Kooperation mit der Diakonie Altholstein sowie dem Jobcenter Kiel, mit einer erstmaligen Laufzeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024, das Bundesförderprogramm Stromspar-Checks durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung mit einer Fehlbedarfsfinanzierung von bis zu 50.000 €, also 25.000 € pro Haushaltsjahr zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2023 werden die Mittel aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt des Masterplan 100% Klimaschutz gezahlt. Für 2024 werden die 25.000 € im Haushalt angemeldet.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz sowie dem Climate Emergency hat sich die Landeshauptstadt Kiel zum Ziel gesetzt, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Ganz konkret orientiert sich die Landeshauptstadt an den Zielsetzungen auf Bundes-und Landesebene und muss daher bis spätestens 2040 klimaneutral werden. Aufgrund der Energiekrise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Themen Energie-und Ressourcensparen noch dringlicher geworden. Dabei ist die Bewältigung dieser Krisen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kommunaler Klimaschutz soll sozialgerecht gestaltet werden. Um auch einkommensschwachen Haushalten eine Unterstützung zu bieten, soll in der Landeshauptstadt Kiel das bundesweite Förderprogramm Stromspar-Check angeboten werden. Das Programm knüpft an der Maßnahme H- 103 „Stromsparberatungen“ im Bereich Haushalte des Masterplan 100% Klimaschutz an.

 

 

Das Bundesförderprogramm Stromspar-Checks

 

Über die Stromspar-Checks werden Langzeitarbeitslose zu Stromsparhelfer*innen ausgebildet, die kostenlose Strom-, Wasser und Heizenergiesparberatungen in Haushalten im Transferbezug durchführen. Zusätzlich zu den kostenlosen Energiesparberatungen erhalten die Haushalte ein individuell zusammengestelltes Energiesparpaket im Wert von bis zu 70 €. Dieses enthält beispielsweise hochwertige Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten und wassersparende Duschköpfe. Des Weiteren gibt es für die teilnehmenden Haushalte einen Zuschuss von 100 €r den Austausch eines alten Kühlgerätes mit erhöhtem Verbrauch gegen ein energieeffizientes Gerät. Diese Förderung ist eine ausgezeichnete Ergänzung zu dem Kühlgeräteaustauschprogramm der

Landeshauptstadt Kiel (siehe Zwischenbilanz Förderprogramm „hlgeräteaustausch für Kieler Haushalte“ Drs. 0312/2022) gefördert aus dem Klimaschutzfonds.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Verbräuche insbesondere von Heizenergie und Warmwasser von Haushalten im Transferbezug reduziert werden, spart die Kommune Geld ein, indem die Kosten der Unterkunft gesenkt werden. Außerdem können durch die Einsparungen Energieschulden oder gar Stromsperren vermieden werden.

 

 

Wirkung

 

Die Stromspar-Checks erzielen eine Wirkung auf vier politischen Ebenen:

 

  1. Sozialpolitisch: durch eine Kostenentlastung für Haushalte mit geringem Einkommen und für die Kommune.
  2. Klimapolitisch: über die Energie- und Wassereinsparungen werden CO2-Emissionen reduziert. Damit leisten Privathaushalten mit geringem Einkommen einen wichtigen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung sowie der Landeshauptstadt Kiel.
  3. Bildungspolitisch: über die Sensibilisierung von Haushalten mit geringen Einkommen für effiziente Energienutzung über Kostenvorteile und das Aufzeigen eigener Handlungsmöglichkeiten (Hilfe zur Selbsthilfe). Damit wird mehr Aufmerksamkeit für die Thematik Klimaschutz erreicht.
  4. Arbeitsmarktpolitisch: über die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen mit über 100 Stunden Schulung. Damit werden eine sinnvolle Beschäftigungsförderung und eine Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt erreicht.

 

Insgesamt bietet das Programm eine niedrigschwellige Möglichkeit zur aktiven Teilhabe am kommunalen Klimaschutz für Haushalte im Transferbezug. Die Landeshauptstadt Kiel hat somit die Möglichkeit, die Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte in den kommunalen Klimaschutz zu integrieren und diese auch auf unsere weiteren Angebote aufmerksam zu machen.

 

 

Finanzierung

Die Stromspar-Checks in der Landeshauptstadt Kiel werden von dem Träger Diakonie Altholstein, mit Sitz in Neumünster umgesetzt. Die Gesamtkosten der Maßnahme für die erstmalige Projektlaufzeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 betragen ca.192.000 €. Der höchste Posten sind Personalkosten für die insgesamt vier Stromsparhelfer*innen, die mit 49.600 € über Maßnahmen des Jobcenters (16e SGB II) finanziert werden. Auf der Basis von Erfahrungswerten aus anderen Städten, können vier Stromsparhelfer*innen bis zu 300 Beratungen pro Jahr durchführen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich mit bis zu 50.000 € Fehlbedarfsfinanzierung für den gesamten Zeitraum, also 25.000 € pro Kalenderjahr. Das Umweltschutzamt stellt außerdem den Energietreff „Auguste“ in der Augustenstraße 66 in Kiel-Gaarden als Büroumlichkeit zur Verfügung.

 

Über die Bundesmittel werden unter anderem folgende Kosten finanziert:

-          die Soforthilfen in Höhe von 70 € pro Haushalt, was bei 300 Energieberatungen pro Jahr zu einer Förderung von 21.000 €hrt.

-          Die Schulungen der Stromsparhelfer*innen mit 25.200 €.

-          Die finanzielle Förderung für den Austausch eines ineffizienten Kühlgerätes mit einem energieeffizienten Gerät mit 100 €. Eine Doppelförderung ist ausdrücklich erlaubt. Hier knüpft das Kühlgeräteaustauschprogramm der LHK an.

 

Damit das Projekt am 01.04.2023 beginnen kann, wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

Loading...