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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0152/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Anpassung der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) (Anlage 1) ab 1.7.2023 wird zugestimmt.

 

  1. Auf Basis der Richtlinie werden jährlich Förderungen der Jugendarbeit in einer Höhe von zukünftig circa 3,47 Mio. EUR für die freien Träger gewährt (Kostenträger 36600102, Sachkonto 53180000, diverse Kostenstellen). Bisher waren hier Ausgaben in Höhe von 3,09 Mio. Euro vorgesehen. Die jährlich entstehenden Mehraufwendungen von 0,38 Mio. EUR sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für das Haushaltsjahr 2023 kann die Ausweisung des Mehrbedarfs im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erfolgen.

 

(Unberücksichtigt bleibt hierbei die Förderung des AWO Kinder- und Jugendbauernhofes, die aufgrund der Fördersystematik zukünftig in bisheriger Höhe als gesondertes Projekt erfolgt.)

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Seit 2016 führen die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Kiel den Wirksamkeitsdialog als Instrument zur Qualitätsentwicklung durch. Der Dialog hat das Ziel, zwischen Einrichtungen gemeinsame Zielsetzungen zu koordinieren, Qualitätsansprüche an fachliches Handeln zu entwickeln und Wirkungen zu reflektieren. Auf diese Weise ist es möglich, sich stadtweit über Qualitätsanforderungen auszutauschen. In den Ortsteilen können zwischen den dortigen Einrichtungen Konzepte abgeglichen und sozialräumlich ausgerichtete Orientierungen abgestimmt werden. Der Wirksamkeitsdialog ist zu einem anerkannten und wertvollen Instrument zum fachlichen Austausch und zur Entwicklung von Qualität für Angebote junger Menschen in unserer Stadt geworden.

 

In den Auswertungsgesprächen der Fachkräfte zum Wirksamkeitsdialog wurde deutlich, dass es gemeinsam formulierte und verbindliche Qualitätsbeschreibungen geben sollte.

Notwendig dafür ist ein gemeinsames Verständnis in Bezug auf die Aufgaben der OKJA, der fachlichen Haltung und die Standards der Umsetzung in der OKJA.

 

Das Jugendamt hat daher im Februar 2020 einen Prozess zur Qualitätsentwicklung der OKJA in Kiel angestoßen. An einem gemeinsamen Fachtag mit Prof. Dr. (I.R.) Benedikt Sturzenhecker, seit 2008 als Universitätsprofessor für Erziehungswissenschaft an der Universität Hamburg mit Forschungsschwerpunkt Offene Kinder- und Jugendarbeit tätig, wurde der Prozess der Qualitätsentwicklung erstellt. Bei dem Fachtag wurden 4 Arbeitsgruppen gegründet; welche sich mit unterschiedlichen Aspekten der OKJA beschäftigten.

 

Die ausführliche Prozessbeschreibung erfolgt für Interessierte in der Anlage 2.

 

Da die Richtlinie unterjährig am 01.07.2023 in Kraft treten soll, werden zeitnah nach Beschlussfassung mit allen freien Trägern Übergangsregelungen zur finanziellen Förderung für das Jahr 2023 vereinbart werden.

Um die Finanzierung und damit den Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen, erfolgte die Förderung für das Jahr 2023 zunächst auf der Grundlage der bisherigen Richtlinie und den daraus resultierenden Vereinbarungen.

In der Regel sind u.a. aufgrund der neu geschaffenen Möglichkeit, Leitungsstellen zu finanzieren, Nachzahlungen zu erwarten. Um deren konkrete Höhe im Einzelfall zu bestimmen, wird zu klären sein, ab wann die Träger die Richtlinie tatsächlich umsetzen können.

Außerdem ist bei zwei Trägern eine Verringerung der Finanzierung zu erwarten. In diesen Fällen erfolgte die Bewilligung der Fördermittel zunächst bis 30.06.2023. Für die Zeit ab 01.07.2023 erfolgt eine Anpassung dieser Angebote unter sozial verträglichen Aspekten.

 

Bei den freien Trägern und den städtischen Jugendtreffs werden zudem Nachsteuerungen vorgenommen, die sich zum Beispiel auf die Anpassung der Öffnungszeiten beziehen.

 

Im Prozess der Qualitätsentwicklung in den letzten zwei Jahren wurden viele Facetten der Arbeit in der OKJA beleuchtet, diskutiert und in Teilen auch neu bewertet – diese umfassende Beteiligung sowie das Engagement aller ist an sich schon eine sehr besondere Qualität.

 

Die Betrachtung im Prozess hat bereits zu Veränderungen im Sinne einer Profilschärfung, bedarfsgerechteren Angebotsstruktur und Qualitätsverbesserung geführt.

 

Der Entwicklungsprozess wird in den kommenden Wochen weiter fortgesetzt, so dass die OKJA in Kiel den steigenden Anforderungen der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen gerecht werden kann.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

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Anlagen

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