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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0285/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1) Der Punkt 3 des Antragstextes erhält folgende Fassung:

Die Verwaltung wird gebeten, zur abschließenden Entscheidung über die Varianten zur Verkehrsführung einen entsprechenden Antrag mit zwei unterschiedlichen Beschlussvorschlägen zu unterbreiten.

 

Die Variantenentscheidung zur Verkehrsführung erfolgt durch einen Bürgerentscheid.

 

 

2) Die Stufe IV der Drucksache 0134/2023 (Variantenentscheidung durch die Ratsversammlung) erhält folgende Fassung:

 

Stufe IV – Variantenentscheidung durch die Ratsversammlung einen Bürgerentscheid nach § 16g Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Die Variantenentscheidung erfolgt durch Beschluss der Ratsversammlung einen Bürgerentscheid. Für die Variantenentscheidung legt die Verwaltung den der Selbstverwaltung wird den Bürgerinnen und Bürgern einen Antrag ein Abstimmungsbogen mit folgender Fragestellung vorgelegt:

 

Soll die Neugestaltung der Kiellinie mit Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr (motorisiertem Individualverkehr) erfolgen?“

 

mit zwei Wahlmöglichkeiten vor: wahlweise Variante A „Herausnahme des Kraftfahrzeugverkehrs“ und Variante B „Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr“.

Hierbei sind die Vorschriften des § 16g Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zu berücksichtigen.

Das in Stufe I zusammengestellte Abwägungsmaterial sowie die in Stufe II eingebrachten Anregungen können zur Entscheidung unterstützend herangezogen werden. Ebenso dienen die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Fachverbände (Stufe III) der politischen Meinungsbildung

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Planungen zur Kiellinie Nord sind in der Kieler Bevölkerung und im Kieler Umland umstritten. Dies betrifft insbesondere die Beibehaltung bzw. Sperrung für den motorisierten Individualverkehr, was Auswirkungen über die betroffenen Stadtteile hinaus haben würde. Der Planungswettbewerb wurde daher mit zwei Varianten ausgeschrieben. Aufgrund der anhaltenden Diskussion in der Bevölkerung, soll diese in den Entscheidungsprozess aktiv durch einen Bürgerentscheid eingebunden werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

gez. Annkathrin Hübner

FDP-Ratsfraktion

 

gez. Marcel Schmidt

SSW-Ratsfraktion

 

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