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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0378/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Zugestimmt wird der Gewährung von Zuwendungen im Rahmen von Vollfinanzierungen für das Haushaltsjahr 2023:

  1. Berufliche Integration Kiel gGmbH, Sörensenstr. 46, 24143 Kiel, Projekte. Clearingsstelle, JEPSE, PEF und WendePunkt, Zuwendungssumme: 322.700,00 €

 

  1. Psychosoziale Frauenberatungsstelle donna klara, Goethestr. 9 24116 Kiel, Projekte. „Mut tut gut“ und PSB, Zuwendungssumme: 147.170,00 €

 

  1. DRK-Kreisverband Kiel e.V., Holzkoppelweg 21, 24118 Kiel, Projekt Schuldnerberatung, Zuwendungssumme: 31.200,00 €

 

  1. Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß, Kurt-Schumacher-Platz 5, 24109 Kiel, Projekt Mama Mia, Zuwendungssumme: 50.500,00 €

 

  1. Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß, Kurt-Schumacher-Platz 5, 24109 Kiel, Projekt Psychosoziale Betreuung, Zuwendungssumme: 10.000,00 €

 

  1. Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß, Kurt-Schumacher-Platz 5, 24109 Kiel, Projekt U 25, Zuwendungssumme: 25.800,00 €

 

  1. KJHV, Elisabethstr. 41, 241043 Kiel, Projekt Anlaufstelle Flex-Werk, Zuwendungssumme: 61.600,00 €

 

  1. stadt.mission.mensch gGmbH, Walkerdamm 17, 24103 Kiel, Projekt Cannabisberatung, Zuwendungssumme: 29.000,00 €

 

  1. stadt.mission.mensch gGmbH, Walkerdamm 17, 24103 Kiel, Projekt Psychosoziale Betreuung, Zuwendungssumme: 30.000,00 €

 

  1. Stadtteilgenossenschaft Gaarden eG, Elisabethstr. 64, 24143 Kiel, Projekt Kurze Wege, Zuwendungssumme: 37.500,00 €
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können gem. § 16a SGB II die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:

 

1. die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

 

2. die Schuldnerberatung,

 

3. die psychosoziale Betreuung,

 

4. die Suchtberatung.

 

Die Ratsversammlung hatte erstmals 2005 Haushaltsmittel für kommunale soziale Begleitmaßnahmen als Beteiligung bei Leistungen zur Eingliederung nach § 16a SGB II zur Verfügung gestellt. In enger Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Jobcenter Kiel wurden mit den o.g. Zuwendungsempfänger*innen Angebote, die Menschen bei der Bewältigung von Vermittlungshemmnissen unterstützen sollen, erarbeitet. Diesbezüglich findet im Rahmen der Trägerversammlung ein regelmäßiger Austausch über Notwendigkeit und Zielsetzung statt.

 

Das Budget beträgt seit 2006 unverändert 1,3 Millionen Euro. Der Haushalt 2023 wurde in der Ratsversammlung am 15.12.2022 beschlossen. Die Gewährung der o.g. Zuwendungen erfolgt im Jahr 2023 erstmals auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinie vom 22.11.2021, die zum 01.02.2022 in Kraft getreten ist.

 

Die aufgeführten Angebote stehen allein Leistungsbeziehenden nach dem SGB II zur Verfügung. Ziel ist es, den Ratsuchenden einen zeitnahen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen. Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sind ein bewährtes Instrument, langzeitarbeitslose Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und zu stabilisieren. Sie beeinflussen ferner den Abbau oder die Minderung der festgestellten (vermittlungsrelevanten) Hemmnisse positiv und stellen Weichen, um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können oder an Qualifizierungsangeboten bzw. Fördermaßnahmen zu partizipieren. Die kommunalen Eingliederungsleistungen tragen daher flankierend zur Verbesserung der Chancen auf eine Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei.

Durch die Genehmigung der hier beantragten Mittel wird eine Versorgung mit passgenauen Angeboten erreicht. Dies ist nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich.

 

Abschließende Hinweise

 

Grundlage der Zuwendungsbescheide ist die „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie) in der Fassung vom 22.11.2021.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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