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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0979/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Teilfortschreibung des Zweiten Regionalen Nahverkehrsplanes wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) stellen die kommunalen Gebietskörperschaften in ihrer Eigenschaft als ÖPNV-Aufgabenträger jeweils Regionale Nahverkehrspläne auf. Diese beschreiben die Fortentwicklung des ÖPNV und definieren die Zielsetzungen der Kommune hinsichtlich der wirtschaftlichen und organisatorischen Struktur.

 

Zu den Inhalten gehört im Einzelnen:

 

-        Bestandsaufnahme,

-        Ziele des ÖPNV,

-        zukünftige Anforderungen an den ÖPNV,

-        Konzepte für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung,

-        Finanzierungsplanung,

-        Organisation.

 

Die Landeshauptstadt Kiel erstellte ihren Ersten RNVP mit Beschluss der Ratsversammlung Ende 1997. Der Zweite RNVP wurde im Februar 2004 für eine Laufzeit bis 2008 aufgestellt und beschlossen.

 

Die vorliegende Teilfortschreibung beinhaltet als einziges Thema die Bündelung der Linienkonzessionen der V.V.I.P. Kiel GmbH. Ziel dieses Linienbündelungskonzeptes ist, dass wirtschaftliche und unwirtschaftliche Linien verknüpft werden, um ‚marktinitiierten’ Konzessionswettbewerb um ertragsstarke Linien zu vermeiden (Stichwort: „Rosinenpickerei“). Die dann entstehende Folge wäre, dass der Aufgabenträger somit nur noch die Verantwortung über ertragsschwache Linien hätte, ohne Deckungsbeiträge aus ertragsstarken Linien nutzen zu können. Die wirtschaftliche Gestaltung des Gesamtnetzes wäre nicht mehr möglich, und wesentliche Einnahmen würden entgehen. Die Bündelung von Linien wird auch durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als probates Mittel zur wirtschaftlichen und verkehrlichen Integration und somit zur Stützung eines wirtschaftlichen ÖPNV abgesichert.

 

Die Form des RNVP bietet die momentan größtmögliche rechtliche Sicherheit, dass sich die Genehmigungsbehörde bei ihrer Genehmigungspraxis an den durch den Aufgabenträger verbindlich formulierten Vorgaben orientiert.

 

Anregungen, die im Rahmen des Anhörverfahrens an uns gerichtet wurden, konnten im Rahmen der gesetzten Möglichkeiten berücksichtigt werden (s. gelbe Seiten der Teilfortschreibung).

 

Die im Zweiten RNVP formulierten Entwicklungsziele hinsichtlich Angebot und Qualität bleiben unangetastet.

 

 

 

 

Angelika Volquartz

Oberbürgermeisterin

 

 

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Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

 

Arbeitsplätze schaffen:        

 

Wissenschaft stärken:                      

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:          

 

KIEL.SAILING CITY - Welthauptstadt des Segelns:  

 

Verkehrsanbindung verbessern:            ja, Sicherung der wirtschaftlichen und verkehrlichen Integration der Verkehrsleistungen im Liniennetz der Landeshauptstadt Kiel

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

 

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:                           Männer:          

 

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

 

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

 

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