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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1025/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Für einen Bereich in Kiel-Brunswik, zwischen Gerhardstraße, Schauenburgerstraße, Adolfstraße und der Grüntangente Nord wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen.

 

Der Städtebaulichen Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 19. Änderung umfasst einen Bereich in der nördlichen Innenstadt, der im Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Symbolen - Schule - und mit dem Versorgungsanlagensymbol - Elektrizität - und im östlichen Bereich als Grünfläche - Parkanlage - dargestellt ist.

 

Planungserfordernis

 

Die Ratsversammlung hat am 16.02.2006 den Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Geltungbereich enthielt zu diesem Zeitpunkt noch den Pastor-Husfeldt-Park (Fläche für das Partikeltherapiezentrum). Dieser Bereich wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen als 20. Änderung weitergeführt und ist seit dem 05.08.2006 wirksam.

 

Für die allgemeine Schulnutzung wird die zu ändernde Fläche seit 1987 nicht mehr benötigt. Das Schulgebäude wurde seitdem, obwohl die räumlichen Vorraussetzungen nicht optimal waren, von der Jugendmusikschule Kiel und der Volkshochschule genutzt. Im Gebäudebestand an der Schauenburgerstraße befindet sich der schulpsychologische Dienst der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Turnerbund - KTB - mit seinem Vereinsheim. Der Verein nutzt auch die Sporthalle.

 

Im südlichen Bereich der zu ändernden Fläche befindet sich ein großes Transformatorengebäude der Stadtwerke. Der bestehende Kinderspielplatz und der Bolzplatz an der Adolfstraße sind Bestandteil der Grüntangente Nord. Diese Nutzungen sollen beibehalten werden.

 

Zukünftig soll im ehemaligen Schulgebäude und auf den Gemeinbedarfsflächen südlich der Schauenburgerstraße in „bester" Innenstadtlage attraktiver Geschosswohnungsneubau entstehen. Für die heute auf dem Areal stattfindenden Nutzungen (Jugendmusikschule, Sport und psychologischer Dienst) wurden während der Vorplanungen bereits neue Standorte gefunden.

 

Zur Realisierung des Wohnbauvorhabens „Gerhardschule” ist es erforderlich, die im Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - dargestellte Fläche für Gemeinbedarf in Wohnungsbaufläche zu ändern. Das Symbol für Versorgungsanlagen - Elektrizität - wird auch in die Änderung übernommen. Der Bebauungsplan Nr. 958a wird im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Umweltprüfung

 

Es wird eine Umweltprüfung vorgenommen. Die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht dargelegt. Er bildet einen gesonderten Teil der städtebaulichen Begründung. Der Umweltbericht wurde gemeinsam für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 958a verfasst.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.08.2006 beteiligt. Stellungnahmen gingen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht ein.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Zeit vom 11.09.2006 bis zum 22.09.2006 sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook am 13.09.2006 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Meinungen und Anregungen wurden lediglich zu Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 958a vorgebracht. Diese sind dementsprechend in der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan dargestellt.

 

Ortsbeiratsbeteiligung

 

Die geplante 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dem Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook in seiner Sitzung am 13.09.2006 vorgestellt. Er hat die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten städtebaulichen Begründung mit Umweltbericht und dem in der Sitzung aushängenden Plan.

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Haushaltsstelle der Maßnahme: ./.

 

Bezeichnung der Maßnahme: ./.

 

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

 


Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

 

1. Planjahr

 

 

2. Planjahr

 

 

3. Planjahr

 

 

später

 

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :

 

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr)

 

Personalkosten : ./.

 

Sachkosten: ./.

 

Kapitalkosten 1)  : ./.

 

(Kapitalkosten insgesamt:                                             )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

./.

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 


Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                         

 

 

Arbeitsplätze schaffen:            mittel

 

Wissenschaft stärken:             kein Beitrag

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:         mittel

 

KIEL.SAILING CITY – Welthauptstadt des Segelns:   kein Beitrag

 

Verkehrsanbindung verbessern:         kein Beitrag

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

Bau von attraktiven Geschosswohnungen in bester Innenstadtlage

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

./.

 

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:   50 %              Männer:         50 %

 

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

 

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

./.

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

./.

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

 

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Anlagen

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