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Antrag der Verwaltung - 1025/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Kiel - Fassung 2000 - für einen Bereich in Kiel-Brunswik, zwischen Gerhardstraße, Schauenburgerstraße, Adolfstraße und der Grüntangente Nord (Entwurfsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.11.2006
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 19. Änderung umfasst einen Bereich
in der nördlichen Innenstadt, der im Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - als
Fläche für den Gemeinbedarf mit den Symbolen - Schule - und mit dem
Versorgungsanlagensymbol - Elektrizität - und im östlichen Bereich als
Grünfläche - Parkanlage - dargestellt ist.
Planungserfordernis
Die Ratsversammlung hat am 16.02.2006 den
Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Geltungbereich enthielt zu diesem Zeitpunkt noch den Pastor-Husfeldt-Park
(Fläche für das Partikeltherapiezentrum). Dieser Bereich wurde jedoch aus
verfahrenstechnischen Gründen als 20. Änderung weitergeführt und ist seit dem
05.08.2006 wirksam.
Für die allgemeine Schulnutzung wird die zu ändernde Fläche
seit 1987 nicht mehr benötigt. Das Schulgebäude wurde seitdem, obwohl die
räumlichen Vorraussetzungen nicht optimal waren, von der Jugendmusikschule Kiel
und der Volkshochschule genutzt. Im Gebäudebestand an der Schauenburgerstraße
befindet sich der schulpsychologische Dienst der Landeshauptstadt Kiel und der
Kieler Turnerbund - KTB - mit seinem Vereinsheim. Der Verein nutzt auch die
Sporthalle.
Im südlichen Bereich der zu ändernden Fläche befindet sich
ein großes Transformatorengebäude der Stadtwerke. Der bestehende
Kinderspielplatz und der Bolzplatz an der Adolfstraße sind Bestandteil der
Grüntangente Nord. Diese Nutzungen sollen beibehalten werden.
Zukünftig soll im ehemaligen Schulgebäude und auf den
Gemeinbedarfsflächen südlich der Schauenburgerstraße in bester"
Innenstadtlage attraktiver Geschosswohnungsneubau entstehen. Für die heute auf
dem Areal stattfindenden Nutzungen (Jugendmusikschule, Sport und
psychologischer Dienst) wurden
während der Vorplanungen bereits neue Standorte gefunden.
Zur Realisierung des Wohnbauvorhabens Gerhardschule ist es
erforderlich, die im Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - dargestellte Fläche
für Gemeinbedarf in Wohnungsbaufläche zu ändern. Das Symbol für
Versorgungsanlagen - Elektrizität - wird auch in die Änderung übernommen. Der
Bebauungsplan Nr. 958a wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Umweltprüfung
Es wird eine Umweltprüfung vorgenommen. Die nach § 2 Abs. 4
BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind im
Umweltbericht dargelegt. Er bildet einen gesonderten Teil der städtebaulichen
Begründung. Der Umweltbericht wurde gemeinsam für die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 958a verfasst.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.08.2006 beteiligt.
Stellungnahmen gingen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht ein.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Zeit vom 11.09.2006 bis zum 22.09.2006 sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook am 13.09.2006 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Meinungen und Anregungen wurden lediglich zu Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 958a vorgebracht. Diese sind dementsprechend in der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan dargestellt.
Ortsbeiratsbeteiligung
Die geplante 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dem Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook in seiner Sitzung am 13.09.2006 vorgestellt. Er hat die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Ortsbeirat Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
Weitere Einzelheiten ergeben sich
aus der beigefügten städtebaulichen Begründung mit Umweltbericht und dem in der
Sitzung aushängenden Plan.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen:
Haushaltsstelle der Maßnahme: ./.
Bezeichnung
der Maßnahme: ./.
Ausgaben im Vermögenshaushalt /
Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
|
Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
Haushaltsjahr |
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1. Planjahr |
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2. Planjahr |
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3. Planjahr |
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später |
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Gesamtkosten |
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|
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja /
nein
Wenn nein,
Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten
: ./.
Sachkosten:
./.
Kapitalkosten
1) : ./.
(Kapitalkosten
insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein, Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
./.
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische Ziele
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die
nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?
Der Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch
/ mittel /
gering / kein Beitrag
(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze schaffen: mittel
Wissenschaft stärken: kein
Beitrag
Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden: mittel
KIEL.SAILING CITY Welthauptstadt des Segelns: kein Beitrag
Verkehrsanbindung verbessern: kein Beitrag
Begründung (Ziel der
Maßnahme):
Bau von attraktiven Geschosswohnungen in bester
Innenstadtlage
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
./.
Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: 50 % Männer: 50 %
Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden
können:
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme
gleichstellungspolitisch aus?
Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt
Kiel
./.
Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
./.
Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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81 kB
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