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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1048/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

Am 03.05.2006 wurden dem Wirtschaftsausschuss die Eckpunkte zum „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ (Drs. 0369/2006) zur Kenntnis gegeben.

Am 08.06.2006 hat die Ratsversammlung einige Aspekte im Hinblick auf die „Verstärkte Nutzung europäischer Förderprogramme durch die Landeshauptstadt Kiel“ (Drs. 0613/2006) beschlossen.

Im folgenden wird der aktuelle Sachstand bzgl. der Entwicklung der zukünftigen europäischen Förderprogramme zum Stand: Mitte Oktober 2006 mit Bezugnahme auf die am 08.06.2006 von der Ratsversammlung beschlossenen Aspekte – kursiv noch einmal aufgeführt - dargelegt.

 

1.     Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, die LH Kiel auf die neue Periode der EU-Strukturförderung von 2007-2013 vorzubereiten. Dazu gehört u.a. :

·        Abstimmung mit der Landesregierung über das „Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein“ und die Weiterentwicklung der Eckpunkte für das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“

Am 25.07.2006 hat das Kabinett auf der Basis der Eckpunkte Grundsätze für das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ – welches ein Landesprogramm ist - beschlossen, die hiermit als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben werden.

Mitte September 2006 hat das Wirtschaftsministerium die LH Kiel um Stellungnahme zu diesen Grundsätzen gebeten. Die Stellungnahme der LH Kiel konzentriert sich dabei auf

§        eine Transparenz der Mittelkorridore auf Maßnahmeebene,

§        eine zügige Information über wesentliche Eckpunkte relevanter Förderbedingungen und –richtlinien;

§        den Wunsch nach einem Subprogramm im Rahmen der Städtischen Dimension – analog zum jetzigen URBAN II-Programm;

§        eine Verdeutlichung der künftigen Position der Regionalbeiräte in Abgrenzung zu den Fachbeiräten

§        sowie eine Repräsentanz der Städte im künftig zuständigen Begleitausschuss.

Darüber hinaus hat am 24.08.2006 ein von K.E.R.N. e.V. organisierter Ideenworkshop in der IHK zu Kiel stattgefunden. In diesem Workshop wurden neben dem aktuellen Stand zum „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ auch der aktuelle Stand zu den neuen Interreg-Programmen: IV A (K.E.R.N./Schleswig-Flensburg – Süd-Dänemark), IV B (Ostsee und Nordsee) präsentiert. Die dort präsentierten Materialien werden in den Anlagen 2 a -d zur Kenntnis gegeben.

 

·        Erhaltung der regionalen Beteiligung am Auswahlverfahren für beantragte Projekte

Siehe die Aussage zu dem vorangegangenen Punkt. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsminister der Oberbürgermeisterin als gegenwärtige Vorsitzende des Regionalbeirates K.E.R.N. Anfang Oktober 2006 schriftlich signalisiert, dass der Regionalbeirat nach wie vor „die regionalen Projekte beraten und der Landesregierung eine entsprechende Empfehlungen“ geben soll. „Neben der Beratung von Einzelprojekten sollen sich die Regionalbeiräte in Zukunft noch stärker als bisher mit Fragen der Regionalentwicklung beschäftigen und die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten für ihre Region vorantreiben.“

 

·        Zeitnahe Information zu der Strukturfondsverordnung der EU

Die Strukturfondsverordnungen für die nächste Förderperiode 2007 - 2013 wurden am 31.07.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zu den Verordnungen gehören:

§        die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (Umfang: ca. 50 Seiten);

§        die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung;

§        die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds;

§        die Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit,

§        die Verordnung zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe

§        sowie die Kohäsionsfondsverordnung zum Paket der Strukturfondsverordnungen.

Wie in der Vergangenheit regeln diese Verordnungen die Zusammenarbeit zwischen EU und Verwaltungsbehörden und stecken den Rahmen für die Zulässigkeit von EU-Förderungen im Rahmen der Strukturfonds ab. Bei Bedarf können die umfangreichen Verordnungen zur Kenntnis gegeben werden.

 

·        Erkenntnisse über die Kofinanzierung aus Bundes- und Landesmitteln

Siehe die Präsentation zum „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ im Rahmen des K.E.R.N.

Ideenworkshops. Hier sind folgende Beträge aufgeführt:

§        EFRE:             ca. 332 Mio. €

§        GA-Mittel:             ca. 170 Mio. €

§        Landesmittel:            ca. 175 Mio. €

 

·        Höhe und Anteile der notwendigen städtischen Kofinanzierung

Zur Zeit lässt sich hierüber noch keine verbindliche Aussage treffen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen werden Höhe und Anteile der notwendigen städtischen Kofinanzierung abhängig vom jeweiligen Projekt und dem jeweils genutzten EU-Programm sein.

Es lässt sich aber bereits festhalten, dass die Programme Interreg IV A und Interreg IV B Ostsee eine EU-Förderung bis zu 75 % ermöglichen werden, das Interreg IV B-Programm Nordsee dagegen nur bis zu 50 % (bedingt durch Entscheidungen der anderen beteiligten Mitgliedsstaaten).

 

·        Einbeziehung der Selbstverwaltung in die Entwicklung der Projektideen

Am 28.06.2006 fand eine 1. Ideensammlung mit Vertreter/innen aller Ratsfraktionen statt. Diese Ideensammlung konzentrierte sich auf den Schwerpunkt 3 des „Zukunftsprogramm Wirtschaft“: Ausgleich interregionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale. In der Anlage 3 wird das Protokoll dieser 1. Ideensammlung zur Kenntnis gegeben – es wurden keine weiteren Projektideen bis 30.09.2006 genannt.

Wenn die LH Kiel Informationen über wesentliche Eckpunkte relevanter Förderbedingungen und –richtlinien erhält, wird es einen Abgleich der vorhandenen Ideen mit diesen Bedingungen bzw. Richtlinien geben und darauf basierend der Diskussionsprozess mit der Selbstverwaltung fortgeführt.

 

·        Abgleich der Projektideen mit den Maßnahmen aus dem Struktur- und Entwicklungskonzept

Auf der Grundlage des Struktur- und Entwicklungskonzeptes, das 2005 von der Ratsversammlung beschlossen wurde, wurde inzwischen unter Einbeziehung der strategischen Ziele der LH Kiel das Stadtentwicklungsprogramm Kiel (STEP) erarbeitet und der Ratsversammlung am 21.09.2006 vorgestellt.

Ein Abgleich der Projektideen erfolgte deshalb mit dem STEP und insbesondere mit den dort aufgeführten Handlungsschwerpunkten (s. Anlage 4).

 

Ferner gehört dazu, die Möglichkeiten der Ziel-3-Programme und die konzeptionelle Ausrichtung für die Nutzung zu prüfen und darzustellen.

Siehe hierzu der Ideenworkshop, der am 24.08.2006 von K.E.R.N. e.V. veranstaltet wurde. Die gewünschte Prüfung wird in den kommenden Wochen und Monaten verwaltungsintern erfolgen.

 

2. Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert in Abstimmung mit

·        den Kieler Hochschulen

·        der KIWI GmbH

·        der KITZ GmbH

·        dem Wissenschaftszentrum Kiel GmbH

·        der IHK

·        dem DGB

·        dem Eigenbetrieb Beteiligung der LH Kiel (EBK)

·        und ggf. weiteren privaten und institutionellen Partnern

weitere Projektideen aus Kiel und der Region für die Nutzung von EU-Programmen der Förderperiode 2007-2013 (zu Ziel 2 und Ziel 3) zu entwickeln.

In Abstimmung mit der KiWi lädt die Oberbürgermeisterin Vertreter/innen der CAU, der Fachhochschule, des F&E-Zentrums der FH, des IfM GEOMAR, des Instituts für Weltwirtschaft, der WTSH, des KITZ GmbH, der IHK und der Hochschulbeauftragten der LH Kiel zu einem Ideenworkshop am 13.11.2006 ein. Der Workshop wird von der KiWi/Wissenschafts­zentrum mit Unterstützung durch die EU-Regiestelle der LH Kiel moderiert. Er konzentriert sich auf den Schwerpunkt 1 des „Zukunftsprogramm Wirtschaft“: Innovation und Wissensbasierte Wirtschaft. Dabei werden ggf. auch Projektideen für die künftigen Interreg-Programme mit Schwerpunkt „Innovationsförderung im Ostseeraum“ entwickelt; ansonsten wird es hierzu ggf. noch einen gesonderten Workshop geben.

Der Eigenbetrieb Beteiligung wird im Rahmen des verwaltungsinternen Vorbereitungsprozesses beteiligt.

 

3. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob ein Ideen-Workshop mit Vertreter/innen der o.g. Institutionen sinnvoll ist, um einerseits die Basis für die Beteiligung zu verbreitern und andererseits einen öffentlich wahrnehmbaren Startschuss für die EU-Förderperiode zu geben.

Siehe Antwort zu Punkt 2.

 

4. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, eine Positionierung der Landeshauptstadt Kiel für das Städteforum zur Ostseekooperation im Rahmen der Kieler Woche 2007 zu formulieren und der Ratsversammlung im ersten Quartal 2007 vorzulegen.

Die Oberbürgermeisterin hat dem Hauptausschuss am 13.09.2006 einen Vorschlag zur thematischen Gestaltung des Internationalen Städteforums zur Kieler Woche 2007 unterbreitet. Das vorgeschlagene Thema lautet: „Grenzüberschreitende Wirtschaftskooperationen an Ost- und Nordsee – Potenziale und EU-Fördermöglichkeiten“. Hierauf wird an dieser Stelle verwiesen. Darüber hinaus wird das Büro Ostseekooperation (KiWi) im März 2007 einen Bericht über seine Arbeit vorlegen.

 

 

 

 

 

 

Angelika Volquartz

Oberbürgermeisterin

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Anlagen

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