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Antrag der Verwaltung - 1065/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 958a ("Gerhardschule") für das Baugebiet Kiel-Brunswik, zwischen Gerhardstraße, Schauenburger Straße, Adolfstraße und der Grüntangente Nord (Entwurfsbeschluss)und Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 636 (1. Änderung) für das Baugebiet Kiel-Brunswik, Koldingstraße, Gerhardstraße, Schauenburgerstraße, Marinegang, Feldstraße, Breiter Weg (Auslegung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
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Entscheidung
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02.11.2006
|
Antrag
Antrag:
I. Für das
Baugebiet Kiel-Brunswik, zwischen Gerhardstraße, Schauenburger Straße, Adolfstraße und der Grüntangente Nord wird
der Bebauungsplan Nr. 958a als Entwurf beschlossen.
II. Die
Auslegung des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 636 (1. Änderung) für
das Baugebiet Kiel-Brunswik, Koldingstraße, Gerhardstraße, Schauenburgerstraße,
Marinegang, Feldstraße, Breiter Weg wird beschlossen.
Der städtebaulichen Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Planerfordernis
und Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 958a ist im Westen durch die
Gerhardstraße (einschließlich Verkehrsfläche), im Norden durch die
Schauenburger Straße (einschließlich Verkehrsfläche), im Osten durch die
Adolfstraße (einschließlich Verkehrsfläche) und im Süden durch die Grüntangente
Nord begrenzt.
Das an der
Gerhardstraße gelegene Schulgebäude wurde bis September 2006 von der
Volkshochschule und der Jugendmusikschule genutzt. Entlang der Schauenburger
Straße befinden sich unterschiedliche Gebäude des Kieler
Turnerbundes - KTB - und des schulpsychologischen Dienstes. Im Bereich der
Adolfstraße besteht ein öffentlicher Kinderspielplatz und im hinteren
Grundstücksbereich ein Bolzplatz. Im südlichen Plangebiet befindet sich ein
großes Transformatorengebäude der Stadtwerke Kiel.
Zukünftig
soll auf den Flächen südlich der Schauenburger Straße Geschosswohnungsbau
entstehen. Es ist durch diesen Bebauungsplan beabsichtigt, Wohnraum in drei-
bis fünfgeschossiger Bauweise planungsrechtlich zu ermöglichen. Die
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden in Tiefgaragen erstellt.
Da im
Bereich zwischen der Feldstraße und der Holtenauer Straße
Infrastruktureinrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einkauf, Ver- und
Entsorgung) vorhanden sind, drängt sich die Realisierung einer zusätzlichen
Wohnbebauung in diesem Gebiet auf.
Für die
heute auf dem Areal stattfindenden Nutzungen (Jugendmusikschule, Sport und
psychologischer Dienst) wurden bereits im Vorwege Alternativstandorte gefunden.
Der
Bauausschuss fasste in seiner Sitzung am 02.02.2006 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 958a. Der Bebauungsplan Nr. 636 (1. Änderung) wird im
Parallelverfahren teilweise aufgehoben.
19. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich der
19. Änderung wird im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung
2000) als Fläche für Gemeinbedarf mit dem Symbol Schule, mit dem Symbol für
Versorgungsanlagen Elektrizität und im östlichen Bereich als Grünfläche
Parkanlage dargestellt.
Zur
Realisierung des Wohnbauvorhabens Gerhardschule ist es erforderlich, die im
Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - dargestellte Fläche für Gemeinbedarf in
Wohnbaufläche zu ändern. Das Symbol für Versorgungsanlagen Elektrizität
wird in der 19. Änderung beibehalten. Die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Umweltverträglichkeitsprüfung
und Grünordnungsplan
Für die 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 958a wird
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine gemeinsame
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen
ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der städtebaulichen Begründung.
Ein
Grünordnungsplan ist für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 958a nicht
erforderlich, da mit dem Bebauungsplan keine zusätzlichen Eingriffe in Natur
und Landschaft planungsrechtlich vorbereitet werden.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die Ziele der Planung erfolgte in
der Zeit vom 11.09.2006 bis zum 22.09.2006 durch öffentlichen Aushang der
Planungsvorstellungen im Rathaus. In öffentlicher Sitzung des Ortsbeirats
Ravensberg/Brunswik/Dü-sternbrook wurden die Bürgerinnen und Bürger am
13.09.2006 über die Planung informiert. Die Anregungen der Bürgerinnen und
Bürger werden soweit möglich in Übereinstimmung mit der Vorhabenträgerin
berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um folgende Anregungen:
Stellungnahme |
Behandlungsvorschlag |
Reinhard Nickel, Schauenburgerstraße 14, 24105 Kiel:
Herr Nickel wendet sich
gegen die geplante Wohnbebauung südlich der Schauenburgerstraße. Die Bebauung
soll nicht unmittelbar an den Gehweg grenzen, sondern hinter einen Vorgarten
zurücktreten, um den Abstand zur gegenüberliegenden Bebauung zu wahren. |
Die entlang der
Schauenburger Straße geplante Neubebauung ist durch einen 4,00 m breiten
Vorgarten von der Gehwegkante abgesetzt. Dieser Abstand wird durch die
Festsetzung einer Baulinie gesichert. |
Die Eckbebauung
Schauenburgerstraße/Adolfstraße ist mit fünf Geschossen zu hoch im Vergleich
zu den gegenüberliegenden Gebäuden. |
Die Neubauten werden im
westlichen Abschnitt als viergeschossige Bebauung und im östlichen Abschnitt
als fünfgeschossige Bebauung im Bebauungsplan Nr. 958a festgesetzt. Die
beabsichtigte Neubebauung entspricht mit ihren Gebäudehöhen den städtebaulichen
Vorgaben der Altbebauung in der Schauenburger Straße. |
Außerdem bedauert Herr
Nickel, dass für die Bebauung hochwertige alte Bäume weichen müssen. |
Durch Verschiebung der
Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude
Schauenburgerstraße Nr. 14 erhalten. Die Erhaltung der
weiteren Bäume ist baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des
Wohnquartiers ersetzt. |
49 Anwohner der Schauenburgerstraße Nr. 6 20 und der Gerhardstraße 18:
Die 49 Einwenderinnen und Einwender wenden sich mit
identischen Schreiben an die Stadtverwaltung Kiel.
Sie bitten um Beachtung
der bestehenden Bauweise an drei Seiten der Kreuzung
Gerhardstraße/Schauenburger-straße. Alle drei Seiten sind durch relativ
breite Vorgärten geprägt. Dies spricht gegen die geplante bürgersteignahe
Bebauung der zu errichtenden Gebäude längs der Schauenburgerstraße. Die
Einwender/innen regen an, dass die neue Bebauung nicht unmittelbar an den
Gehweg grenzt, sondern hinter einen Vorgarten zurücktritt, um den Abstand zur
gegenüberliegenden Bebauung zu wahren. Diese Rücksetzung der Wohnbebauung würde auch zum
wünschenswerten Erhalt der Bäume vor dem KTB-Heim führen. Möglichst viele
wertvolle Bäume sollen erhalten werden oder wenn nicht anders möglich
durch eine Neupflanzung an Ort und Stelle ersetzt werden. |
Die Tiefe der geplanten
Vorgartenfläche der Neubebauung entspricht den vorhandenen Vorgärten auf der
gegenüberliegenden Straßenseite und dem angesprochenen Kreuzungsbereich. Die
entlang der Schauenburger Straße geplante Neubebauung wird durch einen
4,00 m breiten Vorgarten von der Gehwegkante abgesetzt. Dieser Abstand
wird durch die Festsetzung einer Baulinie gesichert. Durch Verschiebung der
Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude
Schauenburgerstraße Nr. 14 erhalten. Die Erhaltung der weiteren Bäume ist
baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des Wohnquartiers
ersetzt. |
Den Einwender/innen erscheinen die festgesetzten
Geschosszahlen zu hoch. Sie unterstellen anhand der Geschossigkeit von drei,
vier und fünf Geschossen, dass die 120 geplanten Wohneinheiten auf ein viel
zu kleines Gebiet verteilt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu
erhöhen. |
Die festgesetzten Geschosszahlen entlang der
Schauenburgerstraße orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden
Bebauung. Da diese z. T. aus Altbauten mit sehr hohen Einzelgeschossen
besteht, kommt es bei gleicher Gebäudehöhe bei der Neubebauung zur
Festsetzung von vier bzw. von fünf
Geschossen. Ein zu hoch angesetzter Anspruch an die Wirtschaftlichkeit des
Bauvorhabens kann hier nicht unterstellt werden. |
Heinz Heckt, Gurlittstraße 6, 24106
Kiel:
Herr Heckt entwickelt in einem aufwändigen
Schreiben eine Alternative zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 958a.
Dieser sieht eine dreigeschossige, zurückgesetzte Bebauung entlang der
Schauenburgerstraße mit einem Verbindungselement zum denkmalgeschützten
Gebäude der ehemaligen Gerhardschule vor. Nach Vorstellung von Herrn Heckt
entfallen die beiden Gebäude im Inneren des Baublocks, um die Sicht auf die
Fassade der ehemaligen Gerhardschule freizuhalten und die in
passivhausbauweise errichtete Wohnbebauung optimal zu belichten. Eine Tiefgarage entlastet den Parkplatzdruck im
öffentlichen Raum und eine in die Erde versenkte Turnhalle lässt auf der
Oberfläche Platz für Spielplatz und Grüntangente. |
Der von Herrn Heckt entwickelte Entwurf kann nicht
berücksichtigt werden. Eine solche Bebauung entspricht weder der
städtebaulichen Eigenart der Umgebung noch lässt sie sich aus
wirtschaftlichen Gründen realisieren. Die von Herrn Heckt vorgesehene Tiefgaragenzufahrt
südlich des Bebauungsplangebietes ist nicht umsetzbar, da sie durch einen
Bunker verläuft und Kabeltrassen kreuzt, die den ganzen Stadtteil versorgen. |
Heidi Eilenstein, Gerhardstraße 15,
24105 Kiel:
Frau Eilenstein wendet sich gegen die geplante
Bebauung in Form von vier Wohnblöcken mit bis zu fünf Geschossen. Sie regt
an, eine offenere Bauweise zu bevorzugen und die Höhe der Häuser den
gegenüberliegenden Häusern anzupassen. |
Die geplante Baudichte entspricht der in der
Umgebung vorkommenden innerstädtischen Verdichtung. Die festgesetzten
Geschosszahlen entlang der Schauenburgerstraße orientieren sich an den
Gebäudehöhen der umgebenden Bebauung. Da diese z. T. aus Altbauten mit sehr
hohen Einzelgeschossen besteht, kommt es bei gleicher Gebäudehöhe bei der
Neubebauung zur Festsetzung von vier bzw. von fünf Geschossen. Die im Süden angrenzende Neubebauung weist nur
drei Geschosse auf, um zur Grüntangente überzuleiten. |
Generell wendet sie sich gegen die Verkleinerung
des Spielplatzes, die Aufhebung des Bolzplatzes und die Bebauung des Parks.
Der Grüngürtel und der Baumbestand vor der Turnhalle sind zu erhalten. |
Der Kinderspielplatz wird nur geringfügig verkleinert.
Das vom Jugendamt für erforderlich gehaltene Platzangebot bleibt erhalten.
Der Grüngürtel wird im Bereich der Kieler Gelehrtenschule verbreitert und
aufgewertet. Durch Verschiebung der
Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude Schauenburgerstraße
Nr. 14 erhalten. Die Erhaltung der weiteren Bäume ist
baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des Wohnquartiers
ersetzt. |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 24.08.2006 über die Planungsvorstellungen
informiert und um Stellungnahme gebeten. Es ging folgende Stellungnahme ein:
Stellungnahme |
Behandlungsvorschlag der
Verwaltung |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH):
Das Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein wiederholt eine bereits zum angrenzenden Bebauungsplan Nr.
958b (Protonentherapiezentrum) vorgebrachte Anregung. Im Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 958a sind entlang der Adolfstraße senkrecht
angeordnete Parkplätze festgesetzt. Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
regt an, neben den Parkplätzen eine Anfahrt des Zentrums für Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge von der Adolfstraße aus zu ermöglichen. |
Die Festsetzung der
Parkplätze im Bebauungsplan Nr. 958a wird beibehalten. Für den gesamten
Bereich der Adolfstraße wurden im Bebauungsplan Nr. 958b innerhalb des
Sondergebietes Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen, um zusätzliche Verkehre in
das Wohngebiet zu verhindern. Hieran soll grundsätzlich festgehalten werden. Eine Abweichung von
dieser Regelung z. B. ausschließlich zu Gunsten von Versorgungsverkehren
kommt im Rahmen einer evtl. Befreiung von den Festsetzungen nur dann in
Betracht, wenn sich bei der konkreten Bauplanung erhebliche Komplikationen
ergeben würden. |
Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook
Der Ortsbeirat
Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook wurde in seiner Sitzung am 13.09.2006 über die
Ziele der Planung informiert. Nach einer intensiven Diskussion mit den
Bürgerinnen und Bürgern hat der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook den
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 958a zur Kenntnis genommen.
Weitere
Einzelheiten ergeben sich aus der städtebaulichen Begründung und dem in der
Sitzung aushängenden Plan.
In
Vertretung
Adolf-Martin
Möller
Stadtrat
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten für den Um- und Ausbau
von öffentlichen Erschließungsanlagen und des angrenzenden Kinderspielplatzes
sollen auf den Investor übertragen werden.
Ausgaben im Vermögenshaushalt /
Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
|
Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
Haushaltsjahr |
|
|
1. Planjahr |
|
|
2. Planjahr |
|
|
3. Planjahr |
|
|
später |
|
|
Gesamtkosten |
|
keine |
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja /
nein
Wenn
nein, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr) keine
Personalkosten
:
Sachkosten:
Kapitalkosten
1) :
(Kapitalkosten
insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein, Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
keine
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische Ziele
In welcher Weise wirkt
sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?
Der Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch
/ mittel /
gering / kein Beitrag
(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze schaffen: keine
Wissenschaft stärken: keine
Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden: mittel
KIEL.SAILING CITY Welthauptstadt des Segelns: keine
Verkehrsanbindung verbessern: keine
Begründung (Ziel der
Maßnahme):
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
keine Auswirkung
Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: 50 % Männer:
50%
Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden
können:
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme
gleichstellungspolitisch aus?
in keiner Weise
Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt
Kiel
Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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209 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
81 kB
|