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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1065/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

I.   Für das Baugebiet Kiel-Brunswik, zwischen Gerhardstraße, Schauenburger Straße,  Adolfstraße und der Grüntangente Nord wird der Bebauungsplan Nr. 958a als Entwurf beschlossen.

 

II. Die Auslegung des teilweise aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 636 (1. Änderung) für das Baugebiet Kiel-Brunswik, Koldingstraße, Gerhardstraße, Schauenburgerstraße, Marinegang, Feldstraße, Breiter Weg wird beschlossen.

 

Der städtebaulichen Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Planerfordernis und Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 958a ist im Westen durch die Gerhardstraße (einschließlich Verkehrsfläche), im Norden durch die Schauenburger Straße (einschließlich Verkehrsfläche), im Osten durch die Adolfstraße (einschließlich Verkehrsfläche) und im Süden durch die Grüntangente Nord begrenzt.

 

Das an der Gerhardstraße gelegene Schulgebäude wurde bis September 2006 von der Volkshochschule und der Jugendmusikschule genutzt. Entlang der Schauenburger Straße befinden sich unterschiedliche Gebäude des Kieler Turnerbundes - KTB - und des schulpsychologischen Dienstes. Im Bereich der Adolfstraße besteht ein öffentlicher Kinderspielplatz und im hinteren Grundstücksbereich ein Bolzplatz. Im südlichen Plangebiet befindet sich ein großes Transformatorengebäude der Stadtwerke Kiel.

 

Zukünftig soll auf den Flächen südlich der Schauenburger Straße Geschosswohnungsbau entstehen. Es ist durch diesen Bebauungsplan beabsichtigt, Wohnraum in drei- bis fünfgeschossiger Bauweise planungsrechtlich zu ermöglichen. Die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze werden in Tiefgaragen erstellt.

 

Da im Bereich zwischen der Feldstraße und der Holtenauer Straße Infrastruktureinrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einkauf, Ver- und Entsorgung) vorhanden sind, drängt sich die Realisierung einer zusätzlichen Wohnbebauung in diesem Gebiet auf.

 

Für die heute auf dem Areal stattfindenden Nutzungen (Jugendmusikschule, Sport und psychologischer Dienst) wurden bereits im Vorwege Alternativstandorte gefunden.

 

Der Bauausschuss fasste in seiner Sitzung am 02.02.2006 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 958a. Der Bebauungsplan Nr. 636 (1. Änderung) wird im Parallelverfahren teilweise aufgehoben.

 

19. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der Geltungsbereich der 19. Änderung wird im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) als Fläche für Gemeinbedarf mit dem Symbol “Schule”, mit dem Symbol für Versorgungsanlagen “Elektrizität” und im östlichen Bereich als Grünfläche “Parkanlage” dargestellt.

 

Zur Realisierung des Wohnbauvorhabens „Gerhardschule” ist es erforderlich, die im Flächennutzungsplan - Fassung 2000 - dargestellte Fläche für Gemeinbedarf in “Wohnbaufläche” zu ändern. Das Symbol für Versorgungsanlagen “Elektrizität” wird in der 19. Änderung beibehalten. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung und Grünordnungsplan

 

Für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 958a wird gemäß  § 2 Abs. 4 BauGB eine gemeinsame Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der städtebaulichen Begründung.

 

Ein Grünordnungsplan ist für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 958a nicht erforderlich, da mit dem Bebauungsplan keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft planungsrechtlich vorbereitet werden.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die Ziele der Planung erfolgte in der Zeit vom 11.09.2006 bis zum 22.09.2006 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus. In öffentlicher Sitzung des Ortsbeirats Ravensberg/Brunswik/Dü-sternbrook wurden die Bürgerinnen und Bürger am 13.09.2006 über die Planung informiert. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden – soweit möglich – in Übereinstimmung mit der Vorhabenträgerin berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um folgende Anregungen:


 

Stellungnahme

Behandlungsvorschlag

 

Reinhard Nickel, Schauenburgerstraße 14, 24105 Kiel:

 

Herr Nickel wendet sich gegen die geplante Wohnbebauung südlich der Schauenburgerstraße. Die Bebauung soll nicht unmittelbar an den Gehweg grenzen, sondern hinter einen Vorgarten zurücktreten, um den Abstand zur gegenüberliegenden Bebauung zu wahren.

 

Die entlang der Schauenburger Straße geplante Neubebauung ist durch einen 4,00 m breiten Vorgarten von der Gehwegkante abgesetzt. Dieser Abstand wird durch die Festsetzung einer Baulinie gesichert.

 

Die Eckbebauung Schauenburgerstraße/Adolfstraße ist mit fünf Geschossen zu hoch im Vergleich zu den gegenüberliegenden Gebäuden.

 

Die Neubauten werden im westlichen Abschnitt als viergeschossige Bebauung und im östlichen Abschnitt als fünfgeschossige Bebauung im Bebauungsplan Nr. 958a festgesetzt. Die beabsichtigte Neubebauung entspricht mit ihren Gebäudehöhen den städtebaulichen Vorgaben der Altbebauung in der Schauenburger Straße.

 

Außerdem bedauert Herr Nickel, dass für die Bebauung hochwertige alte Bäume weichen müssen.

Durch Verschiebung der Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude Schauenburgerstraße Nr. 14 erhalten.

Die Erhaltung der weiteren Bäume ist baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des Wohnquartiers ersetzt.

 

49 Anwohner der Schauenburgerstraße Nr. 6 – 20 und der Gerhardstraße 18:

 

Die 49 Einwenderinnen und Einwender wenden sich mit identischen Schreiben an die Stadtverwaltung Kiel.

 

Sie bitten um Beachtung der bestehenden Bauweise an drei Seiten der Kreuzung Gerhardstraße/Schauenburger-straße. Alle drei Seiten sind durch relativ breite Vorgärten geprägt. Dies spricht gegen die geplante bürgersteignahe Bebauung der zu errichtenden Gebäude längs der Schauenburgerstraße. Die Einwender/innen regen an, dass die neue Bebauung nicht unmittelbar an den Gehweg grenzt, sondern hinter einen Vorgarten zurücktritt, um den Abstand zur gegenüberliegenden Bebauung zu wahren.

Diese Rücksetzung der Wohnbebauung würde auch zum wünschenswerten Erhalt der Bäume vor dem KTB-Heim führen. Möglichst viele wertvolle Bäume sollen erhalten werden oder – wenn nicht anders möglich – durch eine Neupflanzung an Ort und Stelle ersetzt werden.

 

Die Tiefe der geplanten Vorgartenfläche der Neubebauung entspricht den vorhandenen Vorgärten auf der gegenüberliegenden Straßenseite und dem angesprochenen Kreuzungsbereich. Die entlang der Schauenburger Straße geplante Neubebauung wird durch einen 4,00 m breiten Vorgarten von der Gehwegkante abgesetzt. Dieser Abstand wird durch die Festsetzung einer Baulinie gesichert.

Durch Verschiebung der Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude Schauenburgerstraße Nr. 14 erhalten.

Die Erhaltung der weiteren Bäume ist baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des Wohnquartiers ersetzt.

Den Einwender/innen erscheinen die festgesetzten Geschosszahlen zu hoch. Sie unterstellen anhand der Geschossigkeit von drei, vier und fünf Geschossen, dass die 120 geplanten Wohneinheiten auf ein viel zu kleines Gebiet verteilt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu erhöhen.

Die festgesetzten Geschosszahlen entlang der Schauenburgerstraße orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden Bebauung. Da diese z. T. aus Altbauten mit sehr hohen Einzelgeschossen besteht, kommt es bei gleicher Gebäudehöhe bei der Neubebauung zur Festsetzung von vier bzw. von  fünf Geschossen. Ein zu hoch angesetzter Anspruch an die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens kann hier nicht unterstellt werden.

 

 

Heinz Heckt, Gurlittstraße 6, 24106 Kiel:

 

Herr Heckt entwickelt in einem aufwändigen Schreiben eine Alternative zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 958a. Dieser sieht eine dreigeschossige, zurückgesetzte Bebauung entlang der Schauenburgerstraße mit einem Verbindungselement zum denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Gerhardschule vor. Nach Vorstellung von Herrn Heckt entfallen die beiden Gebäude im Inneren des Baublocks, um die Sicht auf die Fassade der ehemaligen Gerhardschule freizuhalten und die in passivhausbauweise errichtete Wohnbebauung optimal zu belichten.

Eine Tiefgarage entlastet den Parkplatzdruck im öffentlichen Raum und eine in die Erde versenkte Turnhalle lässt auf der Oberfläche Platz für Spielplatz und Grüntangente.

Der von Herrn Heckt entwickelte Entwurf kann nicht berücksichtigt werden. Eine solche Bebauung entspricht weder der städtebaulichen Eigenart der Umgebung noch lässt sie sich aus wirtschaftlichen Gründen realisieren.

Die von Herrn Heckt vorgesehene Tiefgaragenzufahrt südlich des Bebauungsplangebietes ist nicht umsetzbar, da sie durch einen Bunker verläuft und Kabeltrassen kreuzt, die den ganzen Stadtteil versorgen.

 

Heidi Eilenstein, Gerhardstraße 15, 24105 Kiel:

 

Frau Eilenstein wendet sich gegen die geplante Bebauung in Form von vier Wohnblöcken mit bis zu fünf Geschossen. Sie regt an, eine offenere Bauweise zu bevorzugen und die Höhe der Häuser den gegenüberliegenden Häusern anzupassen.

 

Die geplante Baudichte entspricht der in der Umgebung vorkommenden innerstädtischen Verdichtung. Die festgesetzten Geschosszahlen entlang der Schauenburgerstraße orientieren sich an den Gebäudehöhen der umgebenden Bebauung. Da diese z. T. aus Altbauten mit sehr hohen Einzelgeschossen besteht, kommt es bei gleicher Gebäudehöhe bei der Neubebauung zur Festsetzung von vier bzw. von  fünf Geschossen.

Die im Süden angrenzende Neubebauung weist nur drei Geschosse auf, um zur Grüntangente überzuleiten.

 

 

Generell wendet sie sich gegen die Verkleinerung des Spielplatzes, die Aufhebung des Bolzplatzes und die Bebauung des Parks. Der Grüngürtel und der Baumbestand vor der Turnhalle sind zu erhalten.

Der Kinderspielplatz wird nur geringfügig verkleinert. Das vom Jugendamt für erforderlich gehaltene Platzangebot bleibt erhalten. Der Grüngürtel wird im Bereich der Kieler Gelehrtenschule verbreitert und aufgewertet.

Durch Verschiebung der Bauflächen bleiben zwei wertvolle Bäume gegenüber dem Gebäude Schauenburgerstraße Nr. 14 erhalten.

Die Erhaltung der weiteren Bäume ist baustellenbedingt nicht möglich. Sie werden innerhalb des Wohnquartiers ersetzt.

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.08.2006 über die Planungsvorstellungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Es ging folgende Stellungnahme ein:

 

Stellungnahme

Behandlungsvorschlag der Verwaltung

 

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH):

 

Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein wiederholt eine bereits zum angrenzenden Bebauungsplan Nr. 958b (Protonentherapiezentrum) vorgebrachte Anregung.

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 958a sind entlang der Adolfstraße senkrecht angeordnete Parkplätze festgesetzt. Das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein regt an, neben den Parkplätzen eine Anfahrt des Zentrums für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge von der Adolfstraße aus zu ermöglichen.

Die Festsetzung der Parkplätze im Bebauungsplan Nr. 958a wird beibehalten.

Für den gesamten Bereich der Adolfstraße wurden im Bebauungsplan Nr. 958b innerhalb des Sondergebietes Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen, um zusätzliche Verkehre in das Wohngebiet zu verhindern. Hieran soll grundsätzlich festgehalten werden.

Eine Abweichung von dieser Regelung z. B. ausschließlich zu Gunsten von Versorgungsverkehren kommt im Rahmen einer evtl. Befreiung von den Festsetzungen nur dann in Betracht, wenn sich bei der konkreten Bauplanung erhebliche Komplikationen ergeben würden.

 

Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook

 

Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook wurde in seiner Sitzung am 13.09.2006 über die Ziele der Planung informiert. Nach einer intensiven Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern hat der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 958a zur Kenntnis genommen.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der städtebaulichen Begründung und dem in der Sitzung aushängenden Plan.

 

 

In Vertretung

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Erschließungsanlagen und des angrenzenden Kinderspielplatzes sollen auf den Investor übertragen werden.

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

 

1. Planjahr

 

 

2. Planjahr

 

 

3. Planjahr

 

 

später

 

 

Gesamtkosten

 

keine

 

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :

 

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr) keine

 

Personalkosten :

 

Sachkosten:

 

Kapitalkosten 1)  :

 

(Kapitalkosten insgesamt:                                             )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

keine

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 


Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

 

Arbeitsplätze schaffen:            keine

 

Wissenschaft stärken:                       keine

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:            mittel

 

KIEL.SAILING CITY – Welthauptstadt des Segelns:            keine

 

Verkehrsanbindung verbessern:            keine

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

keine Auswirkung

 

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:   50 %                        Männer:                         50%

 

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

in keiner Weise

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

 

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Anlagen

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