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Antrag der Verwaltung - 1083/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunales Wohn- und Gewerbegebiet Altenholz-Dänischenhagen-Kiel - Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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01.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2006
| |||
●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.11.2006
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im Jahr 2005 wurde auf der südlichen
Fläche (sog. Fläche 3) des bis dahin interkommunalen Gewerbegebietes ein
interkommunales Wohngebiet eingerichtet. Die drei beteiligten Gemeinden haben
in 2005 alle dazu notwendigen Beschlüsse gefasst, die Verbandsatzung und die
Vereinbarung über Ausgleichszahlungen wurden entsprechend geändert und
angepasst.
Im Rahmen dieser Beschlüsse wurde
auch festgelegt, dass
die Mitglieder des Zweckverbandes
sich verpflichten, für die Bewohnerinnen und Bewohner des geplanten
interkommunalen Wohngebietes bei Nutzung von Kindertagesstätten und Schulen auf
Ausgleichszahlungen zu verzichten. (§4a, Abs.3 der Zweckverbandssatzung in der Fassung vom
10.06.2005)
Hintergrund dieser Regelung war, dass durch die an die Landeshauptstadt Kiel fließenden Anteile der beschlossenen Ausgleichszahlungen aus Steuern und von dem Erschließungsträger die Kosten der Stadt für die Nutzung von Kindertagesstätten und Schulen durch auswärtige Kinder aus diesem Wohngebiet mehr als ausgeglichen werden.
Auf der letzten Verbandsversammlung
des Zweckverbandes (09.10.2006) wurde beschlossen, diese Regelung auch auf die
Gewerbeflächen (sog. Flächen 1 und 2) auszudehnen.
Hintergrund ist, dass in diesem
Gebiet auch Handwerker- und/oder Hausmeisterwohnungen zulässig sind. Daher
besteht die Möglichkeit, dass auch in diesem Gebiet einige Kinder wohnen, die
einen Kindergarten oder eine Schule besuchen.
Beim interkommunalen Wohngebiet (mit ca. 180 Wohneinheiten) wurde von etwa 18 Kindern ausgegangen, die eine auswärtige Einrichtung (Kindergarten oder Schule) besuchen könnten. Da im Gewerbegebiet nur wenige Wohneinheiten als Handwerker- und/oder Hausmeisterwohnungen entstehen werden, muss von einer deutlich geringeren Anzahl von möglichen Kindern ausgegangen werden, die unter 4 Kindern liegen dürfte.
Daher ist gemäß Beschluß der
Verbandsversammlung die Satzung des Zweckverbandes entsprechend anzupassen.
In
Vertretung
Adolf-Martin
Möller
Stadtrat
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Haushaltsstelle der Maßnahme:
Bezeichnung der Maßnahme:
Ausgaben im Vermögenshaushalt /
Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
|
Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
Haushaltsjahr |
|
|
1. Planjahr |
|
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2. Planjahr |
|
|
3. Planjahr |
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|
später |
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|
Gesamtkosten |
|
|
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja /
nein
Wenn nein,
Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten :
Sachkosten:
Kapitalkosten 1) :
(Kapitalkosten insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein, Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische
Ziele
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die
nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?
Der
Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch /
mittel / gering
/ kein Beitrag
(bitte
hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze
schaffen: kein Beitrag
Wissenschaft
stärken: kein Beitrag
Kinder-
und familienfreundlichste Stadt werden: gering
KIEL.SAILING
CITY Welthauptstadt des Segelns: kein
Beitrag
Verkehrsanbindung
verbessern: kein Beitrag
Begründung (Ziel der
Maßnahme):
Die
Satzung des Zweckverbandes wird entsprechend der Beschlßlage angepasst.
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
kein
Beitrag
Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: Männer:
Begründung,
falls keine genauen Zahlen genannt werden können:
Im
gemeinsamen Wohn- und Gewerbegebiet wohnen sowohl Männer als auch Frauen
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?
Auf
weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel
kein
Beitrag
Auf
Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
kein
Beitrag
Begründung,
falls keine Auswirkungen genannt werden können:
Im
gemeinsamen Wohn- und Gewerbegebiet wohnen sowohl Männer als auch Frauen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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20,5 kB
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