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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1083/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung des Zweckverbandes „Entwicklungsgemein­schaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ wird genehmigt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Im Jahr 2005 wurde auf der südlichen Fläche (sog. Fläche 3) des bis dahin interkommunalen Gewerbegebietes ein interkommunales Wohngebiet eingerichtet. Die drei beteiligten Gemeinden haben in 2005 alle dazu notwendigen Beschlüsse gefasst, die Verbandsatzung und die Vereinbarung über Ausgleichszahlungen wurden entsprechend geändert und angepasst.

Im Rahmen dieser Beschlüsse wurde auch festgelegt, dass

„die Mitglieder des Zweckverbandes sich verpflichten, für die Bewohnerinnen und Bewohner des geplanten interkommunalen Wohngebietes bei Nutzung von Kindertagesstätten und Schulen auf Ausgleichszahlungen zu verzichten.“ (§4a, Abs.3 der Zweckverbandssatzung in der Fassung vom 10.06.2005)

Hintergrund dieser Regelung war, dass durch die an die Landeshauptstadt Kiel fließenden Anteile der beschlossenen Ausgleichszahlungen aus Steuern und von dem Erschließungsträger die Kosten der Stadt für die Nutzung von Kindertagesstätten und Schulen durch auswärtige Kinder aus diesem Wohngebiet mehr als ausgeglichen werden.

Auf der letzten Verbandsversammlung des Zweckverbandes (09.10.2006) wurde beschlossen, diese Regelung auch auf die Gewerbeflächen (sog. Flächen 1 und 2) auszudehnen.

Hintergrund ist, dass in diesem Gebiet auch Handwerker- und/oder Hausmeisterwohnungen zulässig sind. Daher besteht die Möglichkeit, dass auch in diesem Gebiet einige Kinder wohnen, die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen.

Beim interkommunalen Wohngebiet (mit ca. 180 Wohneinheiten) wurde von etwa 18 Kindern ausgegangen, die eine auswärtige Einrichtung (Kindergarten oder Schule) besuchen könnten. Da im Gewerbegebiet nur wenige Wohneinheiten als Handwerker- und/oder Hausmeisterwohnungen entstehen werden, muss von einer deutlich geringeren Anzahl von möglichen Kindern ausgegangen werden, die unter 4 Kindern liegen dürfte.

Daher ist gemäß Beschluß der Verbandsversammlung die Satzung des Zweckverbandes entsprechend anzupassen.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                    Keine

 

 

Haushaltsstelle der Maßnahme:    

 

Bezeichnung der Maßnahme:    

 

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

 

1. Planjahr

 

 

2. Planjahr

 

 

3. Planjahr

 

 

später

 

 

Gesamtkosten

 

 

 

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :

 

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr)

 

Personalkosten :                   

 

Sachkosten:   

 

Kapitalkosten 1)  :                  

 

(Kapitalkosten insgesamt:                        )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

 

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 


Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

 

Arbeitsplätze schaffen:            kein Beitrag

 

Wissenschaft stärken:            kein Beitrag

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:            gering

 

KIEL.SAILING CITY – Welthauptstadt des Segelns:            kein Beitrag

 

Verkehrsanbindung verbessern:            kein Beitrag

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

Die Satzung des Zweckverbandes wird entsprechend der Beschlßlage angepasst.

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

kein Beitrag

 

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:                           Männer:          

 

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

Im gemeinsamen Wohn- und Gewerbegebiet wohnen sowohl Männer als auch Frauen

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

 

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

kein Beitrag

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

kein Beitrag

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

Im gemeinsamen Wohn- und Gewerbegebiet wohnen sowohl Männer als auch Frauen

 

 

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Anlagen

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