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Antrag der Verwaltung - 1050/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Spundwandsanierung "Seeburg"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Kieler Sportboothäfen und Ostseehalle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2006
|
Antrag
Antrag:
1. Der
anteiligen Spundwandsanierung durch den Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen und
Ostseehalle wird zugestimmt.
2. Zugestimmt
wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 824.003.985 -
Investitionszuschuss für die Spundwandsanierung Seeburg und Düsternbrook - in
Höhe von 80.000 . Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der
Haushaltsstelle 65.021.951 - Sanierung der Spundwand an der Kiellinie - in Höhe
von 80.000 .
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Sanierungsarbeiten
Wie bereits in der Beschlussvorlage vom 23.01.2006 (Drucksache
0100/2006) beschrieben, waren die Spundwände im Bereich Seeburg marode und
mussten saniert werden. Diese Sanierungsmaßnahmen konnten inzwischen
abgeschlossen werden.
Das Tiefbauamt hat die Baumaßnahmen durchgeführt. Die Höhe der geplanten
Investitionskosten beträgt 750.000 , siehe Beschluss der RV vom 21.09.2006
(Drucksache 0736/2006).
Anteilige
Sanierungsmaßnahmen des Eigenbetriebs
Der Eigenbetrieb hat u.a. den Sportboothafen Seeburg an die Sporthafen
Kiel GmbH verpachtet und ist umsatzsteuerpflichtig. Um auch für diese
Baumaßnahmen Vorsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt geltend machen zu können,
müssen vereinbarungsgemäß (Besprechung am 21.12.2005 beim Finanzamt Kiel-Nord)
weitere Haushaltsmittel auf den Eigenbetrieb übertragen werden.
50 % der Sanierungsmaßnahmen entfallen auf den Eigenbetrieb. Somit sind
unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges von 16 % noch folgende
Haushaltsmittel zu übertragen:
Sportboot-hafen |
Jahr |
Geplante / tatsächliche Investitonskosten |
Rd. 50 %
Anteil Seeburg (ohne Vorsteuer
16 %) |
Gem. Beschl. v. 17.2.2006 - Drucksache 0100/2006 - übertragen |
Durch diesen Beschluss zu
übertragende Haushaltsmittel |
Seeburg |
2006 |
750.000
|
330.000
|
250.000
|
80.000 |
Weiterhin
fallen anteilige Planungs- und Bauleitungskosten sowie Kosten für Sicherheitsmaßnahmen
und Bauüberwachungen i.H.v. rd. 8.000 an, die den Sanierungsaufwand des
Eigenbetriebes erhöhen. Die Finanzierung dieser Nebenkosten erfolgt durch eine
Verringerung des Verrechnungskontos, das der Eigenbetrieb gegenüber der
Landeshauptstadt Kiel hat. Der Bestand des Verrechnungskontos ist ausreichend
hoch.
Es
ist geplant, in 2006 Sanierungsmaßnahmen in folgender Höhe beim Eigenbetrieb zu
aktivieren:
Sporthafen Seeburg
Beschlussvorlage (Drucksache 0100 / 2006)
Sanierungsaufwand 250.000
Nebenkosten
30.000
Erhöhung durch diese
Vorlage
Sanierungsaufwand 80.000
Nebenkosten 8.000
Gesamt 368.000
Höhe
der außerplanmäßigen Ausgabe:
Investitionszuschuss für die Spundwandsanierung
Seeburg
und Düsternbrook (HHSt. 824.003.985) 80.000
Deckung:
Sanierung der Spundwand an der Kiellinie (HHSt.
65.021.951) 80.000
Auswirkung für den Eigenbetrieb / Nachtragswirtschaftsplan
Dem
Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen und Ostseehalle werden die Haushaltsmittel
als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt. Dieser Zuschuss soll in Höhe
der jährlichen Abschreibungsbeträge aufgelöst werden.
Ein
neuer Nachtragswirtschaftsplan ist aus Sicht des Werkleiters nach Rücksprache
mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein entbehrlich, da sich
keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für den Eigenbetrieb ergeben.
Vorteil
für die Landeshauptstadt Kiel
Im
Ergebnis reduzieren sich die Kosten der Sanierung für die Landeshauptstadt Kiel
im Bereich des Sportboothafens Seeburg durch die Vorsteuerabzugsmöglichkeit.
Der
steuerliche Vorteil beträgt:
Beschluss
vom 23.01.2006 16 % von 250.000 40.000
durch
diese Beschlussvorlage 16 % von 80.000 12.800
gesamt 52.800
Sonstiges
Das
Tiefbauamt geht davon aus, dass die Nutzungsdauer dieser Maßnahme 60 Jahre
beträgt.
Das
Tiefbauamt und das Amt für Finanzwirtschaft haben diese Vorlage mitgezeichnet.
G e r t M
e y e r
Stadtrat
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsstelle der
Maßnahme: 65.021.951
Bezeichnung der Maßnahme: Sanierung der Spundwand Seeburg
Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen
Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
|
Investitionskosten |
Städtischer
Eigenanteil |
Haushaltsjahr |
|
|
1.
Planjahr |
80.000
|
80.000
|
2.
Planjahr |
- |
- |
3.
Planjahr |
- |
- |
später |
- |
- |
Gesamtkosten |
80.000
|
80.000
|
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten : -
Sachkosten: -
Kapitalkosten 1) : 80.000
(Kapitalkosten insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein entfällt
Wenn
nein, Deckung angeben:
Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
./.
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische Ziele
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten
strategischen Ziele aus?
Der
Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch /
mittel / gering
/ kein Beitrag
(bitte
hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze
schaffen: kein Beitrag
Wissenschaft
stärken: kein Beitrag
Kinder-
und familienfreundlichste Stadt werden: kein
Beitrag
KIEL.SAILING
CITY - Welthauptstadt des Segelns: hoch
Verkehrsanbindung
verbessern: kein Beitrag
Begründung (Ziel der Maßnahme):
Spundwandsanierung
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt
konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
./.
Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: Männer: gleichermaßen
Begründung,
falls keine genauen Zahlen genannt werden können:
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?
Auf
weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel
Auf
Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
Begründung,
falls keine Auswirkungen genannt werden können: