Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1055/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsempfehlungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten in der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Familie und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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23.11.2006
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.01.2007
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Antrag
Die
vorliegenden Handlungsempfehlungen für die Integration von Migrantinnen und
Migranten sind das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses. Dieser
Prozess wurde gestartet im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Rathaus am 7. Mai
2004. In Arbeitsgruppen zu den vorgegebenen Schwerpunktthemen, wie sie auch im
Integrationskonzept des Landes Schleswig-Holstein enthalten sind, wurden dann
von zahlreichen Akteuren aus der Migra-tionsarbeit, aus Verbänden und Vereinen
sowie auch von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Empfehlungen
aufgestellt, die von einer Lenkungsgruppe zusammengeführt und bearbeitet
wurden. Nach eingehender Diskussion wurde vereinbart, nicht den Begriff
Integrationskonzept zu verwenden, sondern Handlungsempfehlungen, um den
zahlreichen konkreten Einzelempfehlungen eher gerecht zu werden, die von vielen
Seiten eingebracht wurden. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind Vertreterinnen
und Vertreter der Ratsfraktionen, der Vorstand des Forums für Migrantinnen und
Migranten sowie je ein/e Vertreter/in aus der Migrationsarbeit des
AWO-Landesverbandes und des Caritasverbandes Schleswig-Holstein. Die
Federführung liegt beim Referat für Migration.
Das
Ergebnis dieser ersten Bearbeitung wurde der Frauenbeauftragten und dem
Rechtsamt zur Stellungnahme vorgelegt sowie im Forum und in einigen
Ortsbeiräten - in Stadtteilen mit höherem Migrantenanteil - zur Diskussion
gestellt. Die von der Umsetzung maßgeblich betroffenen Ämter wurden um eine
erste Stellungnahme gebeten. Auch der Beirat für Seniorinnen und Senioren hat
eine Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen abgegeben. Die Anregungen wurden
nach ausführlicher Diskussion von der Lenkungsgruppe in die Handlungsempfehlungen
eingearbeitet. Das hier vorliegende Ergebnis wird von allen Mitgliedern der
Lenkungsgruppe getragen.
Die
Lenkungsgruppe und das Amt für Familie und Soziales gehen davon aus, dass die
Empfehlungen und Maßnahmen schrittweise über einen angemessenen Zeitraum
umgesetzt werden. Dabei muss die schwierige Haushaltslage berücksichtigt
werden. Sie lässt nur zu, dass ressourcenneutrale Lösungen unter
Berücksichtigung des Eckwertebeschlusses gefunden werden.
Unter der
Voraussetzung, dass die in den Handlungsempfehlungen aufgeführten Aktivitäten
durchgeführt und für die Personalkosten planstellenneutrale Lösungen gefunden
werden, fallen nach einer groben Schätzung insgesamt jährliche Kosten von etwa
45.000,- an. Hinzu kommen Kosten von etwa 7.000,- für Maßnahmen, die in
mehrjährigem Abstand notwendig wären.
Die
Aufstellung der Maßnahmen zeigt unter der Rubrik Kosten, dass eine größere
Anzahl keine Kosten verursacht, bzw. aus vorhandenen Mitteln bestritten werden
kann, wie zum Beispiel im Schwerpunkt Interkulturelle Bildung und Erziehung -
Elementarbereich die Maßnahmen 2.2, 2.3, 3.1, 3.3, 7 und 10.2 oder im
Schwerpunkt Förderung der Selbstorganisation und Partizipation die Maßnahmen
2.1, 2.2 und 3.1.
Durch
Umschichtung oder eine andere Schwerpunktsetzung ist vor allem im Bereich der
Fortbildung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umsetzung
kostenneutral denkbar, wie zum Beispiel aufgeführt unter Maßnahme 1, 4.1, 4.2,
4.3 und 10.1. Dies gilt im Besonderen auch für den Schwerpunkt Interkulturelle
Öffnung der Verwaltung und der sozialen Dienste für die Maßnahmen 1.1 und 1.3.
Auch bei
der Erstellung von Informationsmaterialien für Migrantinnen und Migranten
können an Druck- und Übersetzungskosten vorhandene Mittel teilweise für diese
Maßnahmen verwendet werden, zum Beispiel unter dem Schwerpunkt Gesundheit,
Seniorinnen und Senioren die Maßnahmen 1.1, 1.4, 1.5 und 7.4. Die unter
Maßnahme 5.1 und 5.2 genannten mehrsprachigen Informationen aus der
Stadtverwaltung im Schwerpunkt Interkulturelle Öffnung ... verursachen
möglicherweise zusätzliche Kosten, die jedoch einmalig anfallen, bzw. in
mehrjährigem Abstand überarbeitet werden müssten. Sie bewegen sich im Bereich
zwischen 500,- und 1.000,- jährlich. Dazu gehören auch im Schwerpunkt
Interkulturelle Bildung und Erziehung im Elementarbereich die Maßnahme 5.2,
im Bereich Schule die Maßnahme 1.3, im Schwerpunkt Gesundheit... die
Maßnahmen 1.4 und 2.2.
Bei einigen
Maßnahmen ist vermerkt wird bereits geleistet, vor allem im Bereich
Religiöse Belange. Diese Empfehlungen sind dennoch aufgenommen worden, um
ihre Bedeutung hervorzuheben und ihre Fortführung zu gewährleisten.
Allerdings
sind auch Maßnahmen aufgeführt, die mit derzeit vorhandenen Mitteln nicht
umgesetzt werden können und mit höheren Kosten verbunden sind. Dies gilt im
Schwerpunkt Interkulturelle Bildung und Erziehung im Elementarbereich für die
Maßnahmen 2.1 (Kleine Gruppen in Kitas) und 6.2 (Variable Betreuungszeiten, um
Eltern Sprachkurse zu ermöglichen), im Bereich Schule für die Maßnahme 7.1
(kommunale Kofinanzierung landesgeförderter Deutsch-Sprachkurse für Kinder mit
Migrationshintergrund schaffen) und im Bereich Sprachförderung für Erwachsene
die Maßnahme 2.3 (Sicherstellung erforderlicher Kinderbetreuung für die
Teilnahme an Integrationskursen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren) sowie
die Maßnahme 5 (Förderung von Sprachkursen v. a. für Alt-Einwanderer/innen),
im Schwerpunkt Jugend und Ausbildung die Maßnamen 1.3 (aktives Zugehen auf
die Jugendlichen...) und 1.5 (Kontinuierliche Begleitung Jugendlicher über
verschiedene Einzelmaßnahmen hinaus...), im Schwerpunkt Gesundheit... die
Maßnahme 3.1, im Schwerpunkt Wohnen und Wohnumfeld die Maßnahme 1.3
(Maßnahmen zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer wohnortnaher
Infrastruktur und Versorgungsmöglichkeiten) und 1.6 (Verstärkte Kontrollen im
öffentlichen Bereich ...).
Die Kosten
für die hier genannten Punkte können nur nach intensiver Prüfung durch die
jeweilige Fachstelle unter Berücksichtigung etwaiger
Kofinanzierungsmöglichkeiten festgestellt werden.
Fallen
durch Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche Personalkosten für die
Landeshauptstadt Kiel an, wie zum Beispiel durch längere Betreuungszeiten oder
kleinere Personalschlüssel in den städtischen Kindertagesstätten, im
Schwerpunkt Förderung der Selbstorganisation und Partizipation die Maßnahme
3.2 (Anlaufstelle für Beschwerden über Diskriminierung) oder im Schwerpunkt
Interkulturelle Bildung und Erziehung, Bereich Schule und Bereich Sprachförderung
für Erwachsene die Öffnung der Schulen für außerschulische Angebote am
Nachmittag und in den Ferien, weist das Personal- und Organisationsamt darauf
hin, dass neue Stellen nur geschaffen werden können, wenn ein unabweisbarer
Bedarf besteht und eine Kompensation angeboten wird.
Auch die
Maßnahme 4.2 (Aufwandsentschädigungen für Dolmetscher/innen) im Schwerpunkt
Öffnung der Verwaltung... ist mit zusätzlichen Kosten (4.000,- bis 5.000,-
jährlich) verbunden, da hierfür in der Regel keine Mittel im Haushalt der Ämter
bereit gestellt sind. Der Bedarf wird jedoch von verschiedenen städtischen
Stellen immer wieder geäußert, um Gespräche mit Migrant/innen, die die deutsche
Sprache (noch) nicht ausreichend beherrschen, reibungslos führen und Anliegen
kurzfristig klären zu können.
Die
Lenkungsgruppe und das Amt für Familie und Soziales betonen, dass, sofern die
Kosten die vorhandenen Mittel übersteigen, ausschließlich über entsprechende
Einzelanträge entschieden werden kann. Ausdrücklich vorgesehen ist dies im
Schwerpunkt Förderung der Selbstorganisation ... unter 1.2 (Fördertopf des
Forums für integrative Projekte).
Der
Lenkungsgruppe ist bewusst, dass das eine oder andere Projekt und einzelne
Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen sich bereits in der Umsetzung oder in
Konzepten der Ämter befinden, andere Empfehlungen möglicherweise nicht in der
gewünschten Form umgesetzt werden können. Auch Einschätzungen über
Verantwortlichkeiten und Kosten, die von den Arbeitsgruppen abgegeben und von
der Lenkungsgruppe ergänzt oder korrigiert wurden, können möglicherweise
Unschärfen enthalten.
Es wird
daher vorgeschlagen, nach einer angemessenen Zeit, etwa nach einem Jahr, aus
den verantwortlichen Bereichen auf die folgenden Fragen einzugehen:
-
Welche
Empfehlungen sind bereits umgesetzt?
-
Welche
Maßnahmen sollen wann in die Umsetzung gehen?
-
Welche
zusätzlichen Maßnahmen sollten durchgeführt werden?
-
Welche
Schwierigkeiten zeigen sich bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen?
Die Antworten aus den zuständigen Stellen sollten im Referat für Migration zusammengeführt und in einer Geschäftlichen Mitteilung den Ausschüssen zur Kenntnis gegeben werden.
Nicht alle
aufgeführten Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt
Kiel. Hier können die entsprechenden Stellen nur über die aufgestellten
Empfehlungen informiert und um Beachtung und Umsetzung gebeten werden.
Adolf-Martin
Möller
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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305 kB
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