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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1055/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Die vorliegenden Handlungsempfehlungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten sind das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses. Dieser Prozess wurde gestartet im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Rathaus am 7. Mai 2004. In Arbeitsgruppen zu den vorgegebenen Schwerpunktthemen, wie sie auch im Integrationskonzept des Landes Schleswig-Holstein enthalten sind, wurden dann von zahlreichen Akteuren aus der Migra-tionsarbeit, aus Verbänden und Vereinen sowie auch von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Empfehlungen aufgestellt, die von einer Lenkungsgruppe zusammengeführt und bearbeitet wurden. Nach eingehender Diskussion wurde vereinbart, nicht den Begriff „Integrationskonzept“ zu verwenden, sondern „Handlungsempfehlungen“, um den zahlreichen konkreten Einzelempfehlungen eher gerecht zu werden, die von vielen Seiten eingebracht wurden. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen, der Vorstand des Forums für Migrantinnen und Migranten sowie je ein/e Vertreter/in aus der Migrationsarbeit des AWO-Landesverbandes und des Caritasverbandes Schleswig-Holstein. Die Federführung liegt beim Referat für Migration.

 

Das Ergebnis dieser ersten Bearbeitung wurde der Frauenbeauftragten und dem Rechtsamt zur Stellungnahme vorgelegt sowie im Forum und in einigen Ortsbeiräten - in Stadtteilen mit höherem Migrantenanteil - zur Diskussion gestellt. Die von der Umsetzung maßgeblich betroffenen Ämter wurden um eine erste Stellungnahme gebeten. Auch der Beirat für Seniorinnen und Senioren hat eine Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen abgegeben. Die Anregungen wurden nach ausführlicher Diskussion von der Lenkungsgruppe in die Handlungsempfehlungen eingearbeitet. Das hier vorliegende Ergebnis wird von allen Mitgliedern der Lenkungsgruppe getragen.

 

Die Lenkungsgruppe und das Amt für Familie und Soziales gehen davon aus, dass die Empfehlungen und Maßnahmen schrittweise über einen angemessenen Zeitraum umgesetzt werden. Dabei muss die schwierige Haushaltslage berücksichtigt werden. Sie lässt nur zu, dass ressourcenneutrale Lösungen unter Berücksichtigung des Eckwertebeschlusses gefunden werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass die in den Handlungsempfehlungen aufgeführten Aktivitäten durchgeführt und für die Personalkosten planstellenneutrale Lösungen gefunden werden, fallen nach einer groben Schätzung insgesamt jährliche Kosten von etwa 45.000,- € an. Hinzu kommen Kosten von etwa 7.000,- € für Maßnahmen, die in mehrjährigem Abstand notwendig wären.

 

Die Aufstellung der Maßnahmen zeigt unter der Rubrik „Kosten“, dass eine größere Anzahl keine Kosten verursacht, bzw. aus vorhandenen Mitteln bestritten werden kann, wie zum Beispiel im Schwerpunkt „Interkulturelle Bildung und Erziehung - Elementarbereich“ die Maßnahmen 2.2, 2.3, 3.1, 3.3, 7 und 10.2 oder im Schwerpunkt „Förderung der Selbstorganisation und Partizipation“ die Maßnahmen 2.1, 2.2 und 3.1.

 

Durch Umschichtung oder eine andere Schwerpunktsetzung ist vor allem im Bereich der Fortbildung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Umsetzung kostenneutral denkbar, wie zum Beispiel aufgeführt unter Maßnahme 1, 4.1, 4.2, 4.3 und 10.1. Dies gilt im Besonderen auch für den Schwerpunkt „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der sozialen Dienste“ für die Maßnahmen 1.1 und 1.3.

 

Auch bei der Erstellung von Informationsmaterialien für Migrantinnen und Migranten können an Druck- und Übersetzungskosten vorhandene Mittel teilweise für diese Maßnahmen verwendet werden, zum Beispiel unter dem Schwerpunkt „Gesundheit, Seniorinnen und Senioren“ die Maßnahmen 1.1, 1.4, 1.5 und 7.4. Die unter Maßnahme 5.1 und 5.2 genannten mehrsprachigen Informationen aus der Stadtverwaltung im Schwerpunkt „Interkulturelle Öffnung ...“ verursachen möglicherweise zusätzliche Kosten, die jedoch einmalig anfallen, bzw. in mehrjährigem Abstand überarbeitet werden müssten. Sie bewegen sich im Bereich zwischen 500,- und 1.000,- € jährlich. Dazu gehören auch im Schwerpunkt „Interkulturelle Bildung und Erziehung“ im Elementarbereich die Maßnahme 5.2, im Bereich Schule die Maßnahme 1.3, im Schwerpunkt „Gesundheit...“ die Maßnahmen 1.4 und 2.2.

 

Bei einigen Maßnahmen ist vermerkt „wird bereits geleistet“, vor allem im Bereich „Religiöse Belange“. Diese Empfehlungen sind dennoch aufgenommen worden, um ihre Bedeutung hervorzuheben und ihre Fortführung zu gewährleisten.

 

Allerdings sind auch Maßnahmen aufgeführt, die mit derzeit vorhandenen Mitteln nicht umgesetzt werden können und mit höheren Kosten verbunden sind. Dies gilt im Schwerpunkt „Interkulturelle Bildung und Erziehung“ im Elementarbereich für die Maßnahmen 2.1 (Kleine Gruppen in Kitas) und 6.2 (Variable Betreuungszeiten, um Eltern Sprachkurse zu ermöglichen), im Bereich Schule für die Maßnahme 7.1 (kommunale Kofinanzierung landesgeförderter Deutsch-Sprachkurse für Kinder mit Migrationshintergrund schaffen) und im Bereich Sprachförderung für Erwachsene die Maßnahme 2.3 (Sicherstellung erforderlicher Kinderbetreuung für die Teilnahme an Integrationskursen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren) sowie die Maßnahme 5 (Förderung von Sprachkursen v. a. für „Alt-Einwanderer/innen), im Schwerpunkt „Jugend und Ausbildung“ die Maßnamen 1.3 (aktives Zugehen auf die Jugendlichen...) und 1.5 (Kontinuierliche Begleitung Jugendlicher über verschiedene Einzelmaßnahmen hinaus...), im Schwerpunkt „Gesundheit...“ die Maßnahme 3.1, im Schwerpunkt „Wohnen und Wohnumfeld“ die Maßnahme 1.3 (Maßnahmen zur Erhaltung bestehender und Schaffung neuer wohnortnaher Infrastruktur und Versorgungsmöglichkeiten) und 1.6 (Verstärkte Kontrollen im öffentlichen Bereich ...).

 

Die Kosten für die hier genannten Punkte können nur nach intensiver Prüfung durch die jeweilige Fachstelle unter Berücksichtigung etwaiger Kofinanzierungsmöglichkeiten festgestellt werden. 

 

Fallen durch Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche Personalkosten für die Landeshauptstadt Kiel an, wie zum Beispiel durch längere Betreuungszeiten oder kleinere Personalschlüssel in den städtischen Kindertagesstätten, im Schwerpunkt „Förderung der Selbstorganisation und Partizipation“ die Maßnahme 3.2 (Anlaufstelle für Beschwerden über Diskriminierung) oder im Schwerpunkt „Interkulturelle Bildung und Erziehung“, Bereich Schule und Bereich Sprachförderung für Erwachsene die Öffnung der Schulen für außerschulische Angebote am Nachmittag und in den Ferien, weist das Personal- und Organisationsamt darauf hin, dass neue Stellen nur geschaffen werden können, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht und eine Kompensation angeboten wird.

 

Auch die Maßnahme 4.2 (Aufwandsentschädigungen für Dolmetscher/innen) im Schwerpunkt „Öffnung der Verwaltung...“ ist mit zusätzlichen Kosten (4.000,- bis 5.000,- € jährlich) verbunden, da hierfür in der Regel keine Mittel im Haushalt der Ämter bereit gestellt sind. Der Bedarf wird jedoch von verschiedenen städtischen Stellen immer wieder geäußert, um Gespräche mit Migrant/innen, die die deutsche Sprache (noch) nicht ausreichend beherrschen, reibungslos führen und Anliegen kurzfristig klären zu können.

 

Die Lenkungsgruppe und das Amt für Familie und Soziales betonen, dass, sofern die Kosten die vorhandenen Mittel übersteigen, ausschließlich über entsprechende Einzelanträge entschieden werden kann. Ausdrücklich vorgesehen ist dies im Schwerpunkt „Förderung der Selbstorganisation ...“ unter 1.2 (Fördertopf des Forums für integrative Projekte).

 

Der Lenkungsgruppe ist bewusst, dass das eine oder andere Projekt und einzelne Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen sich bereits in der Umsetzung oder in Konzepten der Ämter befinden, andere Empfehlungen möglicherweise nicht in der gewünschten Form umgesetzt werden können. Auch Einschätzungen über Verantwortlichkeiten und Kosten, die von den Arbeitsgruppen abgegeben und von der Lenkungsgruppe ergänzt oder korrigiert wurden, können möglicherweise Unschärfen enthalten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, nach einer angemessenen Zeit, etwa nach einem Jahr, aus den verantwortlichen Bereichen auf die folgenden Fragen einzugehen:

 

-        Welche Empfehlungen sind bereits umgesetzt?

-        Welche Maßnahmen sollen wann in die Umsetzung gehen?

-        Welche zusätzlichen Maßnahmen sollten durchgeführt werden?

-        Welche Schwierigkeiten zeigen sich bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen?

 

Die Antworten aus den zuständigen Stellen sollten im Referat für Migration zusammengeführt und in einer Geschäftlichen Mitteilung den Ausschüssen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Nicht alle aufgeführten Maßnahmen liegen im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Kiel. Hier können die entsprechenden Stellen nur über die aufgestellten Empfehlungen informiert und um Beachtung und Umsetzung gebeten werden.

 

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

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Sachverhalt/Begründung

 

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Anlagen

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