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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0877/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Bestandsaufnahmen zu Flora und Fauna sind abgeschlossen. Im Ergebnis ist die Betroffenheit der geschützten Arten, vor allem der europäisch geschützten Amphibien und Fledermäuse deutlich weniger gravierend und umfassend als nach der ersten Vermutung und Worst-Case-Betrachtung angenommen.

Unverändert werden die heutigen Kleingartenflächen, die nicht von baulichen Maßnahmen durch Möbel Kraft betroffen sind, zukünftig ökologisch aufgewertet und im Bebauungsplan unverändert als „Flächen für Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion“ festgesetzt. Diese Flächen werden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und es werden entsprechende Wege angelegt bzw. erhalten, der Artenschutz hat hier jedoch Priorität. Eine Kompensation der Eingriffe ist unverändert zwingend erforderlich, jedoch nicht mehr zwingend vor dem Eingriff als CEF-Maßnahmen umzusetzen, sondern zeitnah zum Eingriff durchzuführen.

 

Da Vandalismus und Zerstörungswut im immer stärker werdenden Ausmaß zu verzeichnen sind und dabei auch Pflanzungen Schaden nehmen, werden ab Oktober die (zerstörten) Lauben einzeln aus der Anlage entfernt, um weitere Täter zu demotivieren. Es werden dabei nur bauliche Anlagen entfernt und der Eingriff in Natur und Landschaft minimiert. Die Bestandsaufnahme zu Flora und Fauna ist, wie oben erwähnt, abgeschlossen, mögliche Eingriffe sind zu bilanzieren und zu kompensieren.

Die Verfahrensschritte Ämterbeteiligung, Behördenbeteiligung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden zeitgleich ab der 42. KW erfolgen. Die Bekanntmachung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 08.10.2013.

 

Peter Todeskino

rgermeister

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