Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0917/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Änderungsantrag:

 

1.              Zur Neuordnung von Vertragsverhältnissen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. werden ein neuer Generalpachtvertrag und ein neuer Dienstleistungsvertrag geschlossen.

 

2.              Die Vertragsabschlüsse erfolgen nur unter Maßgabe der Erfüllung folgender Voraussetzungen:

 

a)              Grundsätzliches:

 

Die kleingärtnerische Gemeinnützigkeitsprüfung der Jahre 2007 bis 2009 durch die Verwaltung ist abgeschlossen, hat im Ergebnis zu einer möglichen Anerkennung der Gemeinnützigkeit und damit zur Einhaltung des Gebotes der Selbstlosigkeit des Verbandes durch die Stadt geführt und ist dem Verband gegenüber schriftlich bestätigt worden.  

 

Der Verwaltung liegt ein traghiges Konzept des Verbandes vor, wann und wie die angesammelten, erheblichen Liquiditätsmittel zeitnah, d.h. spätestens im Kalenderjahr 2014 für kleingärtnerische Zwecke verwendet werden.

 

Der Verwaltung liegt eine schriftliche Bestätigung des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Verbandes zur nachträglichen Sanktionierung von Leistungen an Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit der Gehrung von Aufwendungsersatz im Werte von 25.220,74 EUR vor.             

 

b)     Generalpachtvertrag:

   

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebene Pachtfläche umfasst die von der Landeshauptstadt Kiel und dem Verband gemeinsam festgestellte Gesamtfläche.

   

Der Generalpachtvertrag wird zeitlich befristet abgeschlossen, beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2016.

 

Der Pachtzins je m²/Jahr wird ab 01.01.2015 auf die gemäß Kleingartengesetz mögliche Höchstpacht je m²/Jahr schrittweise angepasst. 

 

Der vom Verband zu leistende Verwaltungsaufwand wird mit max. 60.000 EUR/Jahr gegen Nachweis vergütet.

 

c)              Dienstleistungsvertrag:

 

Das für die Durchführung der in § 1 aufgeführten Aufgaben geschätzte Gesamtkostenvolumen beinhaltet den vom Verband zu leistenden Verwaltungsaufwand.

 

Die für die Aufgabenpositionen 1. bis 7. des § 1 aufgeführten Einzelbeträge gelten als Maximalbeträge/Jahr und sind ausschließlich für die jeweils beschriebene Einzelaufgabe eingesetzt. Ein Pauschalausgleich innerhalb der Positionen ist unzulässig.

 

mtliche vom Verband und seinen angeschlossenen Vereinen durchgehrte Dienstleistungsaufgaben sind gegenüber der LH Kiel gegen Nachweis abzurechnen.

 

Der Dienstleistungsvertrag wird zeitlich befristet abgeschlossen, beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2016.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Inhalte eines neuen Generalpachtvertrages und eines neuen Dienstleistungsvertrages zur Neuordnung der Vertragsverhältnisse mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. sind aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel detailliert zu regeln.

 

Die zeitlichen Befristungen der Verträge dienen der Möglichkeit zur Überpfung und Anpassung der vertraglichen Festsetzungen nach einer mehrjährigen Durchführungsphase von vereinbarten Dienstleistungen und Vergütungen. 

 

Eine Gewährleistung des Vorliegens grundsätzlicher Voraussetzungen dient der Berücksichtigung zwingend erforderlicher Grundlagen des Vertragsverhältnisses zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Verband.

 

 

gez. Ratsherr Wolfgang Homeyer                                          f.d.R.

 

Loading...