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Antrag WaKB - 1005/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz freiwilliger Helfer zur Gewalt- und Vandalismus-Prävention
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag WaKB
- Federführend:
- Der Stadtpräsident
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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21.11.2013
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Antrag
Antrag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Polizei und allen in Frage kommenden stadtnahen Unternehmen ein Konzept zur Einbeziehung ehrenamtlich aktiver Kieler Bürger in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Kieler Stadtgebiet zu erarbeiten. Das Konzept soll der Gewalt- und Vandalismus-Prävention dienen und schwerpunktmäßig die Stadtteile Mettenhof und Gaarden einbeziehen. Dabei soll die Verwaltung Kontakt mit der hessischen Polizei aufnehmen und deren Erfahrungen beim Einsatz freiwilliger ehrenamtlicher Polizeihelfer berücksichtigen.
Darüberhinaus organisiert die Verwaltung die Ausbildung der freiwilligen Polizeidienstleistenden, die an einem Kurs von beispielsweise 50 Unterrichtsstunden mit theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten teilnehmen müssen. Den Unterrichtsschwerpunkt sollten unter anderem das Polizei- und Ordnungsrecht, Dienstrecht, Strafrecht sowie Verfahrensrecht bilden. Zudem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes eine Einweisung in den Dienstbetrieb der Polizei.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Gewalt- und Vandalismus-Prävention im Kieler Stadtgebiet ist zunächst Aufgabe der Polizei und der entsprechend geschulten Mitarbeiter des Kieler Ordnungsamtes. Deren Kapazitäten reichen aber offenbar nicht aus, um die Sicherheit der Kieler Bürger im Stadtgebiet zu gewährleisten und dem Vandalismus, auch in Gestalt von Graffiti- Schmierereien, wirksam vorzubeugen.
Speziell im Stadtteil Mettenhof kam es in der im vergangenen Jahr gehäuft zu deutschfeindlichen Übergriffen. Beschimpfungen wie Sch... Deutsche sind dabei noch die harmlosere Form der Diskriminierung. Leider bleibt es nicht immer bei verbalen Entgleisungen. Es gibt eine lange Liste von aktenkundigen Übergriffen gegen Personen und Sachen.
Um ihre Aufgaben zu bewältigen, stehen den Freiwilligen Polizeihelfern neben den Jedermannsrechten eine Reihe von Befugnissen zu. So dürfen sie, falls die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, die Identität einer Person feststellen und Berechtigungsscheine prüfen, Platzverweise erteilen und Gegenstände sicherstellen. Desweiteren sind sie befugt, im Straßenverkehr Zeichen und Weisungen zu erteilen und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen.
Nachbarn in Uniform als Helfer der Polizei, die aktiv und ehrenamtlich ihren Beitrag für die Sicherheit in ihrer Gemeinde leisten möchten, könnten das Problem zwar nicht lösen, aber doch abmildern. Um eine befriedende Wirkung zu erzielen ist es sicherlich sinnvoll, geeignete Migranten einzubinden.
gez. Ratsherr Hermann Gutsche
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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