Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0451/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Der Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr auf der Südseite im Steenbeker Weg zwischen Steenbeker Weg Hsnr. 51 und Projensdorfer Straße im Zuge einer Erneuerung der Fahrbahndecke auf Basis der in der Anlage vorgelegten Planung wird zugestimmt. Nach einer Beobachtungsphase von einem Jahr soll nach erneuter Beteiligung des Ortsbeirates Steenbek/Projensdorf und vorbehaltlich dessen Zustimmung der Schutzstreifen auch im Abschnitt zwischen Torfmoorkamp und Steenbeker Weg Hsnr. 51 markiert werden.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Anlass

Im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke im Steenbeker Weg sollen die unzureichenden Verhältnisse für den Radverkehr verbessert werden.

 

Auf der Südseite des Steenbeker Weges steht derzeit kein ausreichendes Angebot für den Radverkehr zur Verfügung. Der vorhandene Gehweg ist zwar für den Radverkehr freigegeben, führt aber regelmäßig zu Beschwerden von Fußngern und Radfahrern, da die Oberflächenbeschaffenheit und v.a. die vorhandenen Breiten nicht ausreichend dimensioniert sind. Konflikte ergeben sich insbesondere durch die unterschiedlichen Belange (langsames Fortbewegen von älteren Personen mit Rollatoren / Rollstühlen, Nutzung mit Kinderwagen etc. bei gleichzeitigem Befahren durch Radfahrer. Die Vertreter des Beirates für Seniorinnen und Senioren weisen regelmäßig auf die problematische Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr hin. Darüber hinaus ist der Steenbeker Weg gemäß dem Veloroutenplan eine Nebenroute. Das zügige Radfahren bzw. ein Überholen von langsameren Radfahrern durch schnellere Radverkehre ist heute nicht gegeben.

 

Auf der Nordseite des Steenbeker Weges steht ein gebauter Einrichtungsradweg zur Verfügung. Regelwidrig wird dieser regelmäßig in falscher Richtung benutzt. Es ist davon auszugehen, dass dieses regelwidrige Verhalten durch das unzureichende Angebot auf der Südseite des Steenbeker Weges mit verursacht wird. Darüber hinaus ergeben sich gefährliche Situationen an der Einmündung Moorkamp und der Grundstückszufahrt zum Getränkemarkt Hoffmann, da die Autofahrer nicht mit Radfahrern von rechts rechnen.

 

 

 

 

 

II. Planung

 

Die Möglichkeit einer Markierungsänderung ist jetzt durch die Erneuerung der Fahrbahndecke des Steenbeker Weges gegeben.

 

Zur Vervollständigung des Radverkehrsnetzes in der Landeshauptstad Kiel und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den gesamten Verkehrsablauf ist in einem 1. Schritt vorgesehen, auf der Südseite des Steenbeker Weges zwischen Steenbeker Weg Hsnr. 51 und Projensdorfer Straße einen Schutzstreifen für der Radverkehr auf der Fahrbahn zu markieren. Im 2. Schritt ist in 2015 auch im Abschnitt zwischen Torfmoorkamp und Steenbeker Weg Hsnr. 51 die Markierung des Schutzstreifens vorgesehen. Diese zeitlich versetzte Umsetzung wird notwendig, um die Wirkung des auf der Nordseite vorgesehen Parkstreifens auf das Parkverhalten der Anwohner im Stadtteil beobachten zu können. Es ist davon ausgegangen, dass mit der Markierung des Parkstreifens auf der Nordseite im Gegenzug die Südseite nicht mehr in der heutigen Intensität beparkt wird.

Bestätigt sich die Erwartung, dass zukünftig vermehrt bzw. ausschließlich auf der Nordseite geparkt wird, weil nur hier ein Parkstreifen zur Verfügung steht, ist die Markierung des Schutzstreifen auf der Südseite realisierbar.

 

Die Velonebenroute Steenbeker Weg ist eine maßgebliche Verbindung der Ost-West-Beziehung zwischen den Ortsteilen Suchsdorf und Wik. Durch eine Verbesserung des Angebotes ist davon auszugehen, dass sich auch eine weitere Erhöhung des Radverkehrsanteils in den Ortsteilen Suchsdorf, Steenbeck/Projensdorf und Wik ergibt.

Neben der Verbesserung für den Radverkehr sind weitere Vorteile für die verkehrlichen Belange zu erwarten.

 

  1. Die vom Ortsbeirat Steenbek/Projensdorf in der Vergangenheit vielfach bemängelten beengten Straßenraumverhältnisse werden beseitigt, da der Schutzstreifen für den Radverkehr weniger Fläche am Fahrbahnrand beansprucht (1,75 m), als die derzeit parkenden Fahrzeuge. Zudem darf ein Schutzstreifen in Ausnahmefällen (z.B. Begegnung LKW/Bus) unter Berücksichtigung der Sicherheit des Radverkehrs überfahren werden.
  2. Die Begegnung der Linienbusse (KVG Linie 62) wäre problemlos möglich. Da abschnittsweise auf beiden Seiten geparkt wird, ist ein reibungsloser Linienbusverkehr zur Zeit nicht immer möglich. Die beengten Fahrbahnverhältnisse lassen eine fahrplanmäßige Durchhrung des Linienverkehrs nicht immer zu.
  3. Die Fahrten der Notfallambulanzen zur Lubinus Klink könnten zukünftig ebenfalls mit weniger Störungen durchgeführt werden. Zur Zeit kommt es im Begegnungsverkehr, insbesondere mit LKW und Bussen, zu vermeidbaren Behinderungen.
  4. Die Beseitigung der beengten Fahrbahnverhältnisse für den allgemeinen Kfz-Verkehr wäre erreicht.
  5. Die beiden Bushaltestellen Klinik Lubinus und die südliche Bushaltestelle Torfende werden mit der Deckenmaßnahme barrierefrei ausgebaut.
  6. Dem Fußverkehr auf der Südseite des Steenbeker Weges wird jetzt durch den Entfall der Nutzung von Radfahrern ein anforderungsgerechtes Angebot ermöglicht.

 

Da Veränderungen bezüglich des ruhenden Verkehrs unter den unmittelbaren Anwohnern häufig mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden, hat die Verwaltung bei der Planung der Maßnahme eine Betrachtung des ruhenden Verkehrs im Rahmen von mehreren Ortsterminen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Da auf der Nordseite des Steenbeker Weges auch in den Abend- und Nachtstunden ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, ist lediglich ein vertretbarer Wechsel der Fahrbahnseite zum Parken notwendig. Die auf der Südseite von Mitarbeitern bzw. Besuchern der Lubinus Klinik geparkten Fahrzeuge können zukünftig auf den dafür für vorgesehen Parkplatzflächen der Lubinus Klinik geparkt werden. Für Mitarbeiter der Lubinus Klinik wird eine Tagesgebühr von 0,80 € verlangt. Für Besucher ist die erste halbe Stunde frei, die erste volle Stunde kostet 0,60 €, jede weitere Stunde 1,20 €, die Tagesgehr beträgt 5,00 €.

 

Nach Abwägung der verkehrlichen Belange in seiner Gesamtheit (Vervollständigung des Radverkehrsnetzes, ÖPNV-Fahrplanverlässlichkeit, Fahrten der Notfallambulanzen, uneingeschränkte Nutzung des Gehweges für Fußnger, ausreichendes vorhandenes Angebot für das Kfz-Parken auf der Nordseite) hält die Verwaltung es für notwendig und sinnvoll die Maßnahme schrittweise umzusetzen.

 

Mit Ausblick auf die Fahrbahndeckenerneuerung im Steenbeker Weg zw. Torfmoorkamp und B76 in 2015 und dem auch hier auf der Südseite geplanten Schutzstreifen für den Radverkehr ist der in diesem Jahr ausgesparte Abschnitt zw. Torfmoorkamp und Steenbeker Weg Hsnr. 51 vorbehaltlich der entsprechenden Abstimmungen im Ortsbeirat und Bauausschuss vorgesehen.

 

 

Beteiligungen

 

Das Fahrradforum (Politik, Verbände, Polizei, Verwaltung) hat die Maßnahme in seiner Sitzung am 14.05 2014 erneut beraten und empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme.

 

Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat Steenbek/Projensdorf in der Sitzung am 02.04.2014 vorgestellt. In seiner Sitzung am 07.05.14 hat der Ortsbeirat unter Tagesordnungspunkt 5. Steenbeker Weg Parken oder Radweg die Markierung des Schutzstreifens abgelehnt.

 

Im Nachgang zu diesem Votum wurde zwischen der Verwaltung und dem Ortsbeirat eine schrittweise Umsetzung, wie oben dargestellt, als möglich erachtet. Den Anwohnern im Stadtteil soll die Gelegenheit gegeben werden, den Parkstreifen auf der Nordseite als die ausreichend geeignete Parkfläche wahrzunehmen und zu nutzen.

 

 

Zeitplan

 

Die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke und dem Ausbau der Bushaltestellen sollen im Juni 2014 begonnen werden. Mit dem Aufbringen der neuen Fahrbahnmarkierungen (incl. Schutzstreifen für den Radverkehr zw. Steenbeker Weg Hsnr. 51 und Projensdorfer Straße) ist die Maßnahme abgeschlossen.

 

Es ist in 2015 vorgesehen im Abschnitt zw. Torfmoorkamp und B76 eine neue Fahrbahndecke einzubauen und die neue Fahrbahnmarkierung um einen Schutzstreifen für den Radverkehr zu ergänzen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird dann auch ggf. der Schutzstreifen im jetzt ausgesparten Bereich nachträglich markiert.

 

 

Um Ihre Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...