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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0558/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 988 Prüner Schlag belmarktzentrum“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof r das Gebiet zwischen Hasseldieksdammer Weg, Westring, Autobahn A 215 und Olof-Palme-Damm und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

2        Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;  die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

  1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 21 Hektar die Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage Prüner Schlag und Brunsrade“ sowie einen Teilabschnitt des Westrings.

 

Das Plangebiet wird im Norden durch den Hasseldieksdammer Weg mit angrenzender Wohnbebauung, im Osten durch Flächen der Beruflichen Schulen, im Süden durch das Grundstück der Großen Grünen Schützengilde und Teilflächen der A 215 sowie des Olof-Palme-Dammes und im Westen durch die Kilia-Sportanlagen begrenzt.

 

  1. Planungsanlass

Das Plangebiet wird für die Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums in der Landeshauptstadt Kiel überplant. Vorgesehen ist die Ansiedlung eines Möbelhauses mit ca. 40.000 m² Verkaufsfläche sowie die Errichtung eines zusätzlichen Möbeldiscounters mit ca. 8.000 m² Verkaufsfläche.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 988 sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel-Möbel“ mit arrondierenden Grünstrukturen.

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden die erforderlichen Fachgutachten zu den Themen Standortwahl, Verkehr, Emissionen, grünplanerische und naturschutzrechtliche Belange sowie zur Einzelhandelsverträglichkeit erstellt.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung (Anlage 3), dem Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) und der Planzeichnung (Anlage 2, auf insgesamt 8 Seiten), die auch in der Sitzung aushängen wird.

 

  1. Flächennutzungsplan / 32. Änderung

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) ist das Plangebiet bisher als Grünfläche - Dauerkleingärten - dargestellt worden. Die planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 988 erfordern eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Darstellung der Grünfläche wird mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zum größten Teil in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einzelhandel Möbel geändert.

 

Die Sonderbaufläche wird umgeben von Grünflächen, die sich in „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie in „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ aufteilen. Am süstlichen Rand des Plangebiets werden kleinere Flächen als planfestgestellte Ausgleichsflächen für den Bau der Bundesstraße 76 nachrichtlich übernommen.

 

Das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

  1. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.10.2013 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 15.11.2013 gebeten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.10.2013 bis zum 25.10.2013 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich / Hasseldieksdamm am 22.10.2013.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

In einer gemeinsamen Sitzung am 22.10.2013 wurden die Ortsbeiräte Mitte und Schreven-teich/Hasseldieksdamm über die Planung und den Stand der Fachgutachten zu den Themen Standortwahl, Verkehr, Emissionen, grünplanerische und naturschutzrechtliche Belange sowie Einzelhandelsverträglichkeit informiert. Die Ortsbeiräte haben den Vorentwurf der Planung zur Kenntnis genommen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

 

  1. rgerbegehren

Am 30. Oktober 2013 hatten Frau Ulrike Hunold, Herr Jan Barg und Herr Björn Sander bei der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht:
 

"Soll die Planung für ein Möbelmarktzentrum auf dem Kleingartengelände Prüner Schlag / Brunsrade am Westring eingestellt und somit der Beschluss der Kieler Ratsversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 988 aufgehoben werden?“

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte das rgerbegehren mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 r zulässig. Bis zum Bürgerentscheid wurde das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt.

 

Beim Bürgerentscheid am 23. März 2014 stimmte eine Mehrheit von 52,5 Prozent (46.524 Stimmen) mit Nein zum Planungsstopp. Mit Ja zum Planungsstopp stimmten 47,5 Prozent (42.097 Stimmen). Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 45,7 Prozent. Damit können die Planungen fortgesetzt werden.

 

Der Ortsbeirat Mitte und der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung werden die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer von sechs Wochen öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 988

Anlage 3: Begndung inklusive Umweltbericht

Anlage 4: Grünordnerischer Fachbeitrag inkl. Anlagen

Anlage 5: Artenschutzbericht inkl. Anlagen

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Anlagen

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