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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0876/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem Abschluss des als Entwurf beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch mit der 'Anscharpark GbR' wird zugestimmt (Anlage)

 

  1. Dem Abschluss des als Entwurf beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch mit der 'Haus 1 und 3 im Anscharpark GmbH & Co.KG'  wird zugestimmt (Anlage).

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 864 liegt im Stadtteil Wik und umfasst das Gende des ehemaligen Anschar-Krankenhauses. Vorgesehen ist eine Wohn- und Gewerbenutzung mit dem Schwerpunkt Kreativwirtschaft (siehe hierzu Drucksachen Nr. 0861/2014).

 

Zur Sicherung der Erschließung ist der Abschluss von städtebaulichen Verträgen erforderlich. Gegenstand der Verträge ist die Herstellung und der Umbau von öffentlichen Erschließungs-/Entwässerungsanlagen sowie die erforderliche Grundstücksübereignung für die Erweiterungen der Straßenflächen (Heiligendammer Straße).

 

Die in der Anlage beigefügten Vertragsentwürfe wurden mit den Bauträgerinnen abgestimmt.

mtliche mit der Durchführung des Vorhabens bzw. der städtebaulichen Verträge verbundenen Kosten tragen die Bauträgerinnen.

 

Das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt haben dem Entwurf zugestimmt.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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