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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0712/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Zugestimmt wird der Errichtung der Kurt und Ilse Grömm Stiftungals rechtlich unselbständige Treuhandstiftung in Trägerschaft der Landeshauptstadt Kiel. Die beigefügte Satzung der Stiftung wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Eheleute Kurt und Ilse Grömm aus Kiel-Russee haben ein Testament errichtet, dass nach dem Tod des länger Lebenden die Landeshauptstadt Kiel als Erbin vorsieht mit der Auflage,     aus der Erbschaft eine Treuhandstiftung die Kurt und Ilse Grömm Stiftungzu errichten.

Im Testament sind der Wirkungskreis (Kiel-Russee) und die Zwecke der Stiftung:

 

  • Die Förderung Alten- und Jugendhilfe
  • Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO

 

bereits vorgegeben worden. Zur Konkretisierung der Umsetzungsmöglichkeiten dieser Zwecke wurden das Dezernat für Soziales, die Ämter 53 und 54 sowie der Ortsberat Russee eingebunden, um Vorschläge zu sammeln. Die Ergebnisse, die ebenfalls von Verbänden, Vereinen und der Kirche kamen, wurden in die Satzung eingearbeitet.

 

Im Testament wurde auch festgelegt, dass die Entscheidung über die Mittelvergabe im Amt für Soziales erfolgen soll. Über größere Beträge entscheidet die/der Dezernentin/Dezernent für Soziales bzw. der Ausschuss für Soziales. Die Vermögensanlage und die Rechnungslegung verbleiben beim Amt für Finanzwirtschaft.

 

Das Finanzamt Kiel-Nord als zuständige Anerkennungsbehörde hat den Satzungsentwurf bereits genehmigt.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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