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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0052/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

In der Hamburger Chaussee wurden in den Jahren 2010/2011 umfangreiche Bauarbeiten zwischen Wasserwerk und Stadtgrenze durchgeführt. Dabei wurde der alte, unzureichende Fahrbahnaufbau mit Blaubasalt-Kleinpflaster durch einen den heutigen Verkehrsbelastungen angepassten und frostsicheren Fahrbahnaufbau mit Asphaltdecke ersetzt. Die bisherigen, teils wassergebundenen und stark abgesenkten Gehwege und die vorhandenen Radwege wurden erstmalig als kombinierter Geh- und Radweg mit einem neuen frostsicheren Aufbau hergestellt. Vom Wasserwerk bis zur Einmündung des Speckenbeker Weges wurde auf der nördlichen Straßenseite erstmals ein Gehweg angelegt. Durch diese Maßnahmen kann sowohl der Fußnger- als auch der Fahrradverkehr gefahrloser ablaufen. Zusätzlich wurden erstmalig Parkplätze als eigenständige Teileinrichtungen geschaffen. Des Weiteren wurdenume gepflanzt, die der Auflockerung dienen und den durchgängigen Alleecharakter wieder herstellen. Auf Höhe der Einmündung zum Speckenbeker Weg wurde in der Fahrbahn der Hamburger Chaussee eine Mittelinsel als Querungshilfe hergestellt. Auch die Beleuchtung wurde erweitert und verbessert.

 

 

Es handelt sich hierbei um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.

 

 

Abrechnungsgebiet:

mtliche von der Hamburger Chaussee zwischen Waldwiesenkreisel und Stadtgrenze erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.

Im Jahr 2003 wurden für eine andere Baumaßnahme in der Hamburger Chaussee zwischen Waldwiesenkreisel und Stadtgrenze (Aus- und Umbau zwischen Waldwiesenkreisel und Wulfsbrook) schon einmal Ausbaubeiträge von denselben Eigentümern erhoben. Im Rahmen eines damals geführten Klageverfahrens wurde das Abrechnungsgebiet vom Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt.

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Innerortsstraße

Beitragsfähiger Aufwand

rd. 708.000,00 €

Städtischer Anteil

rd. 336.000,00 €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

rd. 372.000,00 €

Beitragsbelastungen

von rd. 16,- €

bis rd. 28.000,- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Hassee/Vieburg eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

             

 

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Anlagen

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