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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0023/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Die anliegenden Listen (Anlagen 1 und 2) umfassen die im Sinne der Hauptsatzung unerheblichen Entscheidungen gemäß  § 95 d der Gemeindeordnung die bis Anfang 2015 vom Oberbürgermeister, vom bevollmächtigten Dezernenten für Finanzen, Personal, Kultur und Ordnung, oder vom bevollmächtigten Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft getroffen wurden.

 

Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Kiel als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Wegen der Einzelbegründungen wird auf die Anlagen verwiesen.


 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Sachverhalt/Begründung

 

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Anlagen

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