Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0023/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen gem. § 95 d der Gemeindeordnung - unerhebliche Haushaltsveränderungen -
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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10.02.2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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19.02.2015
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Antrag
Die anliegenden Listen (Anlagen 1 und 2) umfassen die im Sinne der Hauptsatzung unerheblichen Entscheidungen gemäß § 95 d der Gemeindeordnung die bis Anfang 2015 vom Oberbürgermeister, vom bevollmächtigten Dezernenten für Finanzen, Personal, Kultur und Ordnung, oder vom bevollmächtigten Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft getroffen wurden.
Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Kiel als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Wegen der Einzelbegründungen wird auf die Anlagen verwiesen.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,5 kB
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