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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0097/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

In Ergänzung der Beschlussvorlage Drs. Nr. 0066/2015 erfolgt folgender Verfahrenshinweis:

 

Die Verwaltung hat in mehreren Terminen (u. a. am 23.10.2013 und 27.11.2014) mit den Anwohnern/Anliegern der Eichendorffstraße, der Max-Giese-Straße und der Straße Alte Weide Variantendiskussionen geführt. Seitens der Anwohner wurde eine Wunschvariante formuliert, die eine Anbindung der Veloroute aus Richtung Süden an die Eckernrder Straße auf der Westseite vorsieht. Demgegenüber hat die Verwaltung aus Rechtsgründen eine Anbindung auf der Ostseite vorgeschlagen. Darüber verhält sich die vorgelegte Drucksache Nr. 0066/2015.

 

Am 28.01.2015 fand ein weiterer Ortstermin statt. Es konnte hierbei keine Akzeptanz für die vorgelegte Planung der Verwaltung erreicht werden, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für die Belange von Umwelt und Natur eine Anbindung auf der Ostseite vorsah. Mit Nachdruck wurde weiter die Anbindung auf der Westseite gefordert. Auch ein Gewerbebetrieb in der Alten Weide setzt sich für die Anbindung auf der Westseite ein. Maßgeblich für den Vorschlag war die erleichterte Erreichbarkeit des Gewerbegebiets mit 400 Arbeitsplätzen ohne Querung der Fahrbahn der Eckernförder Straße.

 

Aufgrund dieses Ortstermins wird nunmehr bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde die Freistellung von der Planfeststellung und Plangenehmigung mit einer westlichen Rampe beantragt (Variante 1, siehe Anlage).

 

Um die bereitstehenden Fördermittel nicht verfallen zu lassen und zügig abrufen zu können, ist es gleichwohl dringend geboten, einen Verfahrensfortschritt zur Erlangung des Baurechtes zu erreichen.

 

Daher wird für den Fall, dass mit der Variante 1 keine Freistellung von der Planfeststellung oder Plangenehmigung erreicht werden kann, beantragt, einstweilen vollständig auf eine Anbindung an die Eckernförder Straße zu verzichten (Variante 2, siehe Anlage).

 

Die Verwaltung wird r diesen Fall (Variante 2) weiterhin versuchen, gemeinsam mit den Anwohnern/Anliegern unter Berücksichtigung der Belange von Umwelt und Natur eine Lösung r eine Anbindung zu erarbeiten, die umweltrechtskonform umsetzbar ist.

 

Dieser Geschäftlichen Mitteilung liegen nunmehr zwei in den genannten Punkten geänderte Pläne r die Beschlussvorlage Drs. Nr. 0066/2015 bei.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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