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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0084/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Am 21. März 2015 trifft der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Entscheidung über die deutsche Bewerberstadt für die Olympischen Spiele 2024. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung soll die Entscheidung über den Segelstandort zeitnah nach der Entscheidung über die Bewerberstadt erfolgen, voraussichtlich im April. Auf Grundlage der Resolution der Ratsversammlung aus Juli 2014 (Drs. 0617/2014), dass die Landeshauptstadt Kiel eine deutsche Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 unterstützt, hat die Verwaltung eine Konzeption mit dem Titel „Olympische Segelwettbewerbe 2024 in Kiel“ erarbeitet und am 14. November 2014 beim Besuch des Innensenators der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Konzeption eine Bewerbung zu erstellen und die unter Ziffer 2. bis Ziffer 6. benannten Schritte einzuleiten, falls Kiel als Segelstandort ausgewählt wird. Alle weiteren Schritte stehen damit unter dem Vorbehalt, dass die Landeshauptstadt Kiel nach dem 21. März 2015 als deutscher Segelstandort benannt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 4.1 der Begründung beschriebene Organisationsstruktur weiter zu konkretisieren und diese  sofort und im notwendigen Rahmen personell und finanziell auszustatten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Konzeption vorgeschlagenen Standorte „Olympiazentrum Schilksee“ und „Olympiaquartier Holtenau jeweils eine Machbarkeitsstudie mit einer überschlägigen Grobkostenermittlung auf Basis der vorliegenden Konzeption und ihrer jetzigen Planungstiefe zu erstellen und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Expertengruppen und Institutionen, insbesondere aus Wirtschaft, Tourismus und (Segel-)Sport, parallel eine Entscheidung über den Standort der Wettkampfstätte sowie der Olympischen und Paralympischen Einrichtungen durch die Ratsversammlung vorzubereiten.

 

  1. Sofern im Einzelfall erforderlich, wird die Verwaltung ermächtigt, Kosten für externe Aufträge stufenweise vor der Entscheidung über den Segelstandort auszulösen, wenn ansonsten der unter Ziffer 5. des Antrages aufgeführte Gesamtzeitplan gefährdet würde. Aufgrund des sehr begrenzten Zeitrahmens wird der Oberbürgermeister zudem ermächtigt, die Vergabe von erforderlichen Ingenieur- und Architektenleistungen, deren Auftragsvolumen oberhalb von 100.000 Euro netto liegt, abweichend von § 9 Abs. 2 Ziffer 1 der Hauptsatzung vorzunehmen. Über solche Beauftragungen ist der Finanzausschuss anschließend zu unterrichten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorbereitungen für die Erstellung der Bewerbungsschrift (Mini Bid-Book) in Abstimmung mit dem DOSB und der Bewerberstadt zu beginnen und bis zur Abgabe beim IOC im Januar 2016 fertigzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bürgerentscheid auf Grundlage der Standortentscheidung durch die Ratsversammlung vorzubereiten. Es ist vorgesehen, dass die Beschlussfassung über die Durchführung des Bürgerentscheids gem. § 16 GO zeitgleich zur Beschlussfassung über den Standort erfolgt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Abstimmung mit dem DOSB sowie der Bewerberstadt sobald möglich zu konkretisieren, falls erforderlich anzupassen und die Selbstverwaltung über relevante Änderungen zu informieren.

 

 

Begründung:

 

 

  1. Anlass, Zielsetzung und Zeitpunkt der Antragsstellung

 

Anlass

 

Anfang April 2014 hat das DOSB-Präsidium den Wunsch bekräftigt, Olympische Spiele 2024 nach Deutschland zu holen. Ende Mai legte der DOSB dann den beiden deutschen Bewerberstädten Hamburg und Berlin einen Fragenkatalog vor, den die Städte bis Anfang September zu beantworten hatten.


Am 10. Juli 2014 hat die Ratsversammlung die folgende Resolution beschlossen: Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt eine deutsche Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 und bekräftigt, dass in Kiel die besten Voraussetzungen für die Durchführung der Olympischen Segelwettbewerbe vorzufinden sind (…) Die Freie und Hansestadt Hamburg bereitet derzeit eine Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 vor. Dazu finden derzeit erste Sondierungsgespräche mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) statt. Die Landeshauptstadt Kiel wird sich bereits in dieser Phase für die Durchführung der Olympischen Segelwettbewerbe anbieten. Die Resonanz ist sowohl in Kiel als auch überregional ausgesprochen positiv. Dieses Angebot gilt auch für den Fall, dass eine weitere deutsche Stadt sich für die Durchführung der Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 erfolgreich bewirbt.“

 

Auf Grundlage der Resolution hat die Verwaltung eine Konzeption mit dem Titel „Olympische Segelwettbewerbe 2024 in Kiel“ erarbeitet und am 14. November 2014 beim Besuch des Innensenators der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich vorgestellt.


Am 18. September 2014 beschloss die Ratsversammlung außerdem, dass die Kieler Bürgerinnen und Bürger an der Planung der Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe 2024 in Kiel zu beteiligen sind.

 

Anfang Dezember befürwortete die Mitgliederversammlung des DOSB einstimmig den Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele im Jahre 2024 und gegebenenfalls 2028. Die Entscheidung, dass eine deutsche Bewerbung eingereicht werden soll, ist damit getroffen.
 

Die Verwaltung hat bisher noch keinen Auftrag der Selbstverwaltung, eine Bewerbung für die Landeshauptstadt Kiel als Segelstandort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe abzugeben und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Da die Mitgliederversammlung des DOSB erst Anfang Dezember 2014 den Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung berwortet hat und das weitere Verfahren erst Ende 2014 konkretisiert wurde, hat die Verwaltung zur Haushaltsaufstellung 2015 noch nicht abschätzen können, welche Schritte r die Bewerbung erforderlich sind und welche personellen und finanziellen Ressourcen benötigt werden. Deshalb sind bisher keine Mittel für eine Olympiabewerbung im Haushalt eingestellt.

 

Außerdem hat die Verwaltung bisher nur den Auftrag der Ratsversammlung, ein Konzept r die Beteiligung derrgerinnen und Bürger vorzulegen. Da die Zustimmung der Bevölkerung eine zentrale Frage jeder Bewerbung ist und der DOSB beschlossen hat, in den Bewerberstädten einen Bürgerentscheid auf Basis eines konkreten und hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bekannten Konzeptes durchzuführen, hat die Verwaltung bereits im November 2014 mit der vorgelegten Konzeption empfohlen, die Kieler Bürgerinnen und Bürger mit einem Bürgerentscheid um Zustimmung zur Bewerbung zu bitten.

 

Der weitere Zeitplan zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 ist gemäß Beschluss des DOSB und Vorgaben des IOC nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt vorgesehen. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:

 

 

21. März 2015:               Außerordentliche Mitgliederversammlung des DOSB - Entscheidung über die deutsche Bewerberstadt

 

April 2015:              Voraussichtlich Entscheidung des DOSB und der Bewerberstadt gemeinsam mit den Sportfachverbänden über den Segelstandort

 

1. Stufe „Bewerberphase“

15. September 2015:               Abgabe der Interessensbekundung beim IOC

8. Januar 2016:                             Abgabe der Bewerbungsunterlagen ("Mini Bid-Book" mit "Application file" = Fragenkatalog und Garantien) beim IOC

April/Mai 2016:                             Benennung der offiziellen Kandidatenstädte durch die Exekutive des IOC

 

2. Stufe „Kandidatenphase“

August 2016:               Beobachtungsprogramm der Kandidatenstädte bei den Olympischen und Paralympischen Spiele in Rio

November/

Dezember 2016:                             Kandidaten versammeln sich zum Nachtreffen Rio 2016 in Tokio

Januar 2017:                             Abgabe des Bid-Book ("Candidature File" und Garantien)

Sommer 2017:                             Entscheidung der IOC-Vollversammlung über die Ausrichterstadt der Olympischen Sommerspiele 2024

 

Im Antrag der Beschlussvorlage sind die zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren in der Landeshauptstadt Kiel erforderlichen Schritte r die „Bewerberphase“ bis zur Einreichung des sogenannten Mini Bid-Books benannt, sollte Kiel den Zuschlag als Segelstandort erhalten. In Abstimmung mit dem DOSB sowie der Bewerberstadt können sich die Schritte im weiteren Verfahren aber noch ändern. Der Zeitpunkt des Bürgerentscheids ist beispielsweise noch nicht abschließend geklärt, da in beiden Bewerberstädten die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind. Gemäß Presseberichterstattung hat der DOSB sogar angekündigt, dass ein Bürgerentscheid möglicherweise erst nach Abgabe des Mini Bid-Books im Jahr 2016 durchgehrt wird.

Die konkreten Schritte der Kandidatenphase werden nur erforderlich, wenn die deutsche Bewerbung angenommen wird. Da die Anforderungen für diese Phase noch unklar sind, können das Verfahren sowie die finanziellen und personellen Auswirkungen derzeit noch nicht dargestellt werden. Sobaldglich wird beides konkretisiert. Bereits heute ist aber abzusehen, dass eine weitere Beteiligung der Kieler Bürgerinnen und Bürger auch in der sogenannten „Kandidatenphase“ sinnvoll und möglich sein wird.

 

Zeitpunkt und Zielsetzung der Antragsstellung

 

Die Entscheidung des DOSB über die Bewerberstadt llt am 21. März 2015. Die Auswahl des Segelstandortes erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand zeitnah im Anschluss.

Bisher ist demnach noch unklar, ob Kiel Segelstandort wird. Daher empfiehlt die Verwaltung, vor der Entscheidung über den Segelstandort auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes lediglich, die im Januar begonnene Sympathie- und Informationskampagne mit begrenztem finanziellem Aufwand fortzusetzen. Die weiteren Schritte, die mit heren Kosten verbunden sind, sollen erst nach der Wahl Kiels als Segelstandort erfolgen.

Der Zeitraum ab Entscheidung r Kiel bis zur erforderlichen Standortentscheidung über die Wettkampfstätten durch die Ratsversammlung, die nach derzeitigem Zeitplan im September erfolgen muss, ist sehr eng für die erforderlichen Planungsschritte und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Daher wird der Oberbürgermeister ermächtigt, in diesem Ausnahmefall und abweichend von § 9 Abs. 2 Ziffer 1 der Hauptsatzung, Vergaben von erforderlichen Ingenieur- und Architektenleistungen, deren Auftragsvolumen oberhalb von 100.000 € netto liegt, vorzunehmen, falls keine reguläre Sitzung des Finanzausschusses sowie der Ratsversammlung erreicht werden kann.

Der Finanzausschuss ist in dem Fall nachträglich über die Vergabe zu unterrichten.

Darüber hinaus können externe Aufträge vor einer Entscheidung über den Segelstandort ausgelöst werden, wenn ansonsten der Zeitplan bis zur Abgabe des Mini Bid-Books im Januar 2016 gefährdet wird.   

Erforderliche verwaltungsinterne Organisationsstrukturen sind bereits jetzt vorzubereiten. Soweit zusätzlich inhaltliche Vorarbeiten und Klärungen r einen geregelten Zeitablauf erforderlich sind, sind diese ab sofort in Angriff zu nehmen.

Vorlaufend wurden am 14. Januar 2015 die drei betroffenen Ortsbeiräte Holtenau, Pries/ Friedrichsort sowie Schilksee in einer gemeinsamen Ortsbeiratssitzung beteiligt und haben geschlossen Zustimmung zu einer Olympiabewerbung auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes bekundet.


 

  1. Bedeutung Olympischer und Paralympischer Spiele für die Landeshauptstadt Kiel


Olympische und Paralympische Spiele waren für nahezu jede ausrichtende Stadt ein großer Gewinn. Auch Kiel profitiert noch heute von den Olympischen Segelwettbewerben 1972. Besonders positiv auf die Stadtentwicklung und die Standortattraktivität wirken sich die Spiele dann aus, wenn sie zu den schon bestehenden Planungen und Zielen der Stadtentwicklung passen.
 

Dies wäre sowohl im Olympiazentrum Schilksee als auch im möglichen Olympiaquartier Holtenau gegeben.

 

Der Standort Schilksee ist im Wesentlichen durch das Olympiazentrum geprägt. Anlässlich der Olympischen Segelwettbewerbe 1972 errichtet, machen das Olympiazentrum und der zugehörige Hafen bis heute als Standort der Kieler Woche sowie als Bundes- und Olympiastützpunkt der deutschen Nachwuchssegler die besondere Bedeutung Schilksees deutlich.

Eine erneute Nutzung und Erweiterung des Olympiazentrums im Rahmen Olympischer Segelwettbewerbe 2024 wird Schilksee als Segelstandort weiter stärken, organisatorische und strukturelle Mängel beheben und insgesamt neue attraktive Orte schaffen.

 

Demgegenüber würden Olympische Segelwettbewerbe auf dem MFG 5 Areal diesem bedeutendsten Konversionsprojekt der Landeshauptstadt Kiel einen entscheidenden Entwicklungsschub geben.

 

Eine Nutzung des MFG 5 Geländes als Olympiaquartier ist mit dem von der Ratsversammlung bereits beschlossenen Nutzungskonzept unter dem Titel „Vernetzte Stadtteile“ vollständig kompatibel. Darüber hinaus sind auch die Zeitpläne untereinander kongruent: Nach Abzug einer Landeswassergartenschau 2020 wäre die Infrastruktur für den Bau des Olympiaquartiers bereitet.

 

Die Olympischen Segelwettbewerbe würden nicht nur der segelsportlichen und touristischen Entwicklung der Stadt einen enormen Auftrieb geben, sondern auch die städtebaulichen Entwicklungen und Vermarktungen erleichtern und beschleunigen. Darüber hinaus würde auch die Verkehrsinfrastruktur an die Bedürfnisse von Olympia angepasst werden. Kiel würde weltweit als „Sailing City“ im Fokus stehen und könnte so einen großen Imagegewinn erzielen.

 

Auch mit Blick auf die von der Ratsversammlung beschlossenen strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel wäre Olympia für die Stadt ein großer Gewinn.


Schon mit der Bewerbung entstehen jedoch auch Kosten und Risiken. Viele der beschriebenen positiven Effekte entstehen erst, wenn die deutsche Bewerbung tatsachlich den Zuschlag erhält. Daher ist Kern des Konzeptes insbesondere Maßnahmen zu planen, die für Kiel als Segelstandort im Zuge der Weiterentwicklung der beiden Standorte Schilksee und Holtenau sowie in Bezug auf die Stadtentwicklung insgesamt, unabhängig vom Zuschlag für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe, sinnvoll sind. 

 

Die Zielsetzung der Landeshauptstadt Kiel, für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe ein nachhaltiges Konzept umzusetzen, entspricht den aktuellen Beschlüssen des IOC. Im Dezember 2014 hat das IOC die „Olympische Agenda 2020“ verabschiedet, mit der das IOC Reformen anstoßen möchte. Nachhaltigkeit in alle Aspekte der Olympischen Spiele einzubeziehen, ist eine zentrale Empfehlung der Agenda. So sollen Planungen und Maßnahmen auf das tatsächlich notwendige Maß geschränkt bleiben. Zudem hat das IOC weitreichende finanzielle Unterstützung zugesagt, um die Belastungen der ausrichtenden Stadt deutlich zu reduzieren.

In der Summe sind Olympische und Paralympische Segelwettbewerbe eine große Chance für Kiel, die Stadtentwicklung voranzutreiben, das Image zu verbessern und die Landeshauptstadt Kiel als Standort im nationalen und internationalen Wettbewerb, deutlich erkennbarer zu machen.

 


 

  1. Weiteres Vorgehen und Beteiligung


Bis zur Entscheidung über den Segelstandort wurde bzw. wird die im Januar begonnene Sympathie- und Informationskampagne fortgesetzt. Dazu zählen insbesondere:

- Information der Ortsbeiräte Schilksee, Pries-Friedrichsort und Holtenau
- Kiel-Treff bei der boot in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Olympia
- Testimonial-Initiative, gemeinsam mit dem Sailing Team Germany und anderen Personen
- Produktion und Verteilung eines „Olympia-Flyers“

- Pressearbeit, auch in Kooperation mit den Kieler Nachrichten
- Verbreitung von Informationen in den sozialen Netzwerken

 

Sollte Kiel Austragungsort für die Olympischen und Paralympischen Segelwettbewerbe werden, muss unmittelbar nach einer Entscheidung, die ab dem 21. März 2015 erfolgt, die Standortentscheidung zwischen Schilksee und Holtenau unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereitet werden. Sie soll voraussichtlich in der Ratsversammlung im September 2015 getroffen werden.

Die Öffentlichkeit soll in folgender Weise beteiligt und informiert werden:

    1. In Beteiligungsformaten wie Planungsworkshops (koordiniert und organisiert durch das Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt) sollen Belange der städtebaulichen Entwicklung und der bestehenden Planungsvisionen weiterentwickelt werden.
    2. Weitere Information und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern soll durch ernzende Formen der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen (koordiniert durch das Pressereferat).

 

Parallel dazu müssen auch die Vorarbeiten zur Erstellung des Mini Bid-Books erfolgen, das im Januar vom DOSB beim IOC eingereicht werden muss.


Im Anschluss an die Entscheidung der Ratsversammlung über den Standort, wird der
rgerentscheid vorbereitet und voraussichtlich Mitte November 2015 durchgeführt.


Bei einem positivenrgerentscheid erfolgt die Fertigstellung des Mini Bid-Books auf
Grundlage der vorbereitenden Tätigkeiten und der Machbarkeitsstudie.

 

 

  1. Kosten und Einsatz personeller Ressourcen

 

Da die genauen Anforderungen an den Segelstandort zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, ist der erforderliche Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen nur vorufig und grob einzuschätzen.

 

Durch den Aufbau von verwaltungsinternen Organisationsstrukturen kann es zu Verzögerungen in anderen Projekten, insbesondere im Bereich des Dezernates r Stadtentwicklung und Umwelt und im Pressereferat kommen. Insoweit bedeutet eine Zustimmung zu dieser Vorlage auch eine Priorisieren des „Projekts Olympia“.

 

4.1 Organisationsstrukturen

 

Die geplante Organisationsstruktur ist dem Organigramm der Anlage zu entnehmen.

 

-          Verwaltungsinterne Organisationsstruktur:

 

Hier sind drei unterschiedliche Einheiten vorgesehen:

  1. Um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen, die im Rahmen der ersten und der folgenden Bewerbungsphasen ab Ende März zu erwarten sind, muss ein von anderen Aufgaben freigestelltes „Olympia-Büro“ eingerichtet werden. Dieses übernimmt im Wesentlichen Koordinationsaufgaben und begleitet die Öffentlichkeitsarbeit, die mit externer Unterstützung durchgeführt werden soll. Für die Machbarkeitsstudie, Grobkostenermittlung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planungsfragen sollen zwei externe Büros beauftragt werden. Unterstützt und koordiniert werden diese von einer verwaltungsinternen Projektgruppe im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt.
  2. Daneben soll die schon seit September 2014 arbeitende Projektgruppe, bestehend aus dem Kieler Yacht-Club, der Sporthafen Kiel GmbH, Kiel-Marketing und weiteren städtischen Ämtern zur Unterstützung fortbestehen.

 

-          Ein politisch besetzter Planungsbeirat (Mitglieder der Ratsversammlung und betroffene Ortsbeiratsvorsitzende) flankiert und unterstützt die Arbeit der Verwaltung.

 

Um die notwendigen personellen Ressourcen bereit zu stellen, wäre sowohl im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt sowie im Dezernat des Oberbürgermeisters ab April 2015 eine Kompensation erforderlich. Es ist daher beabsichtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan voraussichtlich zwei bis drei Stellen einzurichten.

 

4.2 Kosten


Die folgende Kostenkalkulation kann aktuell nur überschlägig geschätzt werden bzw. beruht auf Erfahrungswerten und Referenzprojekten und muss im weiteren Prozessverlauf verfeinert und angepasst werden.

 

Mit folgenden Kosten bis Januar 2016 ist zu rechnen:
 

Kosten bis zur Entscheidung über den Segelstandort

 

Infokampagne bis 21. März 2015:                                                                                     30.000 €

 

Kosten nach Entscheidung über den Segelstandort

 

Planung:                                                                                                 

-          Machbarkeitsstudie mit Grobkostenermittlung zu beiden Standorten              160.000

-          NK Planung                                                                                                                                40.000

-    Kosten für Öffentlichkeitsbeteiligung, Planungsworkshops              etc.                              90.000

 

Öffentlichkeitsarbeit:

-          Kosten für Öffentlichkeitsbeteiligung              /Öffentlichkeitsarbeit                                            60.000 €               

-          Informationskampagne zum Bürgerentscheid ca.                                                          60.000 €

-          Durchführung Bürgerentscheid ca.                                                                                    250.000

 

Sonstige Kosten für die Erstellung des Mini-Bid-Books ca.                                          100.000 €
     

 

Gesamtkosten ca.                                                                                                                 790.000 €

 

Sollte der Gesamtzeitplan z.B. durch eine spätere Entscheidung über den Segelstandort gefährdet sein oder konkrete Anforderungen des DOSB sowie der Bewerberstadt eine andere Planung erfordern, sind ggf. Aufträge schon vor der Entscheidung über den Segelstandort auszulösen, wodurch sich die Kosten erhöhen.

 

Im Haushalt 2015 waren bisher keine Mittel vorgesehen. Anknüpfend an das vorliegend beschriebene Szenario wurde jetzt eine entsprechende Kostenstelle Bewerbung Olympische Segelwettbewerbe 2024“ eingerichtet. Die Deckung der in 2015 notwendigen Aufwendungen soll vorrangig aus Mehreinnahmen erfolgen. Über die tatsächliche Deckung wird der Finanzausschuss jeweils informiert.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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