Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0883/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

  1. Zusammenfassung:

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 31.Oktober 2013 (Drs. 0836/2013) wurde die Ausgestaltung des Sportbeckens, die technische Ausstattung des Sport- und Freizeitbads entschieden und Mittel i. H. v. 24.137.500 (2012 2016) bereitgestellt.

Außerdem wurden Kosten im Wirtschaftplan der Kieler Bäder GmbH für die Ausstattung des Sport- und Freizeitbades i. H. v. 400.000 veranschlagt.

 

  1. Sachverhalt

 

Fördermittel

Im Frühjahr 2015 wurde der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für den Bau des Sport- und Freizeitbads gemeinsam vom Stadtplanungsamt und der BIG-STÄDTEBAU GmbH als Sanierungsträger für den Hörn-Bereich an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein gestellt.

 

Insgesamt wurden im Antrag Kosten für den Bau des Sport- und Freizeitbads i. H. v. 26.114.794 angemeldet. Diese Summe leitet sich wie folgt ab:

 

-          Als Z-Bau zur baufachlichen Prüfung bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) im Oktober 2014 eingereichte Kosten:              23.979.000,-

-          Von der GMSH mit  Prüfvermerk vom Dezember 2014 anerkannte Kosten:                                                                                                                25.856.148,-

-          Von der GMSH nicht anerkannte, aber dennoch anfallende Kosten (u.a.: Ausgleichszahlungen Wald, Kosten Spatenstich )                                                                                          258.646,-

 

 

Das Städtebaureferat des Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB) ist mit seinem Fördermittelbescheid der Prüfung der GMSH gefolgt und hat auf Basis der leicht reduzierten Baukostensumme i. H. v. 25.856.148 eine Förderung i. H. v. 10.672.276,71 anerkannt.

Zwischenzeitlich hat  die BIG-STÄDTEBAU GmbH einen Antrag auf förderrechtliche Anerkennung weiterer Kosten gestellt. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme  Hörn-Bereich“  wurden in den Jahren 2013 bis 2015 zusätzlich zu den für die Gesamtmaßnahme bereits bewilligten und überwiegend bereits eingesetzten Zuwendungen (Fördermittel) die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zuwendungen bewilligt.

Formell sind die bewilligten Mittel gemäß den Bestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH) dem Sondervermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Hörn-Bereichzuzuführen und nicht einer speziellen Einzelmaßnahme, wie dem Sport- und Freizeitbad, zuordenbar.

Sie sollen im Rahmen der Gesamtfinanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Hörn-Bereichfür die Finanzierung der förderfähigen Kosten des Sport- und Freizeitbades eingesetzt werden. Der städtische Eigenanteil zur Kofinanzierung der Fördermittel wurde bzw. wird aus der Haushaltsstelle für das Sport- und Freizeitbad bereitgestellt.

Aus förderrechtlichen Gründen war es erforderlich, einen Teil der in den Jahren 2013 bis 2015 bewilligten Zuwendungen, die für die Finanzierung des Sport- und Freizeitbades zum Einsatz kommen sollen, im Umfang von ca. 3.540.000 zunächst für die Auflösung von Zwischenfinanzierungen zu verwenden. Dieser Betrag wird perspektivisch durch die Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen resultierend aus erwarteten Grundstückserlösen im Rahmen der Gesamtfinanzierung ausgeglichen.

Ebenfalls ist es möglich bzw. in der Gesamtfinanzierungsplanung vorgesehen, das Delta zwischen der maximal förderfähigen Summe und der Summe der in den Jahren 2013 bis 2015 bewilligten Zuwendungen durch Grundstückserlöse auszugleichen.   Der Zeitpunkt der Erzielung der Grundstückserlöse ist derzeit nicht bestimmbar, ggf. für die Jahre 2016 / 2017 anzunehmen.

 

 

Stand Juni 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

maximale Fördermittelhöhe 3/3

 

10.672.276,71

gem. Fördermittelbescheid vom  09.05.2015

8.665.961,18

bereits bewilligt

2.006.315,53

weitere mögliche Finanzierung durch Verkaufserlöse

von Grundstücken aus dem Sanierungsgebiet.

 

 

Fördermittelhöhe 3/3 gem. Fördermittelbescheide bis 05.05.2015

2/3-Anteil Bund/Land

1/3 Anteil

Landeshauptstadt Kiel (LHK)

Verwaltungsgeb. für Investitionsbank (IB) bezahlt von LHK

8.665.961,18

5.777.307,45

2.888.653,73

121.778,91

 

Die Fördermittelhöhe bezieht auf die angemeldeten Netto-Baukosten, also ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer.

 

Die bislang bewilligten Haushaltsmittel im Finanzplan können aus nachfolgenden Gründen nicht 1:1 mit den Fördermitteln (2/3 abzüglich Verwaltungsgebühr IB) verrechnet werden:

 

  • Bei der Anmeldung der Baukosten für das Sport- und Freizeitbad ist bisher von einer vollen Erstattung der Vorsteuern durch das Finanzamt in Höhe von 19 % (die der LHK in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) ausgegangen worden. Im Sport- und Freizeitbad wird nach Fertigstellung neben dem öffentlichen Badebetrieb auch hoheitliches Schulschwimmen angeboten werden. Da das hoheitliche Schulschwimmen nicht der Umsatzsteuer unterliegt, also nicht mit Umsatzsteuer belastet wird, ist auch der Vorsteuerabzug aus den Baukosten anteilig zu kürzen. Bis zur abschließenden Festlegung des Umfanges des Schulschwimmens wurde sich darauf verständigt, dass pauschal 10% von 19 % Umsatzsteuer nicht mehr zur Erstattung beim Finanzamt angemeldet werden. Um diesen Betrag erhöhen sich die bislang nur netto angemeldeten Baukosten, s. nachfolgende Tabelle. Für die Zeit  vom Beginn der Planungen des Sport- und Freizeitbades in 2009 bis 2013 wurden insgesamt 16.598,46 Vorsteuern an das Finanzamt zurück gezahlt  Ab 2014 erfolgt eine entsprechend reduzierte Anmeldung der Vorsteuer durch das Amt für Finanzwirtschaft.

 

  • Mit Bescheid des Finanzamtes Kiel-Nord vom  22.12.2014 wurde bestätigt, dass das Finanzamt die  Verpachtung der Kieler Bäder an die Kieler Bäder GmbH (KBG) durch die LHK als Vermögensverwaltung beurteilt und den  Betrieb gewerblicher Art aberkennt, siehe hierzu auch Ausführungen in der Beschlussvorlage des Dezernates IV vom 30.10.2014, Drs. 0888/2014. Gegen diese Entscheidung wurde durch die LHK Einspruch eingelegt; über den Einspruch ist noch nicht entschieden worden.

In dieser Beschlussvorlage wurde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass aus Sicht des Finanzamtes die LHK auf der Basis der bis zum 31.12.2014 gültigen Vertragsgrundlage zwischen dem BgA Bäder des Amtes für Sportförderung und der KBG  nicht mehr unternehmerisch tätig  und mit der Verpachtung ihrer  Bäder nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt wäre. Diese Änderung hätte finanzielle Auswirkungen nicht nur auf die bestehenden Bädereinrichtungen, sondern auch auf das im Bau befindliche Sport- und Freizeitbad. Künftig wären auf alle Investitionen für die Bäder 19 % Umsatzsteuer ohne Möglichkeit der Erstattung durch das Finanzamt zu zahlen. Dieser Umstand würde allein für den Bau des  Sport- und Freizeitbades zu Mehrkosten von insgesamt rund  5 Mio. führen. Bei der Verrechnung der im Haushalt zur Verfügung stehenden investiven Mittel mit den bewilligten Fördermitteln wurde auf Grund der zum 01. Januar 2015 geänderten Vertragslage  davon ausgegangen, dass weiterhin lediglich eine Kürzung der abziehbaren Vorsteuern  für das Schulschwimmen zu berücksichtigen ist. Dies ergibt auf eine Summe von  26.514.794 netto Mehrkosten i. H. v. rund  503.780 .

 

  • Bei der KBG wurden bis Ende 2014 Rücklagen gebildet, um daraus die nicht in den Baukosten enthaltene Ausstattung des Sport- und Freizeitbads zu bezahlen. Für die Ausstattungskosten wurde o. g. Betrag von 400.000,- angesetzt. Dem Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) ist die bisher bewilligte Summe i. H. v. 312.119,08 zurückzuzahlen, da der ursprüngliche Zuwendungszweck Ausstattung eines von der KBG betriebenen Bads - nicht mehr durch die KBG erfüllt werden kann.

 

 

Netto-Baukosten (incl. Ausstattung Bad 400.000 ) Stand 08/15

          26.514.794 €  

Nicht abziehbare Vorsteuern auf Schulschwimmen

                 503.780 €  

Projektgesamtkosten

27.018.574

 

 

abzüglich 2/3-Anteil Förderung Bund/Land

-           5.777.307 €  

zuzüglich Verwaltungsgebühr I-Bank

  +             121.779 €    

 

 

Finanzbedarf LHK

21.363.046 €    

 

 

bereitgestellte Haushaltsmittel

          24.298.600 €  

 

 

Differenz (gerundet)

 

2.935.500

 

  1. Bezug zu den strategischen Zielen

 

Die geplante Vorgehensweise berücksichtigt das strategische Ziel Kinderfreundliche Stadt (Lebensqualität in unserer Stadt fördern durch höhere Aufenthaltsqualität, bessere Bildungs-, Sport- und Betreuungsmöglichkeiten) und das Querschnittziel Haushaltskonsolidierung.

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Aufgrund des zu erwartenden Rückforderungsbescheides des EBK werden 312.119,08 von der KBG erstattet. Um diesen Betrag wird der künftige Zuschuss der Stadt an den EBK einmalig reduziert.

 

Außerdem werden die investiven Haushaltsansätze für das Sport- und Freizeitbad im Haushalt 2016 aufgrund der bewilligten Fördermittel wie folgt angepasst:

 

 

Bisher geplanter Ansatz

Neuer Ansatz

Differenz

2016

10.000.000

9.165.100

   - 834.900

2017

  2.100.600

              0

- 2.100.600

 

 

 

 

Summe

12.100.600

9.165.100

- 2.935.500

 

 

 

  1. Kosten / Nutzen

 

Das Ziel, die Baukosten für das Sport- und Freizeitbad an der Hörn durch einen möglichst hohen Anteil an Fördermitteln zu reduzieren, konnte erreicht werden.

Alternativen bestehen nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Loading...