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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0056/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2015 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorgelegte Stellenplan wird wesentlich geprägt durch

 

-          die Bewältigung der Flüchtlingssituation und die dadurch bedingte Mehrarbeit in  unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung,

-          die Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung,

-          das  Ziel, dem Sanierungsstau bei der städtischen Infrastruktur, insbesondere bei der Stadtentwässerung zu begegnen,

-          erste Auswirkungen der Dienstvereinbarung über den Umgang mit Rückstands- und Überlastungsanzeigen,

-          den Prozess des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie

-          die Vereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein hinsichtlich des Einsatzes von Schulassistentinnen und Schulassistenten.

 

Der Personal- und Organisationsdezernent hat die Ämter der Stadtverwaltung im März 2015 über das Verfahren zum Stellenplan informiert und dabei auf die von der Ratsversammlung beschlossenen Grundsätze zum Stellenplan (Drs. 0866/2012) hingewiesen.

 

Neue Planstellen werden danach nur eingerichtet

 

  • zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (Pflichtaufgaben),
  • r freiwillige Aufgaben oder Aufgabenerweiterungen, wenn die Kosten durch

  entsprechende Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind, oder

  • r die im gesamtstädtischen Interesse stehende Übernahme oder Fortsetzung

   von Aufgaben, allerdings nur für die Dauer einer vollständigen Kostendeckung.

 

 

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung von KW-Vermerken[1] und KU-Vermerken[2] zum Stellenumfang.

 

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des BAT / TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter/innen.

 

Auch die Veränderungen die sich durch das Wirksamwerden von beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

 

Die Ämter der Stadtverwaltung haben nach vorheriger Beteiligung durch die Dezernatsreferate Stellenplananträge gestellt, die, unter Berücksichtigung von insgesamt gestrichenen rund 56 Planstellen und Planstellenanteilen, im Ergebnis zu 272,6 zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2016 führen.

In dieser Gesamtzahl sind neben den in der Anlage 1 aufgeführten beantragten neuen Stellen auch die Stellen bzw. -anteile enthalten, die durch Beschlüsse der Selbstverwaltung bereits vorgegeben sind (Personal der Kindertageseinrichtungen, Schulsekretär/innen) oder durch eine redaktionelle und kostenneutrale Teilung von Planstellen neu entstehen.

 

Das Personal- und Organisationsamt hat die Anträge auf ihre organisatorische Notwendigkeit geprüft.

Bei der Prüfung wurden insbesondere die jeweilige Rechtsgrundlage, etwaige Beschlüsse der Selbstverwaltung, vertragliche Bindungen sowie Kostendeckungen bzw. Kostenerstattungen von anderer Seite in die Entscheidung mit einbezogen. Daneben wurden jeweils auch organisatorische Alternativen wie auch die Folgen eines möglichen Verzichts auf die jeweils beantragte Stelle oder der Aufgabe selbst bzw. eine Befristung geprüft.

 

Darüber hinaus führt das Personal- und Organisationsamt ständig organisatorische und informationstechnische Maßnahmen durch, um den Stellenzuwachs möglichst zu begrenzen.

Im Organisationsbereich zählten im Jahre 2015 dazu  u. a. Organisationsuntersuchungen in den Abteilungen Hilfe zur Pflege des Amtes für Soziale Dienste, der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes, den Bereichen Schulentwicklungsplanung, Schulunterhaltung und Schulbau im Amtr Schulen, der Spielplatzkontrolle und unterhaltung im Grünflächenamt und dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Untersuchung zur Optimierung des Vergabeverfahrens im Rechtsamt.

 

 

Schwerpunkte

r den Stellenplan 2016 lassen sich die folgenden Schwerpunkte benennen, bei denen durch äere Einflüsse, gesellschaftliche oder rechtliche Entwicklungen ein überdurchschnittlicher Stellenzuwachs zu verzeichnen ist:

 

  1. Betreuung von Flüchtlingen, 135,5 Planstellen

 

Der Aufwand für die Betreuung von Flüchtlingen hat in mehreren Ämtern enorm zugenommen. Allein dafür werden 135,5 zusätzliche Planstellen erforderlich. Dabei haben sich zum einen originäre Aufgaben vermehrt, zum anderen sind neue Aufgaben hinzugekommen.

Betroffen sind neben den klassischen leistungsgewährenden Ämtern wie dem Amt für Soziale Dienste und dem Amt für Wohnen und Grundsicherung oder der Willkommensbehörde im Bürger- und Ordnungsamt auch das Amt für Kultur und Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Volkshochschule sowie das Amt für Schulen mit dem Thema „Deutsch als Zweitsprache“.

 

Stark betroffen ist das Jugendamt, dort insbesondere die Bereiche Gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche, Inobhutnahmen, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Heimerziehung und betreutes Wohnen. Diese Bereiche wachsen im Wesentlichen wegen des stark wachsenden Bedarfs bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge („umF“).

 

Um die Arbeitsbelastung (und damit den Stellenbedarf), die durch den Zuzug von Flüchtlingen entstanden ist, konkret darzustellen, wird die Situation anhand von Beispielen aus dem Jugendamt und dem Amt für Wohnen und Grundsicherung im Folgenden näher  beschrieben:

 

Jugendamt:

 

54.1 Gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche

 

Das seit September 2011 geltende Vormundschaftsrecht  im Bürgerlichen Gesetzbuch legt eine Fallbelastung je Vormund/ Ergänzungspfleger/in von höchstens 50 Kinder/ Jugendliche pro Vollzeitkraft fest.

Die Fallzahlen sind seit 2011 stetig angestiegen und liegen aktuell bei 526 Vormundschaften/ Ergänzungspflegschaften, davon 375 Vormundschaften für umF.

Durch Volljährigkeit werden im 1.Quartal 2016 ca. 50 Vormundschaften beendet werden können.

 

Durch die gesetzliche Vorgabe gibt es derzeit 9,5 Planstellen für die Wahrnehmung der Vormundschaften. Die Mitarbeiter/innen-Zahl ist von ursprünglich 3 auf 10 angestiegen, so dass gem. Organisationsempfehlung der KGSt die Einrichtung einer Stelle für eine zusätzliche Leitungskraft gerechtfertigt ist. Die zum Stellenplan 2016 eingerichteten Planstellen sind unter dem Aspekt des nicht absehbaren Zustroms an Flüchtlingen alle mit einem KW-Vermerk 31.12.2017 versehen.

 

54.2 Kinder- und Jugendhilfedienste

 

Die Abteilung 54.2 (Kinder-  und Jugendhilfedienste) stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Alle Planstellen in der Abteilung 54.2  sind durch Kostenübernahme somit gedeckt, d. h., die Abteilung Kinder- und Jugendhilfedienste wird wie ein nichtstädtischer Betrieb durch den Jugendhilfeträger im Rahmen von Verträgen und Entgeltvereinbarungen beauftragt, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen oder/ und  Wohngruppen etc. einzurichten. Nur wenn also entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen, kann entsprechendes Personal eingestellt werden.

 

Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Das Jugendamt hat Kinder und Jugendliche, die darum bitten oder deren Kindeswohl gefährdet ist, und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut zu nehmen und bringt sie in Bereitschaftspflegefamilien und Einrichtungen unter.

Die Zahl der gefährdeten Kinder und Jugendlichen, die In Obhut genommen werden mussten, betrug im vergangenen Jahr zum selben Zeitpunkt 274 und beträgt jetzt 750. Eine Prognose für das Jahresende 2015 ließ eine Zahl von 850 Inobhutnahmen erwarten. Den wesentlichen Anteil daran hat die sprunghaft steigende Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Waren es im gesamten Jahr 2014 noch 55, waren es bis November 2015 schon 512. Durch den starken Anstieg ist auch das gesamte Umfeld für die Unterbringung der Flüchtlinge und der anderen Kinder und Jugendlichen extrem schwierig geworden.

Die Personalbemessung wird in der Entgeltvereinbarung an die Zahl der Inobhutnahmen gekoppelt. Die Arbeitsverträge sind insofern auch befristet und werden entsprechend der Zahl der Inobhutnahmen verlängert.

 

54.3 Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Die Inobhutnahme/ Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die  Prüfung, Einleitung und Hilfeplanung in Hilfen zur Erziehung  gehörten schon immer zum Aufgabenbereich einer ASD-Fachkraft. Infolge der steigenden Inobhutnahmezahlen steigen auch die zu betreuenden Bestandsfälle im ASD.

Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Obhut genommen werden mussten und für die Hilfen zur Erziehung geprüft, geplant und begleitet werden, hat sich seit 2009 aber massiv erhöht. (2009: 11; 2010: 14; 2011: 14; 2012: 23; 2013: 46; 2014: 52). Aktuell hat sich die Zahl in 2015 auf 478 erht. Noch im Jahr  2015 ging der ASD von einer Verzehnfachung der Fallzahlen gegenüber 2014 aus.

Der Gesamtbestand von laufenden Betreuungsfällen der umF liegt derzeit bei 60 Akten. Dem gegenüber steht eine durchschnittliche Fallzahlbelastung für eine Vollzeitkraft in der üblichen Bezirkssozialarbeit des Allgemeinen Sozialdienstes bei 30 Akten.

 

Amt für Wohnen und Grundsicherung

 

In der Arbeitsgruppe 55.4.20 -Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz- stellt sich die Fallzahlenentwicklung seit 2009 wie folgt dar:

 

31.12.2009

31.12.2010

31.12.2011

31.12.2012

31.12.2013

31.12.2014

07.09.2015

30.11.2015

346

455

497

619

839

1.409

1.800

2400

 

In der Arbeitsgruppe 55.2.30-Unterbringung von Flüchtlingen- ergibt sich folgendes Bild:

 

31.12.2014

30.11.2015

Anfang 2016

680

2.300

3.000 (Prognose)

 

Immobilienwirtschaft

 

Ein zunehmender Bedarf an Techniker/-innen, Ingenieur/-innen und letztlich auch an Hausmeister/-innen entsteht in der Immobilienwirtschaft  bei der Herrichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften.

 

 

  1. Kindertagesbetreuung, 15,5 Planstellen

 

Um die Kindertagesbetreuung entsprechend den von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (Personalbemessung in den Kindertageseinrichtungen) auszubauen, werden weitere 3,3 Stellen für Erzieher/innen, Sozialpädagogische Assistent/innen und Küchenhelfer/innen im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen eingerichtet.

 

Angesichts des hohen Krankenstandes (in der Berufsgruppe der Erzieher/innen im vergangenen Jahr rund 6,5 %) wird zudem erstmalig ein Pool mit 10 Erzieher/innen-Stellen als Springkräfte / Krankheitsvertretungen eingerichtet, um einen laufenden Betrieb gewährleisten zu können.

 

  1. Schulassistent/-innen, 20,0 Planstellen

Das Ministerium für Schule und Berufsbildung, der Gemeindetag und der Städteverband Schleswig-Holstein haben Rahmenbedingungen über die Optionsmodelle zur Organisation der Schulischen Assistenz an den Grundschulen vereinbart. Empfohlen wurde in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Schulamt Kiel als unterer Schulaufsichtsberde das Optionsmodell 1: Die Stadt als Schulträgerin übernimmt die Funktion des Anstellungsträgers und erhält vom Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein eine Erstattung der Kosten. Gekoppelt an die Finanzierungszusage des Landes wurden 20 Vollzeitplanstellen eingerichtet.

 

  1. Sammelstellen, 8,9 Planstellen

In fünf Ämtern wurden Planstellen für die städtischen Sammelstellen eingerichtet. Der Begriff Sammelstellen bezeichnet die in einigen Fachämtern für die buchhalterische Erfassung der Ein- und Ausgangsrechnungen und buchungsbegründenden Unterlagen zuständigen Organisationseinheiten. Dort werden alle Zahlungen abgewickelt, die nicht durch andere Fachanwendungen (z.B. PROSOZ) ausgelöst werden. Seit Errichtung der Sammelstellen wurden zur Bewältigung der Aufgaben bislang auch überplanmäßig Beschäftigte eingesetzt. Um die Zahlungsabwicklung dauerhaft zu gewährleisten, ist die Einrichtung von 8,9 Planstellen für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich.

 

  1. Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt, 42,0 Planstellen

Im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt werden insgesamt 42 zusätzliche Planstellen erforderlich. Davon entfallen auf die Immobilienwirtschaft ca. 7,6, das Stadtplanungsamt 4, das Amt für Bauordnung und Geoinformation ca. 10,1, das Tiefbauamt ca. 20,3 und das Grünflächenamt eine Planstelle. Dieser Zuwachs trägt den wachsenden quantitativen und qualitativen Anforderungen in diesen Ämtern wie auch den originären Eigentümerverpflichtungen und hier insbesondere den Verpflichtungen zum Erhalt der städtischen Bausubstanz Rechnung. Bestätigt wird dies auch durch den Statusbericht 2014/ 2015 des Rechnungsprüfungsamtes. Darin wird an mehreren Handlungsfeldern verdeutlicht, dass Aufgaben wegen Personalmangels z. T. nicht, nicht ausreichend oder nicht fristgerecht erledigt werden können. Genannt wurden insbesondere die Immobilienwirtschaft, das Stadtplanungsamt, das Tiefbauamt und das Grünflächenamt.

In der Immobilienwirtschaft wurden u. a. Stellen für die Verwaltung von Kleingärten, zur Absicherung der Betreiberverantwortung für städtische Hochbauten nach einer Sicherheitsüberprüfung des TÜV, zur Abrechnung von Energierechnungen und zur energetischen Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen eingerichtet.

 

Im Stadtplanungsamt wurden insbesondere in den Bereichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Anliegerbeiträge sowie Bauleitplanung und Städtebauliche Projektentwicklung Stellen neu eingerichtet bzw. entfristet.

 

Im Tiefbauamt entfällt ein wesentlicher Teil der neu einzurichtenden Planstellen auf die Stadtentwässerung und ist damit durch Gebühren finanziert. Die Anforderungen bestehen überwiegend in der schon beschriebenen Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für Straßen, Kanalnetze, Wege und Plätze, der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, sowie in der Bauaufsicht, Verkehrssicherung und -planung.

 

Insgesamt entsteht danach allein für die hier unter Ziffer 1. 5. beschriebenen Schwerpunkte ein Stellenzuwachs von 221,9 Planstellen.

 

 

Darüber hinaus besteht in vielen weiteren Bereichen der Stadtverwaltung ein zusätzlicher Bedarf von 50,7 Planstellen. Diese sind im Einzelnen in der Anlage 1 aufgeführt.

Insbesondere zählen dazu bei der Feuerwehr acht Stellen für Brandmeisterinnen und Brandmeister, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie 11 Stellen für Disponentinnen und Disponenten für die Leitstelle. Im Amt für Soziale Dienste wurden nach einer Organisationsuntersuchung des Personal- und Organisationsamtes acht neue Planstellen im Bereich Hilfe zur Pflege eingerichtet. Weitere sieben Planstellen entfallen im Amt für Wohnen und Grundsicherung auf die Bewirtschaftung des Hauses der Athleten im Olympiazentrum Schilksee Die restlichen Stellen verteilen sich über verschiedene Ämter der Stadtverwaltung.

 

 

Auch wenn der diesjährige Zuwachs von Planstellen gegenüber den Vorjahren einen starken Anstieg verzeichnet, werden die Stellenplangrundsätze trotzdem weiterhin grundsätzlich eingehalten. Allerdings gibt es Bereiche mit erheblich gestiegenem Arbeitsanfall, in denen Stellen trotz fehlender oder nicht ausreichender Kostendeckung als unabweisbar eingestuft wurden. Aufgrund der beschriebenen Faktoren, die sich in mehreren Bereichen der Stadtverwaltung auswirkten, mussten in diesem Jahr überdurchschnittlich viele Planstellen eingerichtet werden. Zahlreiche Stellen (189,5) erwiesen sich als besonders dringlich und sind deshalb bereits im Vorgriff eingerichtet worden, um die erheblich gewachsenen Belastungen aufzufangen.

 

 

Personalaufwand

 

Die Vorlage sieht für den Stellenplan 2016 (ohne nachrichtlich geführte Planstellen) einen Anstieg um 272,6 Planstellen vor. Nach Personalkostenmittelwerten steigt das Stellenplanvolumen, einschließlich der sonstigen Veränderungen durch Stellenneubewertung oder -umwandlung um 16,4 Mio. €.

37 Planstellen werden von anderer Stelle gefördert[3]. 101 Planstellen sind weitgehend kostendeckend durch Einnahmen wie z.B. Gebühren, Pflegesätze, Erstattungen, Bußgelder oder die Einsparung von Sachmitteln. Es ist davon auszugehen, dass 6,5 Mio. € darüber wieder in den Haushalt zurückfließen.

 

Insgesamt wird für den Haushalt 2016 mit einem Gesamtaufwand von 262,5.Mio. € geplant.

 

Nachrichtlich aufgeführte  Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamtinnen und Widerrufsbeamte, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. 7 Zusätzliche Planstellen hat der Abfallwirtschaftsbetrieb vorgesehen, im Ausbildungsbereich werden 10 Planstellen für Praktikant/innen in verschiedenen Bereichen eingerichtet.

 

KW-Vermerke

 

Neben den Anträgen auf Einrichtung bzw. Streichung von Planstellen sind in der Beschlussvorlage auch Anträge auf Verlängerung bzw. Streichung von KW-Vermerken enthalten. Diese sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst. Insgesamt werden 32,6 Planstellen mit einem Kostenvolumen von 1,7 Mio. € nicht, wie bisher vorgesehen, gestrichen. Für spätere Haushaltsjahre werden Entscheidungen für weitere 25,4 Planstellen (0,6 Mio. €) getroffen.

 

Insgesamt 26,2 Planstellen mit KW-Vermerk können gestrichen werden, davon 13,6 aus dem Personalvermittlungskontingent und 8 Planstellen, die mit dem Ende des Bundesprogramms „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ entfallen.

 

Zahlreiche neue Planstellen werden mit KW-Vermerken eingerichtet. Ein Fortbestehen dieser Planstellen über den festgelegten Zeitpunkt hinaus ist dann nur über einen weiteren Stellenplanantrag möglich und setzt damit eine nochmalige Überprüfung und Begründung der Notwendigkeit voraus. Insgesamt ist dies bei 184,9 Planstellen der Fall. Außerdem werden 6,4 vorhandene Planstellen neu mit KW-Vermerken versehen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen aller Veränderungen zum Stellenplan sind, aufgeschlüsselt nach Dezernaten, in der Anlage 4 dargestellt. Diese Berechnung vergleicht - unabhängig von der aktuellen Besetzung - die Soll-Werte des Stellenplanes 2015 mit dem sich aus den vorgelegten Veränderungen ergebenden Stellenplanentwurf für 2016.

 

Schlussbemerkungen

 

r alle Berechnungen wurden Personalkostenmittelwerte verwendet, die für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ermittelt wurden. Mit der Verwendung von Ganzjahreswerten werden langfristig wirksame Veränderungen dargestellt. Dass zu streichende Planstellen ggf. bereits längerfristig frei waren oder neue Stellen erst im Laufe des kommenden Haushaltsjahres besetzt werden können, ist daher ebenso unberücksichtigt geblieben wie die persönlichen Belange der Stelleninhaber/innen (z.B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Zahlungseinstellung wg. Erkrankung, Altersteilzeit). Ein direkter Vergleich mit den Werten der Personalkostenplanung für das Haushaltsjahr 2016 kann daher nicht gezogen werden.

Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass für 2016 erstmals eine andere Berechnung der Mittelwerte erfolgt ist. So wurden die bislang gesondert geführten Versorgungsrückstellungen im Beamtenbereich nun auf die bestehenden Planstellen umgerechnet, was dementsprechend die Mittelwerte je Stelle zum Teil stark erhöht, den Gesamthaushalt jedoch nicht verändert. 

 

Soweit Personalkosten von anderer Stelle direkt erstattet werden, wurde dies bei der Berechnung berücksichtigt. Die Planstellen sind mit einem Kostenerstattungs-Vermerk (KE) gekennzeichnet.

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunter fallenden Planstellen mit Stand vom 15.01.2016 sind in Anlage 5 aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begndet, da diese Mitarbeiter/innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Auch die Mitarbeiter/innen der Ratsfraktionen sind nicht im Personalverwaltungssystem gebucht. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

 

In der Anlage 6 wird die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat


[1] KW = Planstelle fällt künftig weg

[2] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

[3] Diese Planstellen werden mit einem „KE“-Vermerk (Kostenerstattung) gekennzeichnet.

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Anlagen

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