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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0085/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel verzichtet auf ihr anteiliges Vorkaufsrecht an den von der CAU zum Verkauf angeboten Anteilen der KITZ GmbH.

 

  1. Die Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der KITZ GmbH wird angewiesen, den Anpassungen im § 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags nach der Anteilsreduzierung durch die CAU zuzustimmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Christian-Albrechts-Universität darf sich mit maximal 25.000 an Gesellschaften beteiligen. Da der derzeitige Anteil an der KITZ GmbH 38.400 beträgt, will sich die CAU von den überschüssigen Anteilen trennen. Es handelt sich um 13.400 bzw. 2,8% der Anteile.

 

Gemäß § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der KITZ GmbH hat die CAU den übrigen Gesellschaftern die Anteile zum Kauf angeboten.

 

Die aktuelle Gesellschafterstruktur:

Förde Sparkasse:44,6 % (211.700 )

Kieler Volksbank:18,5 % (87.800 )

LH Kiel:10,8 % (51.150 )

IHK:10,8 % (51.150 )

CAU: 8,1 % (38.400 )

FH Kiel: 4,0 % (19.200 )

Heidelberger Druckmaschinen: 3,2 % (15.400 )

 

Bisher haben die IHK und die FH Kiel Interesse an einer Aufstockung ihrer Anteile bekundet. Als Alternativlösung wird auch Übernahme der Anteile durch die KITZ GmbH in Betracht gezogen. Ein Verkauf dieser Anteile an Dritte ist nicht beabsichtigt.

 

Für die Landeshauptstadt Kiel würde eine Aufstockung ihrer Anteile keine Vorteile bedeuten.

 

 

Zu 2.:

 

Im § 3 Stammkapitalwerden die Gesellschaftsanteile aufgelistet. Gemäß § 10 Abs. 5 (b) bedürfen die Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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