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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0164/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Landeshauptstadt Kiel bekennt sich zur öffentlichen Veranstaltung des traditionellen Kieler Weihnachtsmarktes und seiner Bedeutung für die sozialen und kulturellen Gemeinwohlbelange und r das örtliche Zusammengehörigkeitsgefühl. Die öffentliche Veranstaltung des traditionellen Weihnachtsmarktes und anderer Volksfeste (Kieler Umschlag in bewährter Form) soll fortgeführt werden.

 

  1. In Ergänzung dazu erhält die AG Grandezza Entertainment GmbH / e.p.a. events promotion gmbh (Veranstalterin) die Gestattung, auf eigene Kosten und Rechnung auf dem Kieler Rathausplatz und der Fleethörn ab 2016 - 2021 einen zusätzlichen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Es muss sichergestellt sein, dass der zusätzliche Weihnachtsmarkt nicht über die Fleethörn hinaus- und in den Asmus-Bremer-Platz hineingeht.

 

  1. Dem von der Veranstalterin vorgelegten Konzept („Kieler Weihnachtsdorf“, siehe Anlage) wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften mit der Veranstalterin einen Gestattungsvertrag / Dienstleistungsvertrag mit folgenden Eckpunkten zu schließen:

 

  1. r die Durchführung des Weihnachtsmarkts auf dem Rathausplatz gelten die grundsätzlichen Regelungen des Kieler Einheitsvertrages, der für alle Kieler Weihnachtsmärkte abgeschlossen wird.

 

  1. Der Weihnachtsmarkt wird als „Kieler Weihnachtsdorf“ mit der Themenstellung „Romantisch. Nordisch. Echt.“ durchgeführt. Abweichungen vom Inhalt des Kurz-Exposés bedürfen der Zustimmung der Stadt.

 

  1. Abweichend von der grundsätzlichen Gebührenpflicht wird der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausplatz in den ersten zwei Jahren gebührenfrei gestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird die Verwaltung auch den Schaustellerinnen und Schaustellern auf dem traditionellen, öffentlich veranstalteten Weihnachtsmarkt für denselben Zeitraum bei der Gebührenbemessung entgegenkommen, soweit sie Investitionen zur

 

 

 

Reaktivierung des traditionellen Weihnachtsmarktes z.B. Lichtschmuck an den Bäumen des Holstenplatzes vornehmen.

 

 

  1. r die Durchführung des Eisfestivals ist im Einvernehmen mit den Stadtwerken ein Ersatzstandort (z.B. am Ostseekai) oder eine zeitliche Verschiebung vorzusehen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit Kiel-Marketing e.V. und in enger Abstimmung mit dem Weihnachtsmarktbeirat der Landeshauptstadt Kiel ein unter den Gesichtspunkten Werbung, Marketing, Besucherlenkung und Innenstadtgestaltung in sich schlüssiges Gesamtkonzept aller innerstädtischen Weihnachtsmärkte in Kiel (Holstenplatz, obere Holstenstraße und Alter Markt, Rathausplatz) incl. des Eisfestivals zu entwickeln und der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Veranstalterin ist auf eigene Kosten und Rechnung bereit, ab der Adventszeit 2016 r fünf Jahre auf dem Kieler Rathausplatz und der Fleethörn einen Weihnachtsmarkt zusätzlich zu den sonstigen Weihnachtsmärkten der Stadt durchzuführen. Einen entsprechenden Antrag hat sie bei der Verwaltung gestellt und mit einem Exposé unterlegt. Auf das der Anlage beigefügte Kurz-Exposé wird ausdrücklich Bezug genommen.

 

Das Weihnachtsmarktkonzept am Rathaus orientiert sich thematisch am nordischen Flair und dessen traditionelle Gestaltungselemente. Im Vordergrund des Konzepts steht eine internationale Ausrichtung des Weihnachtsmarkts mit Blick auf den baltischen Raum. Geplant ist insbesondere eine Beteiligung der Partnerstädte der Landeshauptstadt Kiel und darüber hinaus. Neben 60 individuell gestalteten und gefertigten Weihnachtsbuden plant die Veranstalterin zwei urige Schankhäuser zum Verweilen und eine kulturelle Ausrichtung auf Naturbühnen. Das Konzept beinhaltet ein stringentes Farbkonzept mit den traditionellen Weihnachtsfarben und steht im Zeichen des „Wichtels“. Weitere Details finden sich in der Anlage.

 

Die Verwaltung unterstützt das Anliegen der Veranstalterin. Auf der einen Seite greift das Angebot der Veranstalterin die Diskussion um die Weiterentwicklung der Kieler Weihnachtsmarktstandorte in der Bevölkerung auf und vermeidet andererseits die im letzten Jahr geführte Diskussion um eine Verlagerung des Kieler Weihnachtsmarkts vom Holstenplatz auf den Rathausplatz. Der Ortsbeirat Mitte hatte sich gegen eine Verlagerung ausgesprochen, die aber hier nicht in Rede steht.

 

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Weihnachtsmärkte in Deutschland erscheint eine zusätzliche Destination in Kiel mit anderer Ausrichtung der richtige Weg. Die Beträge, die auf Weihnachtsmärkten bundesweit umgesetzt werden, gehen in die Milliarden. Kiel genießt nicht den Ruf, touristisch ein Anlaufpunkt für Besucherinnen und Besucher von nah und fern zu sein. Dabei hat sich mittlerweile ein entsprechendes touristisches Segment mit großer wirtschaftlicher Bedeutung ergeben, von denen die Nachbarstädte Hamburg und Lübeck profitieren. Gerade das historische Ambiente des Rathausplatzes eröffnet eine Chance, an diesem Markt noch besser zu partizipieren.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine so erweiterte Angebotsvielfalt (Kieler Weihnachtsmarkt auf dem Holstenplatz, Weihnachtsdorf auf dem Rathausplatz, Altstadt-Weihnachtsmarkt) die Chance mit sich bringt, neues Interesse an der vorweihnachtlichen Kieler Innenstadt zu wecken und neue Besucherpotentiale anzusprechen.

 

 

 

In dieser neuen Gesamtheit könnten die „Kieler Weihnachtsmärkte“ (ggf. auch mit einem „Kieler Weihnachtsmärkte-Bummel“) und das Eisfestival der Stadtwerke gerade auch im Standort-Wettbewerb mit den anderen Weihnachtsmärkte-Städten in Norddeutschland einen herausragenden neuen Akzent mit einem neuen Alleinstellungsmerkmal setzen. Profitieren würden von einer solchen Entwicklung   a l l e   Kieler Weihnachtsmarktbeschicker und innerstädtischen Weihnachts- bzw. Winterevents.

 

Dem Kurzkonzept ist zu entnehmen, dass die Veranstalterin über große Erfahrung u. a. in der Durchführung von Weihnachtsmärkten hat. Da die Veranstalterin bereit ist, den Weihnachtsmarkt auf eigene Kosten und Rechnung durchzuführen, ist die vertragliche Überlassung des Rathaus-

 

 

platzes und der Fleethörn für die Stadt risikolos, sollte im Überlassungsvertrag aber deutlich geregelt werden.

 

Nach Angaben der Veranstalterin ist die Herstellung der individuell gestalteten 60 Weihnachtsbuden mit hohen Ausgaben verbunden, sodass es fair erscheint, die ersten zwei Jahre gebührenfrei zu stellen. Der Weihnachtsmarkt bedarf erst einer gewissen Anlaufzeit, um sich zu etablieren. Danach erfordert es das Gleichheitsgebot, den Weihnachtsmarkt am Rathaus den anderen Weihnachtsmärkten gleichzustellen, so wie es im Übrigen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zu gelten hat.

 

Auch für das „Kieler Weihnachtsdorf“ auf dem Rathausplatz soll der „Kieler Einheitsvertrag“ (siehe Ziffer 4 a des Antragstextes) zur Anwendung kommen. Der „Kieler Einheitsvertrag“ enthält insbesondere einheitliche Vorgaben zu Öffnungszeiten, der Stromversorgung, dem Auf- und Abbau und der Abnahme, der Verwendung von Mehrweggeschirr unter Benutzung einer zentralen Spülstation, Sauberkeit und Verkehrssicherheit, Abfallbehandlung, Haftpflichtversicherung und weitere einvernehmliche Regelungen.

 

Das Rechtsamt hat die beabsichtigte Vergabe vor dem Hintergrund des bestehenden Vergaberechts und des europäischen Beihilferechts geprüft.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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