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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0256/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

- 1 -

Ratsherr Robert Vollborn (CDU) hat zur Sitzung der Ratsversammlung am 17.03.2016 an die Verwaltung folgende Kleine Anfrage gestellt:

 

" 1.) Bestehen in der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel Verzeichnisse, in denen die Verwaltung Dritten für Dienstleistungen bestimmte Anbieter (zum Beispiel Architekten) vorschlägt oder vorschreibt und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? (...)"

 

Der Oberbürgermeister wird diese kleine Anfrage zur Sitzung der Ratsversammlung am 21.04.2016 beantworten: "Solche unter 1.) beschriebenen Verzeichnisse bestehen in der Verwaltung nicht."

 

Die Verwaltung informiert jedoch über folgende Praxis, bei der Dritten gegenüber Anbieter von Dienstleistungen genannt werden können, ohne dass hierfür Listen oder Verzeichnisse existieren.

 

Fall 1: Vorschläge bei konkurrierenden Verfahren

 

Die hohe Dynamik und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt führt in Kiel in den letzten Jahren zu  zahlreichen Neu- und Umbauvorhaben in der ganzen Stadt. Dies spiegelt sich beispielhaft in der erheblich gestiegenen Anzahl an genehmigten Wohneinheiten wieder. (2013: ca. 500, 2014: ca. 750, 2015: 1027). Die Prioritätenliste der anstehenden Bauleitplanverfahren ist ebenfalls beredt. Dabei fokussiert sich die Entwicklung zunehmend auf großmaßstäbliche Bauvorhaben und städtebaulich herausragende Lagen- und Blockinnenentwicklungen. Vorhaben dieser Art sind in hohem Maße stadtbild- und quartiersprägend. Aus diesem Grund setzt sich die Verwaltung sehr für konkurrierende Verfahren und Wettbewerbe als Mittel der Qualitätssicherung ein. (vgl. hierzu auch Drucksache - 0239/2015: Stärkung der Bürgerbeteiligung und Sicherung der städtebaulichen Qualität bei Vorhaben der Innenentwicklung)

 

Inhaltliche Grundlage für die Durchführung konkurrierender Verfahren bildet i.d.R. eine Auslobung, in der die fachlichen Belange als auch das Verfahren dargestellt sind. Auslobungsunterlagen werden durch den Vorhabenträger  bzw. einem von ihm beauftragtes Verfahrensmanagement erarbeitet. Dabei werden zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger die städtischen Anforderungen (funktionale, verkehrliche, bauordnungsrechtliche etc. Belange) und städtischen Planungsinteressen (städtebauliche und architektonische Qualitäten) abgestimmt. Im Rahmen der Erarbeitung von Auslobungsunterlagen können Dritten (Investoren) gegenüber auch Vorschläge für mögliche Büros und zur Besetzung der Fachpreisrichter einer Jury schriftlich unterbreitet werden. Private Auftraggeber sind dabei grundsätzlich frei in der Auswahl von Teilnehmern für Wettbewerbe und Mehrfachbeauftragungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Investoren von sich aus die Verwaltung um Vorschläge für Teilnehmer ersuchen.

 

Die Vorschläge erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und systematische, schriftliche Auswertung und Dokumentation. Sie sind in keinem Fall verbindlich. Sie sind lediglich einzelfallbezogene Vorschläge im städtischen (Planungs-)Interesse und im Wettbewerbsinteresse.

 

Dieses Verfahren wird vom Rechtsamt ausdrücklich mit getragen.

 

 

Fall 2: Adresssammlungen

 

Im Amt 18 existiert eine Adresssammlung „Ingenieurbüros für schalltechnische Gutachten“, in dem sämtliche dem Amt 18 bekannten Gutachterbüros Norddeutschlands aufgeführt sind. Die Aktualisierung erfolgt über einschlägige Fachzeitschriften.

 

Diese Liste wird von Amt 18 auf Anfrage Dritter als Service- und Beraterleistung auch an eben jene Dritte weitergegeben. Es werden damit keine Empfehlungen und Vorschläge ausgesprochen, sondern Informationen gegeben, wie die anfragenden Dritten von ihnen gesuchte Dienstleister-Anbieter (in diesem Falle Gutachter für Schalltechnik) erreichen können.

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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