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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0287/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1003V 'Nettelbeckstraße' mit der Wernst Kieler Höfe GmbH wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1003V 'Nettelbeckstraße' soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnnutzung im Blockinnenbereich des Baublocks Nettelbeckstraße, Blücherstraße, Hardenbergstraße und Holtenauer Straße schaffen.

 

Gemäß § 12 Abs. 1  BauGB muss sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 1003V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.

 

Die Vollmacht (Anlage 10) zur rechtlichen Ausführung des Vorhabens und der Durchführungsvertrag sollen in unterzeichneter Form bis zur Sitzung des Bauausschusses vorliegen.

 

Des Weiteren sollen die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Vorhabens von Seiten der Wernst Kieler Höfe GmbH und die Auflassungserklärung zur grundbuchlichen Umschreibung des benötigten Grundstücks auf die Wernst Kieler Höfe GmbH bis zur Sitzung des Bauausschusses vorliegen.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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