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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0290/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege aufzunehmen, mit dem Ziel des Abschlusses von Zuwendungsverträgen, in der die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen geregelt wird.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Verschiedene Studien belegen, dass immer mehr Menschen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Kondome, Pille oder andere Verhütungsmittel nicht reicht.

Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine sogenannte „Hilfe Zur Familienplanung”. Das Sozialamt übernahm die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-lV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld ll oder Grundsicherung erhalten. Anstatt dass die realen Kosten übernommen werden, bekommen die Menschen seither einen Regelsatz, der eine Pauschale für „Gesundheitspflege” in Höhe von 17 Euro enthält. Aus dieser Pauschale sollen Hartz-IV-Empfänger*innen alle benötigten, nicht-verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmittel, zum Beispiel Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmitteln bezahlen und auch Verhütungsmittel, bzw. sie sollen dafür in anderen Bereichen „ansparen“.

 

Pro familia fordert wohlbegründet seit Jahren eine auf Bundesebene geregelte Übernahme der Kosten von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen.

Allerdings sollte eine solche Finanzierung auch Kondome ausdrücklich mit einschließen: Ausgerechnet Kondome, als nicht ärztlich verordnete Verhütungsmittel, spielen in den Forderungen von pro familia leider keine Rolle. Gerade Kondome sind aber nicht nur niederschwellige, sichere und gesundheitlich absolut unbedenkliche Verhütungsmittel, im Gegensatz zu anderen Verhütungsmitteln bieten sie auch einen weitgehenden Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

 

Bis eine Finanzierungsregelung auf Bundesebene (wieder) eingeführt wird, haben wir vor Ort die Verantwortung, diejenigen Einwohner*innen Kiels, die sich Verhütung selbst nicht leisten können, bei der selbstbestimmten Familienplanung finanziell zu unterstützen.

 

Folgende Personengruppen sollten bei der Finanzierung von Verhütungsmitteln unterstützt werden:

 

  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII,
  • Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG,
  • Empfanger*innen von Leistungen nach dem BAföG,
  • Empfanger*innen von Leistungen nach dem WohngeldG,
  • Bezieher*innen von Berufsausbildungshilfen,
  • Leistungsempfänger*innen nach dem AsylbLG; hier auch vor dem 20. Lebensjahr,
  • und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.

 

 

 

gez. Stefan Rudauf.d.R. Florian Jansen

RatsherrFraktionsgeschäftsführer

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