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Antrag der Verwaltung - 0384/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau der Strandstraße im Bereich Fördeterrassen durch die Landeshauptstadt Kiel anstelle der Bauträgerin und die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 620.000 EUR für den Um- und Ausbau der Strandstraße gem. § 95d Gemeindeordnung im Teilplan 541 bei der Investitionsnummer 5410010106 Straßensanierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.05.2016
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14.06.2016
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12.07.2016
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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12.05.2016
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07.07.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.05.2016
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21.07.2016
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Antrag
Antrag:
a) Dem Um- und Ausbau der Strandstraße durch die Landeshauptstadt Kiel anstelle der Bauträgerin wird zugestimmt.
b) Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 620.000 EUR im Teilplan 541 bei der Investitionsnummer 5410010106 Straßensanierung mit der Deckung aus der außerplanmäßigen Einzahlung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 620.000 EUR im Teilplan 542 bei der Investitionsnummer 5420010098 Umbau der Gablenzstraße mit Brücke wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
In der Geschäftlichen Mitteilung Drucksache 0296/2016 für die Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2016 wurde ausgeführt, dass die Bauträgerin in absehbarer Zeit nicht mit der Durchführung des Bauvorhabens beginnen wird. Die Landeshauptstadt Kiel nutzt ihr Recht aus der Zusatzvereinbarung mit der Bauträgerin, die Maßnahme Strandstraße in eigener Regie fertigzustellen. Dazu wird sie in die im Winter erfolgte, wirtschaftliche und beschränkte Ausschreibung des Investors eintreten.
Die Kosten der Maßnahme betragen 700.000 EUR.
Umzusetzen sind jetzt die Herstellung sowie der Um- und Ausbau
a) der Strandstraße (einschl. Parkplätze, Gehwege,
öffentlicher Entwässerungsanlagen )525.000 EUR
b) der öffentlichen Wegeverbindungen 90.000 EUR
c) der öffentlichen Beleuchtung 50.000 EUR
Planungskosten sind eingeplant in Höhe von 35.000 EUR
Eine zeitnahe Herstellung des betroffenen Abschnittes der seit 2011 gewidmeten Strandstraße ist straßenbautechnisch dringend erforderlich. Sie liegt auch sehr im Interesse der Anlieger, insbesondere der Bewohner der Fördeterrassen. Darüber hinaus ist die Maßnahme für die weitere Entwicklung des MFG-5-Geländes erforderlich.
Die Maßnahme im Nachtragshaushalt 2016 einzustellen und selber auszuschreiben, hätte erhebliche Mehrkosten (Sommerpreise und Winterbaustelle) und eine große Zeitverzögerung zur Folge.
Bei der Aufstellung des Haushalts wurde noch davon ausgegangen, dass der Investor die Maßnahme durchführen und zahlen wird. Deshalb sind bei der Investitionsnummer 5410010106 Straßensanierung bisher im Haushalt 2016 für die Strandstraße nur
80.000 EUR veranschlagt. Diese Mittel sind eingestellt worden, weil es gegenüber der ursprünglichen Planung auf Wunsch der Stadt eine Veränderung gab. Die Fahrbahnbreite wurde von 5,5 m auf 6,5 m verbreitert, um einen Begegnungsverkehr von Bus und Bus zu ermöglichen.
Die restlichen Mittel in Höhe von 620.000 EUR können gedeckt werden durch eine außerplanmäßige Einzahlung von GVFG-Fördermitteln für die Gablenzbrücke.
Investitionsnummer | Bezeichnung | Bilanzkonto | Kostenstelle | Kostenträger | HH-Ansatz alt | HH-Ansatz neu |
5410010106 | Straßensanierung | 04510002 | 50042 | 54100101 | +275.000,00
| +895.000,00 |
5420010098 | Umbau der Gablenzstraße mit Brücke | 04210002 | 50042 | 54200101 | 0,00 | -620.000,00 |
Die Bürgschaft in Höhe von 170.000 EUR aus dem Städtebaulichen Vertrag wird von der Stadt gezogen werden.
Die Strandstraße zwischen Kanalstraße und Tonnenhof ist im beitragsrechtlichen Sinn als vorhandene Straße i. S. von § 8 KAG einzustufen. Beitragsfähige Maßnahmen der Stadt sind nach § 8 KAG zu veranlagen. Anteile der erforderlichen Mittel werden demnach aus Anliegerbeiträgen refinanziert.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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