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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0384/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

a)      Dem Um- und Ausbau der Strandstraße durch die Landeshauptstadt Kiel anstelle der Bauträgerin wird zugestimmt.

b)      Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 620.000 EUR im Teilplan 541 bei der Investitionsnummer 5410010106 Straßensanierung mit der Deckung aus der außerplanmäßigen Einzahlung von GVFG-Fördermitteln in Höhe von 620.000 EUR im Teilplan 542 bei der Investitionsnummer 5420010098 Umbau der Gablenzstraße mit Brücke wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In der Geschäftlichen Mitteilung Drucksache 0296/2016 r die Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2016 wurde ausgeführt, dass die Bauträgerin in absehbarer Zeit nicht mit der Durchführung des Bauvorhabens beginnen wird. Die Landeshauptstadt Kiel nutzt ihr Recht aus der Zusatzvereinbarung mit der Bauträgerin, die Maßnahme Strandstraße in eigener Regie fertigzustellen. Dazu wird sie in die im Winter erfolgte, wirtschaftliche und beschränkte Ausschreibung des Investors eintreten.

 

Die Kosten der Maßnahme betragen 700.000 EUR.


Umzusetzen sind jetzt die Herstellung sowie der Um- und Ausbau

a)      der Strandstraße (einschl. Parkplätze, Gehwege,
öffentlicher Entwässerungsanlagen )525.000 EUR

b)      der öffentlichen Wegeverbindungen  90.000 EUR

c)      der öffentlichen Beleuchtung  50.000 EUR

Planungskosten sind eingeplant in Höhe von   35.000 EUR

Eine zeitnahe Herstellung des betroffenen Abschnittes der seit 2011 gewidmeten Strandstraße ist straßenbautechnisch dringend erforderlich. Sie liegt auch sehr im Interesse der Anlieger, insbesondere der Bewohner der Fördeterrassen. Darüber hinaus ist die Maßnahme r die weitere Entwicklung des MFG-5-Geländes erforderlich.

Die Maßnahme im Nachtragshaushalt 2016 einzustellen und selber auszuschreiben, hätte erhebliche Mehrkosten (Sommerpreise und Winterbaustelle) und eine große Zeitverzögerung zur Folge.

 

Bei der Aufstellung des Haushalts wurde noch davon ausgegangen, dass der Investor die Maßnahme durchführen und zahlen wird. Deshalb sind bei der Investitionsnummer 5410010106 Straßensanierung bisher im Haushalt 2016r die Strandstraße nur
80.000 EUR veranschlagt. Diese Mittel sind eingestellt worden, weil es gegenüber der ursprünglichen Planung auf Wunsch der Stadt eine Veränderung gab. Die Fahrbahnbreite wurde von 5,5 m auf 6,5 m verbreitert, um einen Begegnungsverkehr von Bus und Bus zu ermöglichen.

 

Die restlichen Mittel in Höhe von 620.000 EUR können gedeckt werden durch eine außerplanmäßige Einzahlung von GVFG-Fördermitteln für die Gablenzbrücke.

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Bilanzkonto

Kostenstelle

Kostenträger

HH-Ansatz

alt
Einzahlungen -
Auszahlungen +

HH-Ansatz

neu
Einzahlungen -
Auszahlungen +
  €

5410010106

Straßensanierung

04510002

50042

54100101

+275.000,00

 

+895.000,00

5420010098

Umbau der Gablenzstraße mit Brücke

04210002

50042

54200101

0,00

-620.000,00

 

Die rgschaft in Höhe von 170.000 EUR aus dem Städtebaulichen Vertrag wird von der Stadt gezogen werden.

 

Die Strandstraße zwischen Kanalstraße und Tonnenhof ist im beitragsrechtlichen Sinn als vorhandene Straße i. S. von § 8 KAG einzustufen. Beitragsfähige Maßnahmen der Stadt sind nach § 8 KAG zu veranlagen. Anteile der erforderlichen Mittel werden demnach aus Anliegerbeiträgen refinanziert.

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

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Anlagen

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