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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0503/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Friedhofstraße und der Libellenweg mit Ausnahme der abzweigenden Sackgassen werden gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWg als Gemeindestraßen eingestuft. Die von der Gemeindestraße Libellenweg abzweigenden Sackgassen werden gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straßen (Mischfläche/Wohnstraße) eingestuft.

 

Der Busparkplatz Kaistraße (Interimsfläche ZOB) wird gewidmet und gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straße eingestuft.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Libellenweg und der Busparkplatz Kaistraße wurden fertiggestellt. Die Friedhofstraße wurde in die Verwaltung des Tiefbauamtes übernommen.

 

Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf hat in der Sitzung am 22.01.2015 keine Bedenken gegen die Widmung der Friedhofstraße erhoben.

 

In der Sitzung am 18.02.2015 hat der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee gegen die Widmung des Libellenweges ebenfalls keine Bedenken geäert.

 

Auch der Ortsbeirat Mitte hat in der Sitzung am 17.02.2015 keine Bedenken gegen die Widmung des Busparkplatzes Kaistraße vorgebracht.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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