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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0594/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Maßnahmenbeschreibung:

 

in der Projensdorfer Straße wurde im Jahr 2012 die Beleuchtungsanlage erneuert und verbessert. Dabei wurden die Holzmasten mit Freileitung durch Stahlrohrmasten mit Erdverkabelung ersetzt. Daraus ergibt sich eine deutlich geringere Störanfälligkeit.

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Aus- und Umbaumaßnahme nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung, für die Sie als  Miteigentümer/Miteigentümerin oder Eigentümer/Eigentümerin bzw. als Erbbauberechtigter/Erbbauberechtigte des Grundstücks zu einem Ausbaubeitrag herangezogen werden.

 

Abrechnungsgebiet:

Bei dieser Beitragsveranlagung werden die erschlossenen Grundstücke zwischen der Kreuzung Stadtparkweg/Projensdorfer Straße und der Kreuzung Projensdorfer Straße/Westring berücksichtigt.

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

 

Klassifizierung der Straße

Innerortsstraße

Beitragsfähiger Aufwand

ca. 144.000 €

Städtischer Anteil

ca. 72.000 €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

ca. 72.000 €

Beitragsbelastungen

von ca. 11€ bis ca. 6.500 €

 

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten die der Ortsbeiräte Steenbek/Projensdorf und Wik eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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